Ich hoffe jemand von euch hat Erfahrungen damit.
Es handelt sich hierbei um das Bundesland NRW. Ist es grundsätzlich so, dass wenn in einer Arztpraxis ein Röntgengerät steht der Arzt auch eine Fachkunde im Strahlenschutz benötigt und damit Strahlenschutzbeauftragter ist oder kann diese Funktion auch auf einen ausgebildeten Strahlenschutzbeauftragten übertragen werden?