Hallo Brandschützer,
in einem Audit sind wir darauf hingewiesen worden, das der Begriff " Notausgang " nicht mehr verwendet werden darf, da er für nicht deutschsprachige als " Not- Ausgang " verstanden werden könnte. Leider kann ich keinen Rechtsbezug dazu finden. Hat sich jemand mit diesem Thema schon auseinander gesetzt, oder war unser Auditor auf den falschen Weg ?
Viele Grüsse
Ossis