Beiträge von sky04

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    Hallo Mick,

    sicherlich haben es die anderen „ verbockt“, sie sind aber nicht dumm und holen sich einen Rat bei einem Fachmann ein. Und wenn der nicht sagt oder einen nicht auf die Möglichkeiten / Notwendigkeiten hinweist, rate mal wer da mit auf Bank sitzt.

    Mein Rat, teile dein Wissen den verantwortlichen schriftlich mit und schlage ihm die Entsprechende Umsetzung vor.


    Mit den besten Wünschen (für alle) fürs neue Jahr


    rd

    Der Fahrer benötigt eine gültige Fahrerlaubnis ggf´s einen Führerschein (Falls es sich um ein öffentliches Gelände handelt) und eine Einweisung auf das Fahrzeug. Aber Achtung viele Firmen lassen ihre Gabelstapler „Un – Versichert „ auf dem Betriebsgelände fahren, da sie glauben das es sich hier um KEIN ÖFFENTLICS GELÄNDE handelt. Hier tritt nicht die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma ein.

    Stelle Dir bitte einmal vor. Es kommt zu einem Unfall mit Personenschaden oder einem hohen Sachschaden durch die Fehlbedienung des Kranführers, und dieser wurde auf Grund seiner Stellung im Betrieb Praktikant / Leihmitarbeiter … nicht geschult.

    Und im Untersuchungsbericht steht „ Wir haben auf eine ordentliche und schriftliche Unterweisung verzichtet. Frei nach dem Motto, machen andere auch „. Wer haftet wohl , mit ? Aus meiner Sicht auch die SiFa !


    Mag richtig sein, dass es in anderen Firmen so gehandhabt wird, aber die sind nicht in der Erklärungs-Not.


    Die Definition Kran bitte einmal unter

    http://www.pr-o.info/bc/uvv/9/2.htm

    nachschlagen.


    Wünsche allen ein sonniges Wochenende und ein kühles :138:

    Hallo zusammen,

    bei der Ausdehnung der Prüffristen nach dem ich die GB erstellt habe ist soweit o.k., aber bitte auch die Herstellerangaben berücksichtigen. Das kann Probleme bereiten bei nicht Einhaltung der Herstellerangaben.


    Mit den besten Grüßen aus Freigericht

    Hallo zusammen auch wenn es etwas dumm klingen mag, habt ihr schon einmal über die Funktion eines Fensters nachgedacht?
    Ein Fenster hält alles Mögliche von außen ab, so dringt z. Bsp. kein Wind bei geschlossenem Fenster in den Raum usw.
    So sind die Fenster montiert, Druckrichtung von außen nach innen.
    Sollte nun der Druck von innen nach außen erfolge, kann es schon sein das die „Verankerung „ nachgibt und der Mitarbeiter mit dem Fenster stürzt. Und wie ist es mit der Standsicherheit der Fensterbank? Etwas Mörtel hier und da und dann verputzt. Wer garantiert die Qualität der Maurer. Mein Vorschlag entsprechende Schutzmaßnahmen in der Ausschreibung schreiben und die Arbeiten kontrollieren. Denn den größten Gewinn erzielen die Firmen durch gelassen.

    Sonnige Grüße aus Freigericht

    Hallo zusammen, weshalb muss es den unbedingt ein Film sein?

    Finde die praktische Ausbildung, ist in diesem Fall die bessere Aiusbildung.

    Das heißt PSA anlegen, kontrollieren, verbessern und ganz WICHTIG einen Hängeversuch durchführen. Und nun mal schauen wer sich alleine befreien kann :)


    Mit den besten grüßen aus Freigericht und ein :138: fürs WE

    Na dann viel Erfolg. Hier aber erst einmal ein Tipp. Lasse dich schnellstmöglichst von deinem Chef schriftlich zum Abfallbeauftragten bestellen. Und ab sofort hast du einen besonderen Kündigungsschutz. Ein Jahr nachdem man dir den „ Abfallbeauftragten“ schriftlich abgekannt hat, darf man dir kündigen.
    Gruß

    Sky04