Haltbarkeit von Kunstharzgebundenen Trenn- und Schrubscheiben

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  • Hallo,
    vielleicht ist das noch jemanden nicht bekannt gewesen, dass Kunstharzgebundene Trennschleifkörper ein Verfallsdatum nach EN 12413 Anhang A 2.2.haben. :?:

    Sicherheitshinweis Trennschleifer – Haltbarkeit der Schleifkörper
    Aufgrund eines Beinahe-Unfalls in einem Gewerbebetrieb hat die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg einen Sicherheitshinweis zum Umgang mit Trennschleifern herausgegeben.
    Beim Gebrauch einer Trennschleifmaschine hat sich die Trennscheibe aufgelöst. Die umherfliegenden Teile der zerlegten Trennscheibe haben glücklicherweise keine Person getroffen. Vielen Anwendern ist nicht bekannt, dass Trenn- und Schruppscheiben einem Alterungsprozess unterliegen, bei dem es durch Versprödung des Kunstharzes zum Festigkeitsverlust der Scheiben kommt. Aufgrund der hohen Umlaufgeschwindigkeiten können umherfliegende Teile von sich zerlegenden Trenn- oder Schruppscheiben zu schweren Verletzungen führen.
    Deshalb ist auf jeder dieser Trenn- und Schruppscheiben, in der Regel am Befestigungsring, ein Verfalldatum aufgedruckt bzw. eingeprägt. (In der Regel drei Jahre nach Herstellung). Die Verwendung der Schleifkörper ist im eigenen Interesse nach diesem Datum nicht mehr zulässig! Die Herstellerangaben sind zu beachten.
    Den vollständigen Hinweis findet Ihr hier:

    http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Tec…nnschleifer.pdf

    Schöne Grüße aus DA-DI

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  • :hallo:

    Hat irgendjemand Erfahrungen, wie es nach dem MHD ausschaut?
    Wann können die Scheiben denn crashen?
    Beim normalen Gebrauch oder wenn ich eine 1mm Trennscheibe vergewaltige und zum schrubben nehme?

    Danke.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • :hallo:

    Hat irgendjemand Erfahrungen, wie es nach dem MHD ausschaut?
    Wann können die Scheiben denn crashen?
    Beim normalen Gebrauch oder wenn ich eine 1mm Trennscheibe vergewaltige und zum schrubben nehme?

    Danke.

    Hallo Waldmann,

    das ist wie mit dem Arbeitsschutzhelm der nach 4-5 Jahren (PE) bzw. 10 Jahre (Glasfaser) kaputt geht. Der eine hält noch 1 Jahr und der andere geht sofort kaputt. In den meisten Fällen bei normaler "betrieblicher Behandlung".
    - falsche Lagerung (Temparatur und Feuchtigkeit)
    - Transport der Scheiben
    - Aufspannen -> zu starkes Anziehen
    - Lagerung an der Arbeitsstelle (nämlich in der Feuchtigkeit)
    - Flex hinwerfen und den Schraubenschlüssel hinterher
    - usw.

    Hier bei den FEPA Sicherheitsbestimmungen kannst du dir die Zusammenfassung mit noch weiteren Informationen durchlesen.
    Dabei reicht schon die falsche Lagerung der Scheiben, dies kann zu einem Unfall führen.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • ...und da ist noch eine Quelle zu dem Thema: BGI 0543 Seite 10 - interessanter wird es bei Scheiben für Schleifmaschinen !

    Die Bruchgeschwindigkeit vbr ist diejenige Umfangsgeschwindigkeit, bei welcher der Schleifkörper allein aufgrund der bei der Rotation auftretenden Fliehkraftbeanspruchung zerplatzt. Selbstverständlich muss dieser Wert deutlich oberhalb der Arbeitshöchstgeschwindigkeit liegen. Die Spanne zwischen beiden Werten kennzeichnet den Sicherheitsfaktor Sbr gegen Bruch durch Fliehkraft. Er errechnet sich aus dem Verhältnis des Quadrates von Bruchgeschwindigkeit und Arbeitshöchstgeschwindigkeit. Alles klar...???

    Falsche Lagerung ist das Problem!!!

    Gruß Canislupus

  • Hallo Zusammen,

    muss dieses Thema nochmal aufgreifen.

    Habe gerade ein Lager mit viel Altbestand aussortiert und Trennscheiben gefunden die nicht mit einem Verfalldatum gekennzeichnet sind.

    Weiß jemand wann das eingeführt wurde?

    Viele Grüße

  • Da müsste man in die einschlägigen Normen schauen, z.B. die DIN EN 12413. Aktuell ist Ausgabe 2019, letzte Änderung war 2007 ... (wenn man vom Anhang A1:2011 absieht).

    Steht also kein Datum drauf, bist du in jedem Fall deutlich über der normativen Gebrauchsdauer von 3 Jahren.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Hallo,

    alle Materialien mit Alterungsprozessen haben ein Verfallsdatum.

    Hatten mal einen Kollegen, der die Dinger gebunkert hat, als der in Rente ging, haben wir ihm eine Transportkiste voll Trennscheiben zu Hause vor die Türe gekippt.

    Sollte jetzt jemand sagen, nehme ich trotzdem, muß er wissen, daß bei einer 125er Scheibe und 10.000 Umdrehungen der Flex Einzelteile mit 235 km/h (das Abturen durch Arbeitsdruck außen vor) davonfliegen könnten.

    Viele Grüße Ry

  • Hier bei den FEPA Sicherheitsbestimmungen kannst du dir die Zusammenfassung mit noch weiteren Informationen durchlesen.

    Der Link funktioniert leider nicht (jedenfalls bei mir), daher habe ich mich mal auf die suche gemacht und interessante PDF's gefunden.

    Die FEPA-Empfehlungen werde ich im Rahmen von Unterweisungen meiner Azubis nutzen.

    Die FEPA-Empfehlungen gibt es hier:

    PFERD-Werkzeuge - VERTRAU BLAU

    Unter diesem Link gibt es, neben den Bedinungsanleitungen des Herstellers, auch eine Liste mit "besorgniserregenden Stoffen in seinen Produkten gemäß Artikel 33 der REACH‐Verordnung".

    PFERD-Werkzeuge - VERTRAU BLAU

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (7. September 2023 um 13:05)

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