Hallo zusammen,
ich suche Erfahrungungen, unter welchen Voraussetzungen bzw. Begründungen die zuständige BG einer Ausnahmeregelung von der mind. jährlichen Prüffrist z. B. nach der BGV D6, BGV D27 zugestimmt hat - klar geht es hier um eine Prüffristverlängerung!
mfg. Uwe