Kuchenverkauf in KITA

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  • Salve!

    Ich habe da mal ein besonderes Anliegen:

    In unserer Kita gibt es eine neue Leiterin.
    Diese hat beim Basar den Essensverkauf beanstandet.
    Es gibt wohl Auflagen, was das Verkaufen von Lebensmitteln reglementiert.
    Bei jedem Kuchen müssten die Inhaltsangaben ausgewiesen werden, keine Eier in den Salaten uvm.
    Wir müssen wohl auch eine Glasplatte zwischen Essen und Kunden haben...

    Muss das alles bei einem Kinderbasar tatsächlich so streng gehandhabt werden?
    Gibt es alternative Lösungen?

    Für eure Vorschläge wäre ich sehr dankbar, bin dieses Jahr im Elternbeirat.


    Beste Grüße

    Jörn Dutz

    "Ein Einbrecher nimmt sich aus Ihrer Wohnung das was Er gebrauchen kann.
    Ein Feuer nimmt sich alles!"

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  • :47: Hallo,

    ich weiß, auf den ersten Blick ist man ziemlich verwundert, warum da so ein Aufwand betrieben werden soll. Die Ausgabe von zubereiteten Speisen an die Öffentlickeit ist in HACCP genau geregelt. Es spielt keine Rolle, ob das nun die Frittenbude um die Ecke ist oder ein harmloser Kinderbasar. Immer geht es um die Sicherstellung von hygienisch einwandfreien Lebensmitteln. Man kann sich den Ärger mit dem Ordnungsamt vorstellen, wenn ein Kind am Abend erbricht und die Mutter behauptet, das seien die Eier im Tiamisu gewesen. Da kommt sehr schnell die Abordnung des Ordnungsamtes und auch der Polizei (eigene Erfahrungen mit einer Salmonellenerkrankung meiner Tochter nach einem unsauberen Eis). Und dann gibt es plötzlich so viel Ärger, dass es sich lohnt, vorher alles zu durchdenken. Wenn du genauere Fragen hast, melde dich gerne wieder. Ich habe 2Jahre eine Mensa als Hygienebeauftragte betreut, daher ist HACCP mein zweiter Vorname ;))))
    P.S. Sei froh über so eine kompetente Leiterin. Es ist echt ätzend, wenn man Steine den Berg hoch tragen muss, weil die Leiterin keine Ahnung von der Hygieneverordnung hat.
    Grüße aus Offenau
    Janeway

  • Hallo Jörn,

    Tipp von mir, da ich jahrelang auf "der andere Seite" gearbeitet habe. Setzt Euch mit dem für Euch zuständigen Ordnungsamt in Verbindung und erklärt, was Ihr machen möchtet. Im Idealfall kommen die mit einem Kollegen des Amtes für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen vorbei und sprechen mit Euch alles durch. Da findet sich dann meistens ein goldener Mittelweg, der allen gerecht wird. Kuchenverkauf am Basar ist nicht gleich gewerbliches Anbieten von Speisen jeden Tag auf dem Wochenmarkt. Das wird auch von den Behörden so gesehen, und deswegen wird man sich in der Mitte irgendwo treffen, so dass für alle Seiten der Aufwand überschaubar bleibt. (Von den Eiern werdet Ihr Euch allerdings trennen müssen :D ).

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • :47: Hallo,

    ich weiß, auf den ersten Blick ist man ziemlich verwundert, warum da so ein Aufwand betrieben werden soll. Die Ausgabe von zubereiteten Speisen an die Öffentlickeit ist in HACCP genau geregelt. Es spielt keine Rolle, ob das nun die Frittenbude um die Ecke ist oder ein harmloser Kinderbasar. Immer geht es um die Sicherstellung von hygienisch einwandfreien Lebensmitteln. Man kann sich den Ärger mit dem Ordnungsamt vorstellen, wenn ein Kind am Abend erbricht und die Mutter behauptet, das seien die Eier im Tiamisu gewesen. Da kommt sehr schnell die Abordnung des Ordnungsamtes und auch der Polizei (eigene Erfahrungen mit einer Salmonellenerkrankung meiner Tochter nach einem unsauberen Eis). Und dann gibt es plötzlich so viel Ärger, dass es sich lohnt, vorher alles zu durchdenken. Wenn du genauere Fragen hast, melde dich gerne wieder. Ich habe 2Jahre eine Mensa als Hygienebeauftragte betreut, daher ist HACCP mein zweiter Vorname ;))))
    P.S. Sei froh über so eine kompetente Leiterin. Es ist echt ätzend, wenn man Steine den Berg hoch tragen muss, weil die Leiterin keine Ahnung von der Hygieneverordnung hat.
    Grüße aus Offenau
    Janeway


    @Janeway: Ja. Deine Anmerkungen sind zutreffend... jedoch nicht für diesen Bereich. Hier handelt es sich
    1. nicht um eine Kantine etc...
    2. wird so ein Basar (auch wenn es Kindergarten ist) als "Straßenverkauf" gewertet
    3. dürften nach Deinen Ausführungen keine Speisen dort angeboten werden, da diese in PRIVATEN Bereichen zubreitet wurden...

    Ich stimme Dir auf eine besondere Aufmerksamkeit der Leiterin zu, jedoch dürfte sie so etwas überhaupt nicht zulassen, wenn sie oder das Ordnungsamt die die Herstellungsbereiche nicht vorher besichtigt hat, nöch? ;) Werden hier ... hmmm... z. B. Proben genommen und für die vorgeschriebene Zeit sichergestellt? Wohl eher net...
    Hier handelt es sich um eine "private Veranstaltung" des Kindergartens. Ich geh jetzt mal davon aus, dass ein Schild hängt "Alle Speisen wurden durch die Eltern hergestellt und die Erlöse kommen dem Kindergarten zu Gute." oder entsprechende Mitteilungen in der Presse etc stattgefunden haben. Damit ist die Leiterin und die Stadt raus aus der Sache... Damit wird es ein "privater Basar", ähnlich einem Flohmarkt innerhalb der städt. Betriebsstätte.
    Damit zählen auch Deine angesprochenen Hygienevorschriften nicht mehr einfach so... nöch? Dann werden die Anbieter privat haftbar ;)

    Ach ja. Übrigens. Ich habe 2011 mit meiner damaligen Freundin über das lange We von "Frohnleichnam" am Krankenbett meines Sohnes im Klinikum gesessen, weil er Majo aufm Schützenfest auf der Pommes hatte. Salmonellen waren bestätigt. Er hatte keine weiteren Eierspeisen und ein anderer Herd konnte net festgestellt werden. Er war komischerweise der Einzige. Es gab aber keinen anderen Herd, da ich selber für ihn net gekocht habe (er war mit den Pfadfindern da und die hatten auch alle nix)... Soviel zur Ursprungsermittlung... Is nie was rausgekommen... außer, dass ich das We nie vergessen werde!!! Negativ, wie positiv!

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (11. Mai 2013 um 18:37)

  • Naja, ganz so einfach kann der Kindergarten sich nicht der Verantwortung entziehen... und beim Arbeitsschutz und in der Lebensmittelhygiene geht es ja nicht darum wer letztendlich Verantwortlich war, sondern imo darum zu verhindern, dass überhaupt jemand zu Schaden kommt.
    Empfehlungen und Infos für Veranstaltungen und Feste findet man z.B. hier
    :X:

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo Jens,

    bei uns im Landkreis werden die Leiterinnen bereits zu verschiedenen Aspekten bzgl. Impfungen, Infektionskrankheiten und meldepflichtige Erkrankungen geschult. Da gehört also die Hygieneverordnung und der Umgang mit Lebensmittel dazu. Viele Kitas geben ja auch Frühstück oder Mittagessen aus. Da sitzt HACCP bombenfest. Auch wenn denen dann das Wort HACCP unter Umständen nicht viel sagt. Die wissen trotzdem, was die Hygieneverordnung bedeutet. Rückstellproben werden bei uns nicht genommen, weil beim Mittagessen gekochte Dinge von einem Schulcaterer kommen. Frische Sachen wie Obst werden eh nicht rückgestellt. Die Rückstellproben nimmt dann der Caterer innerhalb der Küche ab und das ist voll rückverfolgbar. Ebenso werden bei der Essenszubereitung desinfizierende Maßnahmen bei der Essensausgabe berücksichtigt. Schnell verderbliche Dinge wie Hackfleisch, roher Fisch, rohe Eier,...fallen aus. Der Aufwand der Lagerung und Kühlung ist zu groß.
    Letztlich entscheidet jeder Kindergarten selbst, wie ernst dort die Hygiene genommen wird. Übrigens waren unsere damaligen Salmonellen nicht nur auf unsere Tochter begrenzt. Der Laden wurde dann unangekündigt in Absprache mit mir aufgesucht und für einige Tage geschlossen. Die durften dann erst wieder aufmachen, als Maßnahmen im Bereich der Lagerung und Hygiene umgesetzt wurden. Ich bin es super, dass eure Leiterin das ernst nimmt. Das Geschrei ist groß, wenn die Kids krank werden und das aufs Essen zurückzuführen ist.
    Was kostet es, sich dazu Gedanken zu machen und das Veterinäramt miteinzubinden? Nur etwas Zeit, aber das gute Gefühl, auf der sicheren Seite zu sein, gibt es umsonst dazu. Eine neue Leiterin hat es sicher schon schwer genug und freut sich über einen Elternbeirat, der mitzieht und nicht dagegen arbeitet und ihr das Leben schwer macht. Sie nimmt die Verantwortung für dein Kind und die Besucher nicht auf die leichte Schulter. Meine Anerkennung!

    Grüße
    Janeway

  • Hallo und einen wunderschönen guten Tag.

    Wie bereits die Vorschreiber richtig festgestellt haben, gibt es auch bei "nicht gewerblichen" Veranstaltungen Bestimmungen hinsichtlich der Lebensmittelhygiene.
    Auch die entsprechenden Tipps, sich im Vorfeld eines Vereinsfestes oder ähnlichem mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen,sind sehr sinnvoll.
    Da jedes Bundesland hier etwas andere Vorgaben macht - in der Basis ist alles gleich - hier ein Tipp für Hessen: speziell zu Vereinsfesten ist eine entsprechende (kostenpflichtige) Broschüre im Angebot.

    Bei jedem Kuchen müssten die Inhaltsangaben ausgewiesen werden, keine Eier in den Salaten uvm.
    Wir müssen wohl auch eine Glasplatte zwischen Essen und Kunden haben...


    Gekochte Eier in Salaten sind selbstverständlich zulässig. Allerdings müssen Salate, egal ob Rohkostsalat oder Kartoffelsalat kühl gehalten werden, idealerweise bei +7°oder im Crush-Eis-Bett.
    Kritisch sind immer majonesehaltige Salate oder auch nicht durchgebackene Sahnetorten. Hier kann es sinnvoll sein, auch von den Spendern die Einhaltung der Kühlkette zu fordern und auch eine Rückstellprobe einzufrieren.

    Bei der Lebensmittelkennzeichnung streiten sich etwas die Geister, teils wird es von der zuständigen Behörde generell gefordert, teils nur für zugekaufte Ware, teils nur bestimmte Zusatzstoffe. Allerdings kann es auch bei selbstgemachten Torten oder Kuchen sinnvoll sein, allergieauslösende Stoffe (z.B. Nüsse) zu kennzeichnen.

    Ein Spuckschutz/Hustenschutz ist generell dann einzusetzen, wenn offene Lebensmittel oder Zubereitungen z.B. zur Selbstbedienung angeboten werden oder diese nicht abgedeckt in der so genannten "Spucklinie" stehen. Hier bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und nachfragen.

    Ein HACCP-Konzept für Vereinsfeste ist nirgendwo gefordert, es schadet aber nichts, sich dieses Konzept als Richtschnur zu nehmen.

    Genauso wichtig ist die Personalhygiene bei derartigen Veranstaltungen. Nicht jeder kann sich seine Finger richtig waschen - kein Jux, Rechthänder vergessen meist Teile des linken Daumens, auch an den Fingerkuppen und unter Ringen und Uhren finden sich häufig noch interessante Keime. Wichtig ist auch, den Leuten klar zu machen, das auch nach dem Rauchen und dem Toilettengang grundsätzlich die Hände zu waschen sind, bevor wieder mit Lebensmitteln hantiert wird. Saubere Schürzen und ein geeigneter Kopfschutz (Haarnetz, Mütze) sind ebenfalls sinnvoll.

    Ich habe hier in diesem Dokument die wichtigsten Unterlagen für die Eigendokumentation zur Lebensmittelhygiene zusammengestellt.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ...
    Es gibt wohl Auflagen, was das Verkaufen von Lebensmitteln reglementiert.
    Bei jedem Kuchen müssten die Inhaltsangaben ausgewiesen werden, keine Eier in den Salaten uvm.
    Wir müssen wohl auch eine Glasplatte zwischen Essen und Kunden haben...
    ...


    Ja, da gibt es einige Regelungen zu beachten, ich würde auf die entsprechenden Überwachungsbehörden zugehen.
    Bei uns in der Gegend ist eine Spuckhaube obligatorisch. Inhaltsangaben bei den Kuchen werden allerdings nicht gefordert. Durchgegarte Speisen sind in der Regel relativ einfach zu handhaben (trockene Kuchen, durchgebackene Obstkuchen). Verderbliche Waren müssen evt. gekühlt werden. Dies trifft auf viele Torten usw. zu.
    Rohe Eier (z.B. in Buttercreme oder manchen Desserts) sind tabu.
    Es schadet bestimmt auch nicht, wenn zumindest eine Person in Sachen Lebensmittelhygiene einen entsprechenden Kurs absolviert hat und die Teilnehmer der Veranstaltung auf bestimmte Grundregeln aufmerksam macht. Bei uns werden solche Kurse gelegentlich vom Landratsamt angeboten, sperziell für Vereine mit gelegentlicher Gastronomie. Die Überwachungsbehörde dürfte auch hier Tipps parat haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es schadet bestimmt auch nicht, wenn zumindest eine Person in Sachen Lebensmittelhygiene einen entsprechenden Kurs absolviert hat und die Teilnehmer der Veranstaltung auf bestimmte Grundregeln aufmerksam macht. Bei uns werden solche Kurse gelegentlich vom Landratsamt angeboten, sperziell für Vereine mit gelegentlicher Gastronomie. Die Überwachungsbehörde dürfte auch hier Tipps parat haben.


    Bitte nicht vergessen:
    Baden-Württemberg geht einen eigenen Weg, der sich von denen in anderen Bundesländern teils deutlich unterscheidet.

    Der von dir angesprochene Lehrgang "Grundlagen der Lebensmittelsicherheit" wurde von Wolfgang Bux (RP Stuttgart, Koordinator für lebensmittelpolizeiliche Vollzugsmaßnahmen) für das DRK in Baden-Württemberg entwickelt und wird aufgrund seiner Praxistauglichkeit von den meisten Kontrollbehörden mittlerweile auch für andere Vereine ausdrücklich gefordert.
    Dieser Lehrgang hat aber nichts mit der (gesundheitsamtlichen) Schulung nach § 42 IfSG zu tun.
    Auch in IfSG-Hinsicht ist die Vollzugspraxis für Vereinsfeste in den Ländern nicht einheitlich.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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