Zu Strahlenschutz in Arztpraxen

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  • Ich hoffe jemand von euch hat Erfahrungen damit.

    Es handelt sich hierbei um das Bundesland NRW. Ist es grundsätzlich so, dass wenn in einer Arztpraxis ein Röntgengerät steht der Arzt auch eine Fachkunde im Strahlenschutz benötigt und damit Strahlenschutzbeauftragter ist oder kann diese Funktion auch auf einen ausgebildeten Strahlenschutzbeauftragten übertragen werden?

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  • Hallo,

    der Chef muß nicht der Experte sein.

    Wenn er Wissen braucht, was er nicht hat, so kann/darf er sich das Wissen dazukaufen. (Welcher Arzt hat fundamentales, physikalisches Wissen im Bereich von Strahlen?)
    Was sagt denn eure GB? Dort sollte das Thema doch ein Thema sein.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • So einfach ist das nicht. Er muss schon einen Befähigungsnachweis haben.

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

    Einmal editiert, zuletzt von elschwoabos (5. September 2013 um 08:19)

  • Hallo Brassbound,

    Eine Röntgenanlage ist in der Regel genehmigungspflichtig. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden der Strahlenschutzverantwortliche (= Besitzer/Betreiber) und ggfs. Strahlenschutzbeauftragte benannt und überprüft. Beide müssen jeweils ein Führungszeugnis vorlegen. Der Strahlenschutzverantwortliche muss keine Fachkunde nachweisen, wenn er einen/mehrere Strahlenschutzbeauftragte benennt. Diese müssen aber die Fachkunde nachweisen. Während des Betriebes der Anlage muss immer ein Beauftragter erreichbar sein.

    Dies gilt grundsätzlich für alle Röntgenanlagen.

    Weiterhin darf aber am Menschen (oder an Tieren) Röntgenstrahlung nur von entsprechend ausgebildeten Ärzten eingesetzt werden (§24 RöV).

    Theoretisch darf der Arzt, wenn er keine Fachkunde besitzt, also ein Röntgengerät in seiner Praxis betreiben (mit Strahlenschutzbeauftragtem), es aber nicht am Menschen einsetzen. Ob das Sinn macht? :S

    Gruss
    Klaus

    PS.: Er könnte natürlich einen weiteren Arzt, mit Fachkunde, als Beauftragten einsetzen und wäre dann der Sorgen ledig...

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  • Moin,

    so war es schon gemeint.

    Im zweiten Satz habe ich eine Aussage über das "Wissen" =Fachkunde gemacht. Klar wird die gebraucht. Wer diese jetzt hat, ob Arzt, Chef oder Techniker, ist doch nebensächlich.

    NUR: Die entsprechende Fachkunde muss vorhanden sein.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ... Wer diese jetzt hat, ob Arzt, Chef oder Techniker, ist doch nebensächlich.

    NUR: Die entsprechende Fachkunde muss vorhanden sein.


    Dem stimme ich nicht zu. Meiner Interpretation nach gibt es eigentlich nur 2 Personengruppen, die eigenständig eine solche Röntgenuntersuchung durchführen dürfen.
    1. Arzt mit Fachkunde im Strahlenschutz
    2. MTRA
    Alle anderen Personen benötigen immer eine Aufsicht durch einen Arzt mit Fachkunde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • Dem stimme ich nicht zu. Meiner Interpretation nach gibt es eigentlich nur 2 Personengruppen, die eigenständig eine solche Röntgenuntersuchung durchführen dürfen.
    1. Arzt mit Fachkunde im Strahlenschutz
    2. MTRA
    Alle anderen Personen benötigen immer eine Aufsicht durch einen Arzt mit Fachkunde.


    Und ich möchte da noch weiter einschränken, hat aber nix mit Arbeitssicherheit zu tun, die Übergänge sind halt fließend in diesem Bereich:

    Bei mir bleibt da nur die Eins stehen. Denn zur eigenständigen Durchführung gehört auch die Indikationsstellung. Und die kann nur der Arzt stellen. Und ich rate jeder MTRA dringenst davon ab ohne ärztliche Unterschrift eine Röntgenuntersuchung durchzuführen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ...Und ich rate jeder MTRA dringenst davon ab ohne ärztliche Unterschrift eine Röntgenuntersuchung durchzuführen.


    Steht ja in §24 RöV. Wobei die rein technische Durchführung eine MTRA eigenständig ausführen kann, auch ohne Arzt. Zur technischen Ausführung gehört natürlich zunächst eine Indikation und dann ein Auftrag durch den Arzt.
    Dies bedeutet dann weiter, wenn der Arzt keine Fachkunde besitzt hat er zwei Möglichkeiten.
    1. Arzt mit Fachkunde in die Praxis holen (als Gemeinschaft oder Angestellter usw.)
    2. MTRA einstellen, die dann für die technische Durchführung zuständig ist.

    Strahlenschutzverantwortlicher kann er auch ohne Fachkunde sein und ein Strahlenschutzbeauftragter kann der fachkundige Arzt oder die MTRA sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Nun ja ich will ja jetzt hier keinen reinreiten.

    Die Frage tauchte auf, da weder der Arzt einen Fachkunde hat noch eine SSB bestellt ist bzw. wurde.

    Die Röntgenanlage in der Praxis wird nun nach Angaben meines Ansprechpartners schon seit über 15 Jahren so betrieben. Ich kann mir kaum vorstellen das niemand benannt worden ist und gehe eher davon aus, dass die Unterlagen vielleicht im Archiv sind oder so und nur gerade nicht vorliegen. Es hätte ja auch sei können das es für Arztpraxen andere Reglungen gibt, konnte dazu aber nichts finden.

    :49:

  • ...Es hätte ja auch sei können das es für Arztpraxen andere Reglungen gibt, konnte dazu aber nichts finden.

    :49:


    Der §24 RöV ist ja schon eine speziell auf den medizinischen Bereich ausgelegte Regelung. Gäbe es für Arztpraxen hier eine Sonderregelung, würde ich sie im §24 vermuten. Fehlt sie dort, kann man davon ausgehen, dass keine existiert.
    Bei uns werden für Schulungs und Testzwecke gerne Smartphones unter die Röhre gelegt, da man mit ihnen fast alles simulieren kann, was beim menschlichen Körper bei diversen Untersuchungen auch gemacht wird, nur eben ohne eine Person der Strahlenbelastung auszusetzen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Weiss jemand zufällig welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um einen Kurs nach RöV geben zu dürfen?
    Oder kann mir jemand eine Qulle nennen wo ich dazu Infos bekommen kann.

  • Hi,

    welche Vorraussetzungen man erfüllen musst kannst du in der "Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde und Kenntnisse beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern sowie über Anforderungen an die Qualifikation von behördlich bestimmten Sachverständigen" ab Pkt. 5 nachlesen

    http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16510/5_02.pdf

    grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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