Transport von Druckgasflaschen im Aufzug

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  • Hallo Allesamt,

    wo außer in der BGI 850 finde ich einen Hinweis, dass Druckgasflaschen nicht in Aufzügen transportiert werden sollen (zumindest nicht gemeinsam mit Personen)?

    Schonmal vielen Dank für die Quellen der Erkentnis

    kuddel

    Einmal editiert, zuletzt von kuddel (31. Juli 2013 um 17:12)

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  • Mir ist nicht bekannt, das es für den Fall "Gefahrstofftransport im Aufzug" konkrete rechtliche Regelungen gibt.
    Entsprechende Vorgaben sind nach meinen Informationen immer das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,

    speziell zu Druckgasflaschen wüsste ich auf Anhieb jetzt auch nichts,
    je nach Art würde ich aber (zumindest hier in BaWü) mit §29 LBO
    argumentieren, und unter Umständen diesen Transportweg
    ausschließen bzw. untersagen.

    Auszug LBO BaWü:

    § 29 Aufzugsanlagen

    (1) Aufzugsanlagen müssen betriebssicher und brandsicher sein. Sie sind so zu
    errichten und anzuordnen, dass die Brandweiterleitung ausreichend lange verhindert
    wird und bei ihrer Benutzung Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht
    entstehen.

    Quelle: http://dejure.org/gesetze/LBO/29.html

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ... dass Druckgasflaschen nicht in Aufzügen transportiert werden sollen (zumindest nicht gemeinsam mit Personen)?...


    Was wären denn die Alternativen?
    Bergen die Alternativen weniger Gefahren?
    Sind die Alternativen praktikabel?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi

    die Alternative ist der Transport mit Schlüsselschalter von aussen. Bei bestimmten Gefahrstoffen (vor allem bei sehr giftigen Substanzen) ist das in der Chemie übliche Praxis.
    Prinzipiell würde ich derzeit einen gemeinsamen Transports von Druckgasflaschen und Personen im Aufzug nicht ausschliessen.

    Anders sieht bei giftigen oder sehr giftigen Gasen aus (z.B. Phosgen oder Schwefelwasserstoff). Da gelten dann aber eher die Regeln für die entsprechenden Substanzen.

    Vielleicht hilft das weiter...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hallo,

    bitte den separaten Transport nicht auf giftige Substanzen beschränken, sondern immer davon ausgehen, dass Geasflaschen undicht werden können. d.h. es ergibt sich somit Gefahrenpotential bei allen erstickend wirkenden Gasen (Kohlendioxid, Stickstoff, Schutzgase zum Schweißen, etc.), brennbaren Gasen (Wasserstoff, Acetylen, etc.), oxidierenden Gasen (Sauerstoff) und wie erwähnt giftigen, ätzenden (Ammoniak) oder überhaupt gesundheitsschädlichen Gasen. Bevor ich hier viele Einzelfälle betrachten würde, wäre eine generelle Alleinfahrt für Gasflaschen sinnvoller zu regeln. Die entsprechende Schaltung kann über Vorzugsfahrten am Fahrstuhl getätigt werden.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Hallo,

    bitte den separaten Transport nicht auf giftige Substanzen beschränken, sondern immer davon ausgehen, dass Geasflaschen undicht werden können.....


    Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies gerade bei der Fahrstuhlfahrt passiert?


    Hi

    die Alternative ist der Transport mit Schlüsselschalter von aussen. Bei bestimmten Gefahrstoffen (vor allem bei sehr giftigen Substanzen) ist das in der Chemie übliche Praxis....


    Genau deshalb meine Rückfragen, denn das läuft, wie fast immer, auf eine Gefährdungsbeurteilung hinaus.
    Auch sollte man die Praktikabilität berücksichtigen. Manches was auf dem Papier schön aussieht wird in der Praxis nicht durchgeführt. Bei uns im Haus wird z.B. ein Tank mit tiefkalt verflüssigtem Stickstoff als druckloses System über den Fahrstuhl transportiert. Auch hier gibt es eine Vorrangschaltung mit Schlüssel. Der Tank fährt alleine, der Lieferant, schiebt den Tank unten in den Fahrstuhl, betätigt den Schlüsselschalter und verlässt den Fahrstuhl. Dann geht die Fahrstuhltüre zu und erst auf Anforderung per Schlüsselschalter außen im Zielbereich, wieder auf. Problem, der Lieferant darf 4 Etagen die Treppen hochsteigen. In der Theorie und auf dem Plan funktioniert das. Wenn ich daneben stehe vielleicht auch noch, in der Praxis wird der Lieferant den Fahrstuhl ohne Schlüsselschalter im Normalbetrieb nutzen und mit dem Tank hochfahren.
    Würde ich einen Sauerstoff Gasflaschentransport ebenso handhaben, könnte ich gleich noch eine ganze Menge an Fahrstühlen in unser Klinikum einbauen lassen, denn die bestehenden Fahrstühle wären ständig durch solche Sonderfahrten blockiert. Wem ist schon einmal eine Gasflasche beim ordnungsgemäßen Transport undicht geworden?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    man sollte das ganze vielleicht nicht nur aus der Sicht vom Arbeitsschutz betrachten....


    Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies gerade bei der Fahrstuhlfahrt passiert?

    Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das es nicht passiert?
    Ferner, bleibt es dann nur bei Druckgasflaschen oder folgen dann auch
    noch vielleicht irgendwelche Flüssigkeiten etc.?

    Ich hatte im Rahmen einer BVS mit einer Brandschutzdienststelle auch mal so
    einen Fall, da sollte für ein zukünftiges Labor auch Flaschen aller Art, Flüssigkeiten
    (giftig, brennbar etc.) via Fahrstuhl transportiert werden. Dieses Vorhaben vom
    Labor haben wir aber gleich u.a. mit der Begründung von §29 LBO BaWü unterbunden.
    Wenngleich es in diesem Fall noch ein paar verschärfende Umstände gab.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Bei uns im Haus wird z.B. ein Tank mit tiefkalt verflüssigtem Stickstoff als druckloses System über den Fahrstuhl transportiert. ... in der Praxis wird der Lieferant den Fahrstuhl ohne Schlüsselschalter im Normalbetrieb nutzen und mit dem Tank hochfahren.

    Ist der Aufzug bei einem solchen Transport eigentlich mal "stecken geblieben"?

    da sollte für ein zukünftiges Labor auch Flaschen aller Art, Flüssigkeiten (giftig, brennbar etc.) via Fahrstuhl transportiert werden. Dieses Vorhaben vom Labor haben wir aber gleich u.a. mit der Begründung von §29 LBO BaWü unterbunden.


    Es läuft halt auf die GBU heraus. Wenn ich Flüssigkeiten etc. in ADR-zugelassenen Behältnissen transportiere, sind die möglichen Gefährdungen ja ganz anders zu beurteilen, wie wenn der gleiche Stoff in irgendeinem beliebigen Glasgefäß unterwegs ist.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • ...Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das es nicht passiert?


    Mir ist kein Fall bekannt, dass dies jemals passiert ist.

    ...Dieses Vorhaben vom
    Labor haben wir aber gleich u.a. mit der Begründung von §29 LBO BaWü unterbunden.


    Und wie kommt das Material jetzt in das Labor? Wird es womöglich über das Treppenhaus transportiert? Das ist dann ja super sicher, zumindest kann das Treppenhaus nicht stecken bleiben. ;)

    ...Ist der Aufzug bei einem solchen Transport eigentlich mal "stecken geblieben"?


    Mir ist nichts davon bekannt, wobei selbst wenn dieser Fall einmal eintreten sollte hat der Tank hier einige Besonderheiten. Solange er auf drucklosen Betrieb gestellt ist dampft immer eine kleine Menge Stickstoff ab, bis dies aber zu einem merklichen bzw. kritischen Sauerstoffabfall in der Kabine führt dürften Stunden vergehen. Man kann auch die Druckentlastung schließen, dann baut der Behälter Druck auf und nichts gast mehr ab, allerdings ist dies bei einem Transport nicht zu empfehlen, denn durch die Bewegung wird die Verdampfung gesteigert und der Druckaufbau erfolgt schneller. Innerhalb kürzester Zeit würde die Überdrucksicherung ansprechen. Im Falle dass der Fahrstuhl stecken bleibt gibt es aber keine Bewegung und siehe da, schon kann man den Behälter zumindest für einige Zeit (geschätzt 1 Stunde) schließen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    gar nicht, die hier angedachte Nutzung war so nicht genehmigungsfähig
    und alternative Vorschläge wurden aufgrund den Kosten abgelehnt.


    Mir ist kein Fall bekannt, dass dies jemals passiert ist.

    Speziell im Aufzug nicht, Undichtigkeiten an Druckgasflaschen sind aber nicht
    unbekannt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Wohw, was für eine resonanz für so eine kleine Frage, vielen Dank an alle!

    Die Situation ist die, dass Schweißgeschirr mit Schutzgas z.B. auf die 64 m Bühne gebracht werden müssen. Alternative dies über das Treppenhaus mit einem Flaschenwagen zu machen würde in meiner GB als nicht zielführend bezeichnet werden. Da war bloss diese BGI aber es scheintwohl so zu sein als ob dies die einzige Quelle ist.

    kuddel

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