Bereichskennzeichnung "Verbot für Personen mit Herzschrittmacher"

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  • Hallo,

    bei uns werden einige Maschinen eingesetzt, welche das Verbotsschild "P007 - Verbot für Personen mit Herzschrittmacher" haben. Nun wurde behauptet, dass auch nun an jede Zugangstür zur Produktionshalle damit versehen sein muss. Wo das stehen soll, ist mir jedoch nicht bekannt. Eine generelle Gefährdung für Personen mit Herzschrittmachern sehe ich in unser Fertigungshalle jedoch nicht.

    Danke für eure Hilfe.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Tach.
    Entschuldige. Das ist reiner Blödsinn. Die Gefahrschilder sind am Rand des Gefahrenbereichs aufzuhängen. Ggf mit etwas Abstand, z. B. bei Absturzgefährdung min. 2m. Der Gefahrenbereich definiert sich aus den gängigen Vorschriften, den Angaben des Herstellers, der Gefährdungsbeurteilung und etwaiger Messungen.

    Oder willst Du jetzt an einer Produktionshalle mit 80 Maschinen, wo eine eine entsprechende Kennzeichnung am Gefahrenbereich haben muss, jetzt alle Zugänge mit diesen Schildern ausstatten? Das ist
    1. irreführend
    2. nicht notwendig
    3. teuer
    4. schränkt unnötig den Zutritt für Personen ein

    Was soll das für einen Sinn haben? Du findest das nirgens, da es nirgens steht. Es sei denn, dass durch den Betrieb der Maschine sich dieser Bereich auf die gesamte Halle auswirkt. Sonst :sleeping:

    Gefährdete oder gefährliche Bereiche sind an ihrem Rand (vor oder gegen Betreten) zu kennzeichnen. Nicht das halbe Stadtviertel drumherum ;)

    PS: Hat bei Euch grade einer seinen Sicherheitsbeauftragten gemacht und kommt etwas zu übermotiviert vom Lehrgang zurück?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ....Oder willst Du jetzt an einer Produktionshalle mit 80 Maschinen, wo eine eine entsprechende Kennzeichnung am Gefahrenbereich haben muss, jetzt alle Zugänge mit diesen Schildern ausstatten? Das ist
    1. irreführend
    2. nicht notwendig
    3. teuer
    4. schränkt unnötig den Zutritt für Personen ein
    ....


    Die Kennzeichnung des ganzen Raumes kann durchaus Sinn machen. So hat ein Raum in der Regel nur wenige Zugänge, die somit gekennzeichnet werden müssen. Steht die betreffende Maschine mitten im Raum mit mehreren Zugangsmöglichkeiten von allen Seiten, so muss in entsprechendem Abstand eine Kennzeichnung erfolgen, die auch wahrgenommen wird. In einer Halle stelle ich mir das schwierig vor.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Was soll das für einen Sinn haben? Du findest das nirgens, da es nirgens steht. Es sei denn, dass durch den Betrieb der Maschine sich dieser Bereich auf die gesamte Halle auswirkt. Sonst


    Moin. Auf den Fall bin ich aber auch schon eingegangen. Ich weiß aber was Du meinst. Z. B. wenn Kranbahnen in einer Halle montiert sind. Bei so etwas stimme ich Dir zu. Aber nicht bei einer Maschine, die fest montiert ist. Da ist der Gefahrenbereich festzulegen und auszuschildern.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)


  • Die Kennzeichnung des ganzen Raumes kann durchaus Sinn machen. So hat ein Raum in der Regel nur wenige Zugänge, die somit gekennzeichnet werden müssen. Steht die betreffende Maschine mitten im Raum mit mehreren Zugangsmöglichkeiten von allen Seiten, so muss in entsprechendem Abstand eine Kennzeichnung erfolgen, die auch wahrgenommen wird. In einer Halle stelle ich mir das schwierig vor.


    Das mag auf eine Arztpraxis, Klinik, oder ähnliches zutreffen. In einer Produktionshalle ist das aber nicht realisierbar. Dort stehen für gewöhnlich mehrere Maschinen in einer Halle. Über eine Vorgabe der Verkehrswege, z.B. Markierung des Bodens, kann man sehr einfach steuern von wo aus eine Person an die Maschine herantritt.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Das mag auf eine Arztpraxis, Klinik, oder ähnliches zutreffen. In einer Produktionshalle ist das aber nicht realisierbar. Dort stehen für gewöhnlich mehrere Maschinen in einer Halle. Über eine Vorgabe der Verkehrswege, z.B. Markierung des Bodens, kann man sehr einfach steuern von wo aus eine Person an die Maschine herantritt.


    Hi,

    momendemal, ganz so einfach ist das im Falle des Peacemakers ( ;) ) nicht:

    Woher weißt Du, ab welcher Entferungsunterschreidung das gefährlich wird? Da müsstest du Schon mit dem Hersteller des Pacers Kontakt aufnehmen. Aber ich bezweifle, dass Du da eine belastbare Aussage erhälst. Denn der kann wieder die Maschine nicht beurteilen.
    Insofern finde ich die Kennzeichnung an den Eingangstüren durchaus für sinnvoll.

    Geht es jetzt darum, dass in der Halle ein Schrittmacherträger beschäftigt werden soll, dann sollte das mit dem Betriebsarzt geklärt werden, ob eine Tätigkeit in diesem Bereich überhaupt möglich ist.

    Frage: Was ist schlimmer als Aids?
    Kabelbrand im Herzschrittmacher.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo Hardy,

    das sehe ich anders.
    Die Kennzeichnung am Eingang hilft mir leider wenig. Was wenn die betreffende Maschine sich an der Außenwand befindet und draußen arbeitet ein Fasadenmaler mit Herzschrittmacher?
    Um die Ermittlung des Gefahrenbereiches komme ich also nicht herum. Die grundlegenden Infos dazu liefert für gewöhnlich der Hersteller. Die vorhandenen Gefährdungen müssen speziell auf den jeweiligen Betrieb und das eingesetzte Körperhilfsmittel hin geprüft werden. Da reicht der Arzt alleine nicht aus.
    Des Weiteren gibt es Vorgaben, zu finden z.B. in
    BGV B11 Elektromagnetische Felder
    BG-Information "Arbeitsplätze mit Exposition durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder (MBL 16) der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik
    BGI 839 Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben
    usw.

    Der generelle Ausschluss aus der Prouktion ist nur notwendig, wenn die Gefährdung es nicht anders zulässt. Das könnte sonst imo dazu führen, dass Mitarbeiter das künstliche Hüftgelenk oder den Herzschrittmacher verschweigen um ihren Job nicht zu verlieren.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hi buaco,

    letztlich habe ich auch nichts anderes Geschrieben.
    Für mich ist die Frage entscheidend, ob hier generell gewarnt werden soll oder ob der konkrete Fall des Beschäftigten mit Pacer vorliegt.
    Aus New Waves Formulierungen gehe ich eher von einer generellen Sache aus. Kann ich ausschließen, dass Hallenfremde die Halle betreten, dann stimme ich Dir zu.
    Wenn nicht, dann müsste ich jeden der die Halle betreten will entsprechend unterweisen. Da ist in meinen Augen ein Verbot sicherer.

    Einschränkend möchte ich aber auch schon sagen, dass es nicht uninteressant ist, wie groß der Maschinenumkreis ist, an dem Gefährdung besteht.
    Da aber im Beispiel von mehreren Maschinen die Rede war, gehe ich schon von einem größeren "Gesamt"-Umkreis aus.

    Es ist halt wie es ist: Erstmal, wie auch von Dir geschrieben, eine Gefährdungsbeurteilung machen.

    Und schließlich könnte da auch jemand kommen mit einem implantierten Defi, da wäre ich ganz besonders vorsichtig.

    Hardy

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    (Terry Pratchett)
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  • ...Über eine Vorgabe der Verkehrswege, z.B. Markierung des Bodens, kann man sehr einfach steuern von wo aus eine Person an die Maschine herantritt.


    Das funktioniert allerdings nur solange in der Halle nichts verändert wird. Weder eine Maschine wird umgestellt, noch Material eingebracht, welches möglicherweise als Schirmung oder Reflektionsfläche für die ausgehende Strahlung dienen kann.
    Solange niemand von dem Verbot betroffen ist, der üblicherweise in der Halle zu arbeiten hat, halte ich die Lösung, die Halle als entsprechenden Tabubereich zu kennzeichnen für sinnvoll. Gibt es Betroffene muss man natürlich eine andere Lösung finden. Eine Kennzeichnung von "Schutzbereichen" in der Halle stellt für mich die zweitbeste Lösung dar, denn man kennt ja seine Mitarbeiter. Da wird kaum einer einen Umweg gehen, nur weil da eine "gefährliche" Maschine im kürzesten Weg steht. Geht ja auch oft gut, nur wenn es mal zu der "Verkettung unglücklicher Umstände" kommt . . .

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Sifas,

    die Antworten erscheinen mir so ein bisschen wie der Streit um Kaiser's Bart.
    Es wird hier keine eindeutige Lösung geben. Und damit auch keine erstbeste und zweitbeste...
    Jeder Betrieb ist anders. Und was in einem funktioniert, muss noch lange nicht im anderen auch gelten.

    Die Herangehensweise an solch eine Problematik hat ja jeder in der Sifa-Ausbildung gelernt. Wie Globetrotter schon geschrieben hat: Der Gefahrenbereich definiert sich aus den gängigen Vorschriften, den Angaben des Herstellers, der Gefährdungsbeurteilung und etwaiger Messungen.
    Damit sind die ersten Schritte doch gegeben. Und die Erkenntnisse daraus führen dann zu entsprechenden Schutzmaßnahmen.

    Wie die Schutzmaßnahmen dann im Einzelfall aussehen, kann nicht verallgemeinert werden. Nur darf mann das S-T-O-P Prinzip nicht vergessen.

    Wir haben vor einigen Jahren bei elektrischen Wirbelstrom-Heizanlagen durch einen Fachdienst Messungen durchführen lassen. Danach wurden gemeinsam auf Basis der BGV B11 Sicherheitsabstände für Mitarbeiter mit aktiven Implantaten festgelegt, die Bereiche entsprechend gekennzeichnet und alle Mitarbeiter wurden geschult.
    Das war unsere Lösung. Und die gilt nur für den einen Fertigungsbereich.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -