Lagerung von Gefahrstoffen

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  • Guten Morgen,

    ich hoffe ihr könnte mir bei folgendem Problem weiterhelfen. Wir sind eine Druckerei und verwenden für die Reinigung der Druckwerke das Mittel Substifix. Das Mittel ist Reizend (R43) ist schwach Wassergefährdend WGK 1. Bisher hatten wir diesen Gefahrstoff in 20 Liter Kanistern die in unserem Gefahrstofflager gelagert wurden. Nun hatte der Einkäufer die Idee ein paar Euro zu sparen und hat 600 Liter in einem Alutank eingekauft. Zur zeit steht der Tank im Farblager im Hochregallager. Wie muss der Tank denn richtig gelagert werden? Für jeden Hinweis wär ich euch sehr dankkbar.

    Gruß Oliver

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  • Moin,

    also aus dem SDB wirst du wohl nicht viel nützliches zur Lagerung erlesen können. Ich würde mich da eher an die aktuelle TRGS 510 und die VAwS halten, sowie die Prüffallhöhe beachten.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Hi...

    bitte auch den Umweltschutz (Stichwort Wasserhaushaltsgesetz & VawS) nicht außer acht lassen.
    Wie sieht es mit Rückhaltevolumina im Havariefall aus? Ob 20 L irgendwo auslaufen oder 600 L ist ja schon ein "kleiner" Unterschied.
    Oftmals stellt man IBC´s mit Gefahrstoffen dann auf entsprechende "Auffanggestelle", die dann auch in der Lage sind, im Zweifelsfall den kompletten Behälterinhalt aufzunehmen.

    Bei der Lagerung, wie eben schon genannt die entsprechende TRGS beachten und einmal vorsichtig auf den Punkt "Zusammenlagerung" schauen. Kann Euer Produkt mir irgendetwas reagieren?
    Ach so - seit ihr ein genehmigungsbedürftiger Betrieb (nach Bundesimmissionsschutzgesetz)? Dann mal vorsichtig in die Genehmigung schauen (Stichwort Nebenbestimmungen). Da kann auch etwas zur Chemikalienlagerung stehen - bei wesentlicher Veränderung von Gefahrstoffmengen im Betrieb kommt unter Umständen die Überwachungsbehörde (über Änderungsmitteilung oder sogar Mitteilung einer wesentlichen Ändeurng) mit ins Boot.
    Das ist alles, was mir aus dem Stehgreif so einfällt.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ....Nun hatte der Einkäufer die Idee ein paar Euro zu sparen und hat 600 Liter in einem Alutank eingekauft. ...


    Na, dann hat der Einkäufer bestimmt auch Überlegungen zur korrekten Lagerung durchgeführt und die dazu notwendigen Materialien in seine Berechnung mit einbezogen. Also erst mal den Einkäufer befragen! Ansonsten wurde ja schon die TRGS510 und die VAvS des Bundeslandes erwähnt.
    Dann stellt sich mir die Frage, wie das Mittel vom Lager an die Maschine kommt? Ist da eine Leitung verlegt oder wird umgefüllt? Wenn umgefüllt wird, hat der Tank eine entsprechende Einrichtung hierzu? Wo wird das Produkt hineingefüllt? Welche Schutzmaßnahmen werden denn bei diesen ganzen Vorgängen getroffen? Ich habe die Vermutung, diese "preiswerte" Lösung ist deutlich teurer als das bisherige Konzept, nur der Einkäufer hat durch Vergessen weiterer notwendiger Vorgänge seinen Preis "schöngerechnet".
    Komisch, von Technikern wird immer erwartet, dass sie auch kaufmännische Fragestellungen berücksichtigen, aber Kaufleute dürfen technisch völlig verblödet sein, ohne dass man ihnen mangelnde Kompetenz unterstellt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Komisch, von Technikern wird immer erwartet, dass sie auch kaufmännische Fragestellungen berücksichtigen, aber Kaufleute dürfen technisch völlig verblödet sein, ohne dass man ihnen mangelnde Kompetenz unterstellt.


    Oh wie recht du hast. :thumbup:

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo,

    dieser Vorgang ist doch ein schöner Fall um den Einkaufsprozess einmal , hinsichtlich der Beschaffung von Gefahrstoffen, zu prüfen.

    Wurden die Umweltanforderungen berücksichtigt, ist geregelt wie neue Gefahrstoffe eingeführt werden, verändern sich Verarbeitungs- oder Lagerungsprozesse, entstehen veränderte oder neue Gefährdungen im Unternehmen usw.??

    Neben dem Arbeitsschutz ist das Umweltrecht bei nicht funktionierenden Prozessen dieser Art, spätestens im Schadensfall, ziemlich gnadenlos.
    Der Verantwortliche wird es einem danken.

    MfG

    Jürgen