Ex-Schutz-Dokument für Ladestationen von Flurförderzeugbatterien

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  • Hallo zusammen!

    Beim letzten Dekra-Audit wurde vom Auditor die Empfehlung gemacht "Für die Ladestationen von Flurförderzeugbatterien die Notwendigkeit von Explosionsschutzdokumenten durch die Arbeitssicherheitsorganisation zu überprüfen". Auf dem Gebiet habe ich absolut keine Erfahrung. Wie muss ich vorgehen?

    Bei dem Betrieb handelt es sich um eine Lagerhalle für Kunststoffboxen, sie hat 20000qm umbauten Raum und an einer Längsseite der Halle befinden sich 3 Ladegeräte für Flurförderzeugbatterien des Typs TriCom L Nähere Angaben zum Ex-Schutz bei diesen Ladegeräten habe ich nirgends finden können. Be- und entlüftet wird die Halle durch zwei große Tore (Wareneingang/Warenausgang). Laut Firmeninhaber werden ausschließlich wartungsfreie und geschlossene Batterien nach 43531 für die Flurförderfahrzeuge verwendet. Ist es richtig, dass bei geschlossenen Batterien grundsätzlich KEINE Explosionsgefahr besteht, da diese Batterien nicht gasen können? Und besteht überhaupt eine Ex-Gefährdung in einer solch großen Halle? Soviel ich weiß liegt der untere explosionsfähige Grenzwert bei 4Vol-% Wasserstoffanteil in der Luft, welcher bei dieser Hallengröße doch nicht erreicht werden kann? Oder?


    Würde mich über eine Hilfestellung freuen!


    Vielen Dank schon mal!


    Liebe Grüße Jörg

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  • Hallo Jörg,

    ein Exschutzdokument brauchst Du wenn eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorliegen kann.

    Gefährlich ist sie wenn sie in Räumen größer als 10 l ist oder in kleineren Räumen mehr als ein Zehntausenstel der Raumvolumens einnehmen kann. In einem Behälter der beim Bersten Splitter erzeugen kann, ist sie in jeder Größe als gefährlich anzusehen. Näheres findest Du in der TRBS 2152 Teil 1.

    Wenn Ihr euch an die Vorgaben des FA 2 " Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge" der ehemaligen GroLa BG heute BGHW haltet, könnt Ihr davon ausgehen, daß keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann und Ihr auch kein Exschutzdokument braucht.

    Viele Grüße

    kuddel

  • Guten Abend,

    ... davon ausgehen, daß keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann und Ihr auch kein Exschutzdokument braucht.

    hmmm, ja,
    aber:
    ich musste mir mal von der Aufsichtsbehörde den Vortrag gefallen lassen
    "Sie machen für die Betriebs-Dieseltankstelle kein ESD, weil Sie dort keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre erwarten - und wo haben Sie das dokumentiert?
    Erstellen Sie also ein ESD, aus dem das hervorgeht."
    Nun, gemeint war allerdings nur die zum ESD gehörige GefB - und die habe ich dann auch erstellt.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin!

    Guck mal in die BGI 5017 rein. Ich hab mir damit ne Betriebsanweisung gebastelt. Und bei Begehungen wird drauf geachtet.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • bei uns hat der Batterielieferant eine Berechnung erstellt, wieviel Wasserstoff beim Laden der Batterie/en entsteht und wie groß das freie Volumen der Halle sein muss um unter der uEG zu bleiben. Wenn dies mit der Realität übereinstimmt ist das o.k! Diese Daten haben wir ins Ex Schutz Dokument aufgenommen, sind aber nicht zu einer Zoneneinteilung gekommen und alle sind glücklich!

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  • Moin,

    Zur Thematik: Es ist grundsätzlich ein Ex-Schutzdokument zu erstellen. Für deinen Bereich wäre es eine Gefährdungsbeurteilung aus der hervorgeht, dass keine Ex-Atmosphäre vorliegt und somit keine weiteren Maßnahmen diesbezüglich erforderlich sind. Wie von Arni und den anderen schon angedeutet, kannst du dir bestimmt Hilfe von den Batterieherstellern und/oder auch von den Herstellern der Flurförderzeuge erfragen.

    Wenn du Fachkraft für Ex-Schutz bist, kannst du die Gef-Beurt. selbst erstellen. Solltest du keine Erfahrungen in dem Bereich besitzen, würde ich das lieber Extern vergeben.

    Auszug § 6 BetrSichV

    § 6 Explosionsschutzdokument
    (1) Der Arbeitgeber hat unabhängig von der Zahl der Beschäftigten im Rahmen seiner Pflichten nach § 3 sicherzustellen, dass ein Dokument (Explosionsschutzdokument) erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird.
    (2) Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen,

    1. dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
    2. dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,
    3. welche Bereiche entsprechend Anhang 3 in Zonen eingeteilt wurden und
    4. für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 gelten.

    ......

    Gruß

    Andreas

  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe auch das Problem das ich dieses Dokument erstellen muss und habe keine Ahnung :D könnte mir vielleicht jemand ein Explosionsschutzdokument für Batterieladestationen als Stütze schicken? dann kann ich mich ein bisschen daran orientieren - das wäre super.

    Liebe Grüße

    Julia

  • ich habe auch das Problem das ich dieses Dokument erstellen muss und habe keine Ahnung :D könnte mir vielleicht jemand ein Explosionsschutzdokument für Batterieladestationen als Stütze schicken? dann kann ich mich ein bisschen daran orientieren - das wäre super.

    https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/UzAxOA--/@@download/download

    Darin sind viele Beispiele (auch Ladestation) enthalten.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • ich habe auch das Problem das ich dieses Dokument erstellen muss und habe keine Ahnung

    Mit gefährlichem Halb- bzw. Nichtwissen ein Ex-Schutz-Dokument zu erstellen halte ich für grob fahrlässig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Habe ein Seminar der BGHW besucht zum Thema Ex-Schutzdokument. Erstellen kannst es aber prüfen muss es eine befähigte Person nach TRBS 1203 Teil 1 (wobei hier die Latte schon im Bereich Ex-Schutz hoch liegt) oder technische Überwachungsstelle.

    Da stellt sich dann sie "Sinnhaftigkeit" wenn man es erstellt und ein anderer muss es nochmal prüfen und freigeben. Hier sehe ich es sinniger wenn man es gleich Fachleuten überlässt und nicht wie AxelS schon gesagt mit evtl. "gefährlichen Halbwissen" glänzt.

    Gruß Ulrich

  • Hallo zusammen,

    danke für diese Info ich werde es nur vorbereiten und nicht final erstellen, da mein Chef aber zeitlich sehr eingeschränkt ist bereite ich es erstmal vor (was ich auch interessant finde weil ich dann auch etwas darüber lerne) und dann wird er es final fertig stellen.

    LG Julia

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  • Meines Erachtens kann man für solche Einrichtungen wie eine Ladestation als FaSi ein Ex-Schutzdokument erstellen bzw. vorbereiten. Die Vorschriften sind eindeutig: Abstand, keine brennbaren Stoffe, Lüftung usw. Man muß keine Messungen oder Abschätzungen vornehmen. Dann geht das schon, alles schon gemacht, nie einer angezweifelt.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Meines Erachtens kann man für solche Einrichtungen wie eine Ladestation als FaSi ein Ex-Schutzdokument erstellen bzw. vorbereiten. Die Vorschriften sind eindeutig: Abstand, keine brennbaren Stoffe, Lüftung usw. Man muß keine Messungen oder Abschätzungen vornehmen. Dann geht das schon, alles schon gemacht, nie einer angezweifelt.

    JS

    Super deine Seite hat mir schon vollkommen ausgereicht ich wollte einfach nur mal ein Beispiel sehen, besten Dank für deine Hilfe :)

  • Guten Abend,

    hmmm, ja,
    aber:
    ich musste mir mal von der Aufsichtsbehörde den Vortrag gefallen lassen
    "Sie machen für die Betriebs-Dieseltankstelle kein ESD, weil Sie dort keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre erwarten - und wo haben Sie das dokumentiert?
    Erstellen Sie also ein ESD, aus dem das hervorgeht."
    Nun, gemeint war allerdings nur die zum ESD gehörige GefB - und die habe ich dann auch erstellt.

    sowas dokumentiere ich in der Gefährdungsbeurteilung zur Anlage (in deinem Fall zur Tankstelle) unter dem Punkt "Brand- und Explosionsgefährdung". Diese Gefährdung liegt nicht vor, weil....

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

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  • Muster der BG RCI:

    Erschreckend, was die BG RCI als Musterdokument veröffentlicht. Mir fehlen da einige Vorgaben, wie z.B. Angaben zur technischen Ausstattung, Zugang, Prüfintervalle usw. Man könnte diese Punkte natürlich in einem separaten Dokument abhandeln, aber ich bevorzuge da ein eher umfangreicheres Dokument, in dem dann fast alle Dinge geregelt sind.

    Erstellen kannst es aber prüfen muss es eine befähigte Person nach TRBS

    Das Ex-Schutz-Dokument muss natürlich regelmäßig aktualisiert werden, aber eine Prüfung ist hierzu nicht notwendig. Die Anlage ist möglicherweise prüfpflichtig und da benötige ich dann die befähigte Person nach TRBS 1203.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    das ExSchDok ist nur die halbe Weisheit.

    Dahinter steht ein Kopf, der alle Komponenten sieht, eure Verfahren kennt und das gesamte Bild in eine Schriftform presst.

    Diese muss leben und zur Anlage passen. Eine 1:1 Vorlage oder Kopie geht in die Hose. Ergo, ihr lasst das am besten jemanden machen der das Umfeld kennt, die Sachkenntnis hat und das auch versteht.

    Oft sind es die Kleinigkeiten die plötzlich eine Gefahr darstellen.

    Was ist schon böse an 10 x 10 cm Plastikfolie?

    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)