Hubbühne als Alleinarbeitsplatz

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  • Nachdem ich zufällig im Netz über einen Artikel zu Arbeitsbühnen gestolpert bin, würde mich mal interessieren, wie andere dieses Thema umsetzen. Es geht dabei um Folgendes:
    Wir nutzen gegenwärtig für die Betreibung der Straßenbeleuchtung einen Steiger (Hubarbeitsbühne). Das Fahrzeug ist dabei im öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrsraum tätig um Straßenlampen zu warten, zu erneuern etc. aber auch um andere, höher gelegene Arbeitsbereiche zu diversen Arbeiten zu erreichen.
    Es ist dabei nicht immer gewährleistet, dass zwei Personen mit dem Fahrzeug unterwegs sind. Mitunter fährt ein Kollege zum Einsatzort, sperrt den betroffenen Straßenbereich entsprechend halbseitig ab, stellt sein Fahrzeug auf und fährt mit der Hubbühne zu der Straßenlampe hinauf. Es gibt keine Gefährdungsbeurteilung, die darauf hinweist, dass bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen für besagte Arbeitsbereiche immer zwei Personen zusammen arbeiten müssen (Problematik Alleinarbeitsplatz). Im Netz habe ich aber nun gelesen, dass der Einsatz von Hubbühnen grundsätzlich nicht als Alleinarbeitsplatz möglich ist.
    Wie sind Eure Erfahrungen?
    Danke schon mal für kompetente Antworten.

    Freundliche Grüße aus Thüringen!

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  • Hi...

    schau dir einmal die BGR 139 und die BGI 5031 an. Da findest du Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung Alleinarbeit. Als ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kommt eine risiko-Kennziffer heruas.
    Ist diese größer als 30 ist Alleinarbeit erst einmal nicht zulässig. Jetzt ist Eure Aufgabe zu Beurteilen, ob ihr anhand der Gefährdungsbeurteilung diese Risikokennziffer sicher ausschliessen könnt oder nicht! In der BGR sind, nach meinem Wissen, auch bestimmte Tätigkeiten aufgelistet, bei denen Alleinarbeit grundsätzlich nicht gestattes ist. Ob eure Arbeiten dazugehören könnt ihr am ehesten selbst entscheiden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo,

    Alleinarbeit mit Hubarbeitsbühnen geht grundsätzlich nicht.
    Dies und noch einige andere wichtige Informationen sind im komnet.nrw und diesem LINK nachzulesen.
    Ich denke Ihr habt großen Handlungsbedarf!

    Viele Grüße
    Andreas Sonntag

  • Hallo,

    Alleinarbeit heisst ja nicht, dass da einer alleine im Korb steht. Wenn ein zweiter Mann dabei ist und z.B. unten sichert, denke ich dass das in Ordnung ist. Wichtig ist, dass der zweite Mann weiss, wie die Notablassvorrichtung an der Bühne funktioniert. Wenn beide oben drinstehen haben sie ein Problem, wenn die Bühne steckenbleibt.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Nabend.
    Nach der Schilderung möchte ich nur mal kurz noch auf ein Thema verweisen, bevor ich zu diesem Thema komme:
    [Tipp] PSA gegen Absturz in Hubsteigern und Teleskopstaplern mit Arbeitskorb
    Hubsteiger sind net ohne und nicht ohne Grund als gefährliche Arbeitsmittel, bzw. Maschinen eingestuft.
    Ich stelle hier folgende Gefährdunge fest:
    1. öffentlicher Straßen- und Personenverkehr (Schutz Dritter) -> Posten zur Absicherung (Absperrungen werden gerne umgangen)
    2. Versagen der Technik -> 2. MA zur Bedienung des Notablass
    3. Ohnmacht/ Bewusstlosigkeit des MA im Korb durch z. B. elektrischen Schlag -> siehe 2.
    4. Absturz durch Pendelbewegung des Korbs und falsche Auswahl/ Gebrauch der PSAgA -> siehe 2.
    5. Nofall -> Ersthelfer? -> siehe 2. mit Ersthelferschulung
    6. Nix geht mehr und MA ist alleine -> Möglichkeit der Panik -> siehe alle vorigen Punkte

    Das fällt mir jetzt so spontan ein... lass mich mal weiter überlegen...
    JA. Da ist echter Handlungsbedarf!

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Dieses Thema ist ein schönes Thema,

    1) Der Mitarbeiter im Korb darf alleine arbeiten.
    2) Der Mitarbeiter darf auf der Straßenbaustelle nicht alleine sein.
    3) Wie Globetrotter schon geschrieben hat, es muss ein sachkundiger Mitarbeiter unten auf dem Boden stehen -> immer in der Nähe der Hubarbeitsbühne. Dieser Mitarbeiter ist die Rückfallebene für Notfälle.
    4) Die Mitarbeiter -> Fahrer der Hubarbeitsbühne sollte für seine Arbeit Qualifziert werden und bestellt werden.
    5) Eine Schulung der Fahrer zum Thema Notablass sollte auch praktisch durchgeführt werden.

    Gruß RaBAu

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo,

    bei dem Thema PSA in Hubarbeitsbühnen bin ich über die DGUV Website auf einen interessanten Artikel gesstossen.
    Im Rahmen von Versuchen ist das Fazit: In Hubarbeitsbühnen kein Rückhaltesystem zu nutzen sondern ein Auffangsystem.
    http://www.dguv.de/medien/fb-psa/…ideos/TS279.pdf

    Auch gibt es über die Website eine Leitlinie zur Risikobeurteilung bei der Nutzung von PSA gA - hier werden Beispiele aufgezeigt, wie man beurteilen kann, ob gefährliche Alleinarbeit vorliegt oder nicht.
    http://www.dguv.de/medien/fb-psa/…leit_risiko.pdf

    Ich fand die Schriften jedenfalls interessant und werde wohl im bei weiteren Gefährdungsbeurteilungen die Infos verarbeiten

    Viele Grüße
    The EHS - Mann