Nachdem ich zufällig im Netz über einen Artikel zu Arbeitsbühnen gestolpert bin, würde mich mal interessieren, wie andere dieses Thema umsetzen. Es geht dabei um Folgendes:
Wir nutzen gegenwärtig für die Betreibung der Straßenbeleuchtung einen Steiger (Hubarbeitsbühne). Das Fahrzeug ist dabei im öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrsraum tätig um Straßenlampen zu warten, zu erneuern etc. aber auch um andere, höher gelegene Arbeitsbereiche zu diversen Arbeiten zu erreichen.
Es ist dabei nicht immer gewährleistet, dass zwei Personen mit dem Fahrzeug unterwegs sind. Mitunter fährt ein Kollege zum Einsatzort, sperrt den betroffenen Straßenbereich entsprechend halbseitig ab, stellt sein Fahrzeug auf und fährt mit der Hubbühne zu der Straßenlampe hinauf. Es gibt keine Gefährdungsbeurteilung, die darauf hinweist, dass bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen für besagte Arbeitsbereiche immer zwei Personen zusammen arbeiten müssen (Problematik Alleinarbeitsplatz). Im Netz habe ich aber nun gelesen, dass der Einsatz von Hubbühnen grundsätzlich nicht als Alleinarbeitsplatz möglich ist.
Wie sind Eure Erfahrungen?
Danke schon mal für kompetente Antworten.
Freundliche Grüße aus Thüringen!