Hallo zusammen!
Beim letzten Dekra-Audit wurde vom Auditor die Empfehlung gemacht "Für die Ladestationen von Flurförderzeugbatterien die Notwendigkeit von Explosionsschutzdokumenten durch die Arbeitssicherheitsorganisation zu überprüfen". Auf dem Gebiet habe ich absolut keine Erfahrung. Wie muss ich vorgehen?
Bei dem Betrieb handelt es sich um eine Lagerhalle für Kunststoffboxen, sie hat 20000qm umbauten Raum und an einer Längsseite der Halle befinden sich 3 Ladegeräte für Flurförderzeugbatterien des Typs TriCom L Nähere Angaben zum Ex-Schutz bei diesen Ladegeräten habe ich nirgends finden können. Be- und entlüftet wird die Halle durch zwei große Tore (Wareneingang/Warenausgang). Laut Firmeninhaber werden ausschließlich wartungsfreie und geschlossene Batterien nach 43531 für die Flurförderfahrzeuge verwendet. Ist es richtig, dass bei geschlossenen Batterien grundsätzlich KEINE Explosionsgefahr besteht, da diese Batterien nicht gasen können? Und besteht überhaupt eine Ex-Gefährdung in einer solch großen Halle? Soviel ich weiß liegt der untere explosionsfähige Grenzwert bei 4Vol-% Wasserstoffanteil in der Luft, welcher bei dieser Hallengröße doch nicht erreicht werden kann? Oder?
Würde mich über eine Hilfestellung freuen!
Vielen Dank schon mal!
Liebe Grüße Jörg