moin moin,
da ich es hier nirgends finde:
Zusammen mit der Änderung der Biostoffverordnung [Tipp] Neue BiostoffV wurde auch die Gefahrstoffverordnung geändert. http://www.bgbl.de/Xaver/start.xa…__1377506016006 (ab S. 259) oder hier (mit Markierung der Änderung) http://www.baua.de/de/Themen-von-…cationFile&v=10
Interessant für alle mit der Sachkunde nach TRGS 519, diese ist künftig nur noch für 6 Jahre gültig. Zum Erhalt der Sachlkunde muss ein Nachweis über eine Fortbildung erbracht werden,
Falls doch schon jemand die Info eingestellt hatte könnt ihr dies hier überlesen
Grüße
awen