G25 Untersuchung - Fahrtätigkeiten, Steuerungstätigkeiten, Überwachungstätigkeiten

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  • Moin,

    bei uns (Schreibtischtäter) wird den Beschäftigten natürlich die G37 - Untersuchung (Bildschirmarbeitsplätze) angeboten. Wenn die Beschäftigten bei der Untersuchung sind, bekommen sie auch die Frage gestellt "Fahren sie dienstlich Auto?" Da viele Kollegen ein oder zweimal im Jahr ein Dienstfahrzeug benötigen, antworten sie natürlich mit JA und zack bekommen sie gleich noch eine G25 Untersuchung verpasst, die wir dann wieder bezahlen. Natürlich sollen die Personen, die tatsächlich häufig hinter dem Steuer sitzen, auch diese G25 angeboten bekommen, aber bei einem Beschäftigten, der einmal im Jahr im Umkreis von 10km ein Dienst-Kfz bewegt, halte ich diese Untersuchung für übertrieben.

    Unsere Fahrer und Hausmeister, die wirklich fast täglich ihre Runden drehen, bekommen natürlich die G25 angeboten, weil es da wirklich Sinn macht. Bei den anderen Kollegen tue ich mich aber extrem schwer, dort die Notwendigkeit einer G25 zu erkennen. Wie wird das bei Euch gehandhabt?

    Zweite Frage, wenn ich jemanden zur G37 zum Betriebsarzt schicke (externer Dienstleister) kann der dann eigenverantwortlich weitere Untersuchungen durchführen und abrechnen?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Guudsje,

    zu Deiner ersten Frage:

    bei uns werden nur die Pflichtuntersuchungen extra berechnet alles andere ist schon mit im Stundenbedarf des Betriebsarztes drin.


    zu Deiner zweiten Frage:

    Bei uns schon ...da ich das mit unseren BA so abgesprochen habe.


    Warum besprichst Du das alles nicht direkt mit Euren Betriebsarzt.....und so kannst Du vieles ganz schnell und einfach klären

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Der Vertrag läuft mit einem externen Dienstleister, der wiederum den betriebsarzt einkauft. :wacko: Nicht alles ganz so einfach bei uns. :S Der Betriebsarzt bekommt seine Kohle von dem Dienstleister, und der Dienstleister ist natürlich an seinem Schnitt interessiert.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    zu Frage 1: Leg den Umfang der Untersuchungen doch für die verschiedenen Berufsgruppen z. B. in einer Gefährdungsbeurteilung fest.

    zu Frage 2: Bestellt die Untersuchungen für die MA schriftliche auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung mit dem Hinweis, dass ihr zusätzlich durchgeführte Untersuchungen die ihr als Firma nicht bestellt habt, auch nicht vergütet.

    Ich hoffe, ich konnte helfen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Ja besten Dank bis dahin. Gefährdungsbeurteilung bin ich gerade dabei, den Leuten erst einmal zu erklären, was das eigentlich ist. Arbeitsmedizin ist gar nicht meine Baustelle, aber ich versuche den Kollegen ein bischen unter die Arme zu greifen. Hier liegt leider noch vieles im Argen, deswegen auch die vielen offenen Baustellen. In diesem Fall hat man anhand der Beschäftigtenzahlen und den früheren Untersuchungszahlen halt einfach festgelegt x-mal G37, x-mal G25 usw. usw. weil es halt schon immer so gemacht wurde. Wenn von 150 Kollegen nur fünf wirklich regelmäßig fahren, brauche ich keine 30 x G25 Untersuchung. Aber auch dicke Bretter wollen gebohrt werden. :D

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Die G25 ist keine Pflichtuntersuchung mehr, obwohl sie grundsätzlich sinnvoll ist.

    Somit haben Mitarbeiter schon die Möglichkeit sich einer G25 freiwillig zu unterziehen. Daher sollte im Unternehmen klar geregelt sein, für wen diese Untersuchung in Frage kommt.

    Sprich auch mal mit dem Arbeitsmediziner über seine ärztliche Schweigepflicht. Bei Angebotsuntersuchungen darf er den Arbeitgeber nur dann über die Éignung oder mögliche Einschränkungen informieren, wenn es einzelvertraglich oder per Betriebsvereinbarung geregelt wurde. siehe auch BGI 5137

    Grüße

    DerStefan

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • Ich bin gerade dabei, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungskartei für alle Mitarbeiter anzulegen und mir stellt sich die Frage, ob es bei den Kundendienstmonteuren notwendig ist, welche den Stapler nur zum Zweck der Probefahrt mal hin und her fahren, die G25 durchzuführen?
    Die Monteure haben selbstverständlich einen Staplerschein und sind zudem schriftlich beauftragt. Da die Untersuchung auch Kosten für den Unternehmer verursacht (Ausfallzeit und Kosten für die Untersuchung) macht es natürlich einen gewaltigen Unterschied, ob nur die 295 tatsächlichen Staplerfahrer oder auch die 95 Kundendienstmonteure zur G25 gehen.
    Was meint ihr dazu? Weder in dem BGG925 zur Ausbildung im Allgemeinen noch in der BGV D27 findet man dazu eine brauchbare Antwort.

    Gruß Martin

  • ... Kundendienstmonteuren, welche den Stapler nur zum Zweck der Probefahrt mal hin und her fahren, die G25 erforderlich ist?

    In der G25 steht nichts über "nur hin und her fahren" oder "weniger als 1 h pro Woche" o.ä.
    Kannst Du ausschließen, dass die Tätigkeit "hin und her fahren" zu irgendeiner Gefahr führt?
    ... und: ist es wirklich nur ein "Hin- und herfahren" oder gehört dazu auch:
    Last aufnehmen, in Regal stapaeln, aus Regal herausholen usw. ... schließlich muss ja der volle Funktionsumfang dargestellt werden ...
    Meiner Meinung nach: ja, G25 erforderlich.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Kannst Du ausschließen, dass die Tätigkeit "hin und her fahren" zu irgendeiner Gefahr führt?


    Da hast du sicher Recht aber ich denke, dass der Monteur ein höheres Unfallrisiko bei der Anreise zum Kunden eigeht, als wenn er den Stapler mit allem was dazugehört mal eben testet.
    Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls ist doch beim Kundendienstmonteur wesentlich geringer als bei jemanden, der mehrere Stunden am Tag mit dem Stapler schwere und große Lasten über lange Wege transportiert und stapelt.
    Vielleicht kann man das ganze ja mit der GB erschlagen?

    Gruß Martin

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  • Da hast du sicher Recht aber ich denke, dass der Monteur ein höheres Unfallrisiko bei der Anreise zum Kunden eigeht, als wenn er den Stapler mit allem was dazugehört mal eben testet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls ist doch beim Kundendienstmonteur wesentlich geringer als bei jemanden, der mehrere Stunden am Tag mit dem Stapler schwere und große Lasten über lange Wege transportiert und stapelt.
    Vielleicht kann man das ganze ja mit der GB erschlagen?

    Natürlich ist die Eintrittswahrscheinlichkeit geringer, aber die Gefährdungen sind die gleichen, und bei einem Stapler ist es dann noch mal eine Spur heftiger, da es einen Unterschied macht, ob Du mit einem Fahrrad umkippst oder mit einem Stapler, ob Du mit einem Hubwagen oder einem Stapler ein Regal anfährst usw. usw. Ein PKW wiegt etwas zwischen einer Tonne und drei Tonnen. Ein Stapler liegt bei drei Tonnen bis 20 Tonnen, da werden ganz andere Massen bewegt, die wiederum andere Gefährdungen erzeugen. Wenn Du vom PKW mit Schrittgeschwindigkeit angefahren wirst ist das etwas ganz anderes, als wenn Dich ein Stapler im Schritttempo aufs Korn nimmt.

    Es kommt natürlich auf die Verhältnisse vor Ort an. Fährt der Monteur den Stapler zwei Meter vorwärts und zwei Meter rückwärts, ohne weitere Personen im näheren Umfeld, sieht das ganz anders aus, als wenn er den Echtbetrieb simuliert (Lasten heben und verbringen, Fußgänger im Weg usw.). Die Notwendigkeit der G25 ergibt sich dann aus der, den Gegebenheiten angepassten, Gefährdungbeurteilung.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Da es ja eigentlich "mein" Thread ist :D , hake ich noch einmal nach. Wem bietet Ihr eine G25 an? Die Kollegen, die täglich einen Dienst-PKW bewegen - klar. Aber wo zieht Ihr praktischerweise die Grenze? Ich habe Kollegen im Baubereich, die fast jeden Tag kurze Baustellenbesuche machen (Wegstrecke <1,5km). Für die finde ich die G25 eigentlich übertrieben. Dann müsste ich sie auch dazu verdonnern, ohne G25 nur noch mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Also wenn die Leute täglich diese Strecken in der Ausübung ihrer Tätigkeit fahren müssen, würde ich die G25 anbieten, denn der Baustellenbesuch gehört eindeutig und nicht ausnahmsweise zur Tätigkeit und damit sagt (zumindest meine) Gefährdungsbeurteilung, dass die Untersuchung angeboten wird.

    Wenn Du jemanden allerdings auf dem Arbeitsweg zum Fahrrad verdonnern willst, solltest Du die "Klatsche" in die eigenen Gefährdungen aufnehmen :D


    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Hi,

    zu G25 und Flurförderzeuge:

    G25 und Fahrzeuge:

    Also gilt die für alle, die betrieblich unterwegs sind.

    Grüße
    Lucy

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