Welches Dokument ist das RICHTIGE ?

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  • Hallo Experten,
    der "Anfänger"ist unsicher bei der Verwendung der Dokumentvorlagen zum Arbeitsschutz
    Fragen:
    a.) Was bedeutet ein angepasstes Dokuliste ( angepasste Vorlage der BG auf das Unternehmen) mit Fragen zur Gefährdungsanlayse/Gefährdungsermittlung?
    Ist Gefährdungsanalyse = Gefährdungsbeurteilung= Gefährdungsermittlung ?
    b.) Was bedeuet eine separate Checkliste, außer vermerken trifft zu / trifft nicht zu ? > die ist doch schon m.e. in a.) integriert.
    c.) Was bedeutet eine Betriebsanweisung? > außer Erkenntnisse aus a.) die im Betrieb ausgehangen sind und auch als Unterweisung genutzt werden können/müssen.
    d.) Was bedeutet eine Checkliste zur Unterweisung?

    Mit welchen Unterlagen beginnt man eine Gefährdungsanlayse ?
    Was /welche Dokumentenreihenfolge ist empfehlenswert bzw muß/sollte sein ?
    Hab ich noch ein Dokument vergessen ?

    Gerne Tipps und Ratschläge . DANKE

    Gruß Qualit

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  • Hallo Qualit,

    kann es sein, dass dein Fasi-Wissen nicht vorhanden ist?

    Sorry für diesen offenen Einstieg, aber du fragst Grundsätzliches.

    Die Reihenfolge mit dem Beginn ist immer gleich:
    Analyse - Beurteilung - Setzen von Zielen - Entwickeln von ... - Auswahl ... - und so weiter. Ein Problem muß erst erkannt werden um es lösen zu können. Irgendwelche Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen nützen rein gar nichts, wenn du nicht den Hintergrund kennst. Da ist ein Anpassen von Textstellen nicht der Renner.

    Klar, Hand auf's Herz, jeder ist irgenwie faul und sucht Material zur Arbeitsbewältigung. Da bin ich auch nicht auszuschliessen. Doch dieses Material (=Vorlagen) muß ich verstehen. Erst dann kann ich hingehen und es "umschreiben", also streichen, ergänzen, aktualisieren, usw. :rolleyes:

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Die Fragestellung zur Gefährdungsbeurteilung ist eigentlich sehr einfach zu beantworten.

    ? - Gefährdungsbeurteilung - Gefährdungsanalyse - Gefährdungsermittlung - ?

    Die praktikable Reihenfolge lautet:

    ! - 1.Gefährdungsermittlung - 2.Gefährdungsanalyse - 3.Gefährdungsbeurteilung - !

    Beispiel an Messern:
    1. Ich ermittle und finde Messer, welche eine grundsätzliche Gefähr darstellen.
    2. Ich analysiere und stelle fest, dass es sich dabei um Butterbrotmesser handelt.
    3. Ich beurteile und dokumentiere, dass keine relevante Gefahr und kein Handlungsbedarf besteht.

    Checklisten sind immer nur Arbeitshilfen.
    Betriebsanweisungen sind extrakte aus größeren Werken, die dem Betrachter schnell und augenscheinlich vermitteln sollen was Sache ist.

    Beginnen sollte man den gesamten Vorgang grundsätzlich mit dem Kopf und der Verordnung GMV (Gesunder MenschenVerstand), dann ist ganz bestimmt ein sinnvoller Einstieg gegeben.
    Der Rest ergibt sich durch anlassbezogene Suche (z. B. BG-Werke, INet mit TanteGoogle, Komnet etc.)

    Jede gute Gefährdungsbeurteilung ist ein Unikat, weshalb auch immer nur ein gewisser Rahmen vorgegeben werden kann.

    Im Grunde war Waldmann aber schneller als ich und hat das eigentlich auch schon so ausgedrückt.

    Gruß
    Andreas

  • ... kann es sein, dass dein Fasi-Wissen nicht vorhanden ist?

    ... das bringt mich zu einer lange zurückliegenden Einschätzung
    [Tipp] Aufbau Betriebsstruktur-Tätigkeit (an/in/mit)

    Qualit:
    Immer noch tummeln Sie sich in einem Verantwortungs- und Haftungsbereich, von dem Sie ganz offensichtlich keine Ahnung haben.
    Entgegen meinem Rat scheinen Sie noch kein Seminar für einen Sicherheitsbeauftragten wahrgenommen zu haben, denn dann wüssten Sie wenigstens ein paar Grundlagen und ein paar Begriffsdefinitionen.
    Ich empfehle Ihnen nochmals: wenn Sie nicht für Falschberatung in Haftung genommen werden wollen, bilden Sie sich erst einmal im Bereich Arbeitsschutz.
    Dieses Forum hat Ihnen schon genug geholfen - aber Ihre Arbeit erledigen wir nicht.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,


    Qualit:
    Immer noch tummeln Sie sich in einem Verantwortungs- und Haftungsbereich, von dem Sie ganz offensichtlich keine Ahnung haben.
    Entgegen meinem Rat scheinen Sie noch kein Seminar für einen Sicherheitsbeauftragten wahrgenommen zu haben, denn dann wüssten Sie wenigstens ein paar Grundlagen und ein paar Begriffsdefinitionen.
    Ich empfehle Ihnen nochmals: wenn Sie nicht für Falschberatung in Haftung genommen werden wollen, bilden Sie sich erst einmal im Bereich Arbeitsschutz.
    Dieses Forum hat Ihnen schon genug geholfen - aber Ihre Arbeit erledigen wir nicht.

    muss man das so direkt ausdrücken?...., unbeachtet davon das Du Recht hast.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • ...muss man das so direkt ausdrücken?....,

    leider ja. Ich habe mir auch überlegt, in welcher Tonlage ich das schreibe, aber bei dem Foristen handelt es sich offensichtlich um einen beratungsresistenten Zeitgenossen, den man vor sich selbst schützen muss ...
    ... und in den Schulstunden "Diplomatie" und "politischer Korrektheit" habe ich eine ganze Menge Fehlzeiten :D
    und zu allem Überfluss bin ich auch gebürtiger Bayer - und da gilt: "I sog, wos I denk' und i denk' a, wos i sog."
    Vielleicht verstehst Du es dadurch ein bisserl besser. ;)

    Zitat

    ... unbeachtet davon das Du Recht hast.

    Danke.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hi,

    vielleicht ist der Hinweis in der Vita von Qualit etwas, was ein wenig hinkt "macht Beratungen". Wo? Wobei? Wofür? Bei wem?
    Ok, das kann alles Mögliche sein und täuscht ein wenig. Ich wollte auch nicht jetzt völlig auf den Mitstreiter loshacken.

    Oft sind Fragen in diesem Forum zu einem bestimmten Thema und gehen in die Tiefe. Die Fragen des Fragestellers lagen in meinen Augen an der Oberfläche.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Experten,
    ich danke allen für die "ehrlichen Darlegungen" und die Beantwortung meiner laienhaften Fragen.
    Scheinbar sind hier "einfache Verständigungsfragen " an Fachleute teilweise unerwünscht.
    Ich hoffe doch sehr, dass dies bei den Unterweisungen z.B. von Mitarbeitern etc überzeugender erfolgt.
    Jedenfalls im Normaljargon.
    Warum kann man nicht rein fachlich antworten wie es Andreas & Walamann tat ? @ Andreas/Waldmann : Ich danke Euch dafür.
    Ich ziehe nun meine Lehren daraus .

    Qualit

    PS: so nun Fußball; ich hoffe doch, dass die Verantwortlichen die richtigen Gefährdungen/ Checklisten im PDCA System kennen und anwenden !

  • Hallo,


    Scheinbar sind hier "einfache Verständigungsfragen " an Fachleute teilweise unerwünscht.

    Nein, diese sind sicherlich nicht unerwünscht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo
    zu nem Teil der Fragestellung könnte ich noch folgende Erklaerung anbieten:

    Eine Checkliste gibt dir bestimmte Unterpunkte zu einem Thema zum abhacken/ls Gedankenstuetze vor.
    Das kann zum ausfuellen sein, zum ankreuzen von ja/nein oder als Gedankenstuetze ohne direkte (schriftliche) Dokumentation <was nur bedingt sinnig erscheint>.
    Als Beispiel: habe ich alle Zutaten zum Grillen da/was brauche ich

    Zur Betriebsanweisung: kann man (in meinen Augen) als ne Art Anleitung zu einem best.Ablauf ansehen. Ggf.muessen hier noch zusaetzliche Dinge beachtet werden. Es ist sinnig hier relevantes kurz wiederzugeben und auf Beiwerk zu verzichten.
    Z.Beispiel wie Grillen ich richtig? Was ist beim Anfeuern zu beachten z.b. Im Vereich Anzuendehilfen? Gibt es Rechte/Gesetze die Grillen einschraenken.

    Hoffe die Erklaerungen sind verstaendlich. ;)

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • Eine Betriebsanweisung entsteht aus der Gefährdungsbeurteilung heraus und beinhaltet auf einer DIN A 4 Seite die möglichen Gefahren, den Schutz davor, Verhaltensweisen, was tun im Notfall, Wartung- und Instandhaltung.
    Sie ist festgelegt durch die Betriebsicherheitsverordnung und hat (möglichst), wenn es um Maschinen geht einen blauen Rahmen. Sie dient außerdem als Grundlage zur Unterweisung.
    Die Betriebsanweisung ( mit orangefarbenem Rahmen) für Gefahrstoffe kommt aus der Gefahrstoffverordnung USW. Sie sollte geschrieben werden, wenn es mindestens einen R-/H-Satz gibt. Sie kann mit Hilfe des Sicherheitsdatenblattes erstellt werden. Das Sicherheitsdatenblattes jeden Stoffes gehört in das Gefahrstoffkataster.
    Grüße, Pellchen

  • Eine Betriebsanweisung entsteht aus der Gefährdungsbeurteilung heraus und beinhaltet auf einer DIN A 4 Seite die möglichen Gefahren, den Schutz davor, Verhaltensweisen, was tun im Notfall, Wartung- und Instandhaltung. ...Die Betriebsanweisung ( mit orangefarbenem Rahmen) für Gefahrstoffe kommt aus der Gefahrstoffverordnung USW. ...Das Sicherheitsdatenblattes jeden Stoffes gehört in das Gefahrstoffkataster.


    Zumindest für eine Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung ist keine äußere Form vorgeschrieben. Weder DIN A4 noch oranger Rahmen sind vorgeschrieben. Allerdings hat sich in Europa DIN A4 als Standardformat für gängige Ausdrucke etabliert und der orange Rahmen bei Gefahrstoff Betrebsanweisungen ist auch häufig anzutreffen. Man findet aber auch rote und gelbe Rahmen sowei größere (Plakatform) oder kleinere (Tascheninfo) Betriebsanweisungen.
    Das Sicherheitsdaenblatt (SDB) gehört nicht in das Gefahrstoffkataster, sondern im Kataster ist ein Verweis auf das SDB notwendig, sofern nicht ein identischen Name benutzt wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das mit dem SDB verstehe ich nicht, ich kenne das nur so, dass man die Sicherheitsdatenblätter zusammen aufbewahrt und das Kataster als Dokument, ähnlich eines Inhaltsverzeichnisses davor kommt.
    Wie meinst du das mit dem Verweis? danke dir schon mal für den Hinweis!

  • Das mit dem SDB verstehe ich nicht,...


    Siehe §6 GefStoffV

    In einem kleinen Betrieb mit relativ wenigen Gefahrstoffen kann man dies wohl alles zusammen in einem Ordner ablegen. Allerdings sollte man bedenken, dass sämtliche SDB archivpflichtig sind und das relativ lange, nämlich bis 10 Jahre nach letzter Verwendung des Stoffes. Bei krebserzeugenden, erbgutverändernden, reproduktionstoxischen Stoffen (CMR) noch länger.
    In größeren Betrieben bzw. bei entsprechender Anzahl an Gefahrstoffen wird man ein zentrales SDB Archiv führen und auch ein entsprechendes Kataster. Im Arbeitsbereich gibt es dann den Katasterauszug für den Bereich mit den entsprechenden Betriebsanweisungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Allerdings sollte man bedenken, dass sämtliche SDB archivpflichtig sind und das relativ lange, nämlich bis 10 Jahre nach letzter Verwendung des Stoffes. Bei krebserzeugenden, erbgutverändernden, reproduktionstoxischen Stoffen (CMR) noch länger.

    @Tiefflieger: Könntest Du mir "verraten", wo das hinterlegt ist mit der Aufbewahrungsfrist?
    Dann könnte ich dass in meine Übersicht der Aufbewahrungsfristen, an der ich gerade arbeite, direkt mit aufnehmen.

    Die Aufbewahrungsfrist für SDB (Sicherheitsdatenblätter) regelt die TRGS 400 Punkt 8 Abs. 8:
    Es wird darauf hingewiesen, dass Sicherheitsdatenblätter nach REACH-VO Art. 36 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 35 auch bei den Verwendern (nachgeschalteten Anwendern) mindestens zehn Jahre nach der letzten Verwendung der Stoffe oder Zubereitungen/Gemische zur Verfügung gehalten werden müssen.

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • ... schnell noch ergänzt: Siehe auch Art. 36, EG 1907/2006:

    Zitat

    (1) Jeder Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender und Händler trägt sämtliche gemäß dieser Verordnung für Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zusammen und hält sie während eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren nach der letzten Herstellung, Einfuhr, Lieferung oder Verwendung des Stoffes oder der Zubereitung zur Verfügung.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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