Wo findet man die Historie zu den Verordnungen?

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    insbesondere interressiert mich die Historie zur ASR 2.1 die seit November 2012 gültigen Fassung.

    In google hab ich nicht wirklich was finden können...

    Vorallem hab ich zwei Punkte die mich besonders interressieren,
    1. Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor.
    2. Die Umwehrungen müssen so beschaffen und angebracht sein, dass an ihrer Oberkante eine Horizontallast H =1000 N/m aufgenommen werden kann. Abweichend genügt ein Lastansatz:....

    In der vergangenheit bzw. in den alten vorschriften war immer die rede von 300N, wieso jetzt 1000N/m?

    Angeblich soll die ASR 2.1 so lückenhaft sein das sie neu überarbeitet wird und für baustellen einen extra punkt geben soll...bin mal gespannt.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Hallo,


    Vorallem hab ich zwei Punkte die mich besonders interressieren,
    1. Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor.
    2. Die Umwehrungen müssen so beschaffen und angebracht sein, dass an ihrer Oberkante eine Horizontallast H =1000 N/m aufgenommen werden kann. Abweichend genügt ein Lastansatz:....


    In der vergangenheit bzw. in den alten vorschriften war immer die rede von 300N, wieso jetzt 1000N/m?


    also in der alte ASR12/1-3 war auch schon die Rede von 1000N/m. Da stand doch genau das gleiche wie in der neuen ASR 2.1

    Oder ich versteh dich da irgendwie falsch


    Angeblich soll die ASR 2.1 so lückenhaft sein das sie neu überarbeitet wird und für baustellen einen extra punkt geben soll...bin mal gespannt.


    Da bin ich auch gespannt...


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Offizieller Beitrag

    also in der alte ASR12/1-3 war auch schon die Rede von 1000N/m. Da stand doch genau das gleiche wie in der neuen ASR 2.1

    Oder ich versteh dich da irgendwie falsch


    Hallo Astrid,

    da hast du recht, in der alten ASR wird es auch bereits gefordert... Es steht z.B. was in der DIN EN 13374 Abschnitt 6.3.1.1 eine Last von 300 N in 1 m Höhe nachzuweisen...
    Ich habe folgenden fall, in einer offenen rohrverlegung bei 2,5m tiefe, ca. 2,5m breite und eine länge von ca. 100m muss eine absturzsicherung installiert werden. Leider muss die absturzsicherung an der grubenkannte montiert werden weil es vom platz her nicht anders geht. Jetzt hat die firma "mobile Absturzsicherung" montiert die aber nichts anderes ist als die "normalen" absperrbaken. Ich habe daraufhin angemerkt das absperreinrichtungen keine absturzsicherung sind und weitere verschidene argumente gebracht. Jetzt kommt die firma mit einen selbst errechneten statischen nachweis das diese "mobile Absturzsicherung" die 300N aushalten...Ein TAB der BGBAU war auch da und hat den ganzen zugestimmt weil angeblich technisch nicht anders machtbar ist und die 300N vorschrift wären.
    Was stimmt den nun? die 1000N/m oder die 300N

  • Wenn einer abstürzt habt ihr euch für das falsche entschieden.

    Ich würde sagen, eine DIN Norm ist nachrrangig zu einer Arbeitsstättenregel.

    Die rechtliche Bedeutung von DIN-Normen wird oft überbewertet. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 30.09.1996 (4 B 175/96) dazu gesagt:

    „Das Deutsche Institut für Normung hat keine Rechtsetzungsbefugnisse. Es ist ein eingetragener Verein, der es sich zur satzungsgemäßen Aufgabe gemacht hat, auf ausschließlich gemeinnütziger Basis durch Gemeinschaftsarbeit der interessierten Kreise zum Nutzen der Allgemeinheit Normen zur Rationalisierung, Qualitätssicherung, Sicherheit und Verständigung aufzustellen und zu veröffentlichen“. Maßgeblich seien aber die „anerkannten Regeln der Technik“. Das seien diejenigen Prinzipien und Lösungen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben. „DIN-Vorschriften und sonstige technische Regelwerke kommen hierfür als geeignete Quellen in Betracht. Sie haben aber nicht schon kraft ihrer Existenz die Qualität von anerkannten Regeln der Technik“. DIN-Normen seien nicht selten das Ergebnis eines Kompromisses der unterschiedlichen Zielvorstellungen, Meinungen und Standpunkte. Sie schlössen den Rückgriff auf weitere Erkenntnismittel keineswegs aus (Bundesverwaltungsgericht - Beschluss vom 30.09.1996 - 4 B 175/96).

    Das gültige Regelwerk ist die ASR 2.1 und nicht irgendeine DIN. Nur was willst du machen wenn ein TAB der BauBG das ganze abgenickt hat?

    Was sagt der TAB denn zu den Vorgaben der ASR 2.1. Und wie kommt er auf die Idee das die 300 reichen?

    Ihr könnt alternativ den Weg sperren und sagen der darf nur noch zu Inspektions- und Wartungszwecken begangen werden, dann sind die 300 ja wieder ausreichend.

    GRüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Erstmal hat awen natürlich absolut Recht; Die DIN steht nun mal als letztes in der Hierachie..
    Die DIN 13374 bezieht sich lediglich auf temporäre Sicherungen, was aber in Deinem Fall ja auch zutreffend ist. Bei der BGG 928 (Absturzicherung bei Bauarbeiten) steht unter 2.2 auch für den Lastfall 1 eine horizontale Ersatzlast von 300 N.

    Wieso sollte denn keine andere technische Möglichkeit bestehen? Bei einer Tiefe von 2,5 m ist doch bestimmt ein Verbau notwendig, oder? Muss mal schauen, ob ich das Bild noch finde, wir haben einmal am Verbau ein Geländer angechweißt, da am WE Fußgänger umhergelaufen sind... Belastung garantiert höher möglich als 300 N ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Astrid und Stephan,

    ich habe genau die gleichen argumente wie ihr beschrieben habt gebracht, nichts dran zu rütteln. Im gegenteil ich hatte dann versucht mit dem TAB zu reden und habe ihn darauf hingewiesen das dies nicht korreckt sei....ja und dann kam eine wüste beschimpfung ich solle gefälligst meinen kleinkrieg mit dieser Firma lassen und das was er schriftlich mitgeteilt habe sei ja rechtsverbindlich 8o 8o
    Da hab ich nur noch gedacht, okay mehr antworten brauche ich nicht!

    Wieso sollte denn keine andere technische Möglichkeit bestehen? Bei einer Tiefe von 2,5 m ist doch bestimmt ein Verbau notwendig, oder? Muss mal schauen, ob ich das Bild noch finde, wir haben einmal am Verbau ein Geländer angechweißt, da am WE Fußgänger umhergelaufen sind... Belastung garantiert höher möglich als 300 N ;)


    Natürlich wäre da was technisch möglich, denn die komplette baugrube ist verbaut. An den verbauelemente hätte man problemlos einen 3 teiligen seitenschutz aus holz bauen können und alles wäre gut gewesen...Wahrscheinlich hätte man auch die 1000N hinbekommen...... ?(

    Was solls, die firma freut sich jetzt das sie kein holz verbauen muss und ich hab es vom TAB schriftlich das es ausreichend ist.

  • ....ja und dann kam eine wüste beschimpfung ich solle gefälligst meinen kleinkrieg mit dieser Firma lassen und das was er schriftlich mitgeteilt habe sei ja rechtsverbindlich 8o 8o
    Da hab ich nur noch gedacht, okay mehr antworten brauche ich nicht!

    Na dann

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Offizieller Beitrag

    Nochmals zur eigentlichen frage,

    gibt es irgendwo eine historie wo man nachlesen kann wie es zu dieser ASR gekommen ist und wer dran beteiligt war usw.

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  • Hi toni,

    ich glaube nicht das es öffentlich zugängliche Quellen gibt über die die Entwicklung der ASR verfolgt werden kann.

    Aber stell doch deine Fragen an den ASTA http://www.baua.de/de/Themen-von-…A/Struktur.html Meiner ERfahrung nach beantworten die ganz bereitwillig Fragen.

    Grüße

    awen

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Astrid,

    danke für den hinweis, ich glaube das werde ich auch machen :D Mal sehen was kommt.

  • Hallo Toni,

    was war an Beitrag #2 denn unverständlich? :41: Dass die BAUA im Spiel war, ist ja klar. Da werden die doch bestimmt noch ältere Printversionen der Entwürfe und Stellungnahmen haben. Vielleicht kann man da wirklich mal Einblick nehmen. Einfach mal fragen. Selbst im Gesetzgebungsverfahren kommt man an Referentenentwürfe ran, wenn man freundlich fragt. Warum sollte es da anders sein?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    • Offizieller Beitrag

    was war an Beitrag #2 denn unverständlich? :41:


    Hallo Frank,

    nichts war unverständlich, hatte mir die alte ASR12 1-3 aus dem Netz gezogen...Habe inzwischen mit dem fachausschuss kontakt aufgenommen und meine fragen gestellt, warte nun auf die antwort :D

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  • Hi

    Nochmals zur eigentlichen frage,

    gibt es irgendwo eine historie wo man nachlesen kann wie es zu dieser ASR gekommen ist und wer dran beteiligt war usw.


    Meines Wissens nicht.Was weg, ist ist weg....
    Wenn man Glück hat, findet man Internetquellen, die alte Versionen enthalten (wenn man Pech hat, werden diese als aktuelle Versionen dargestellt).
    Ähnlich sieht es in Bibliotheken aus. Wenn man weiß, wonach man sucht, kann man auch den historischen Verlauf einer Rechtsgrundlage verfolgen.

    Für mich habe ich es so gemacht, dass ich wichtige Rechtsquellen jeweils als Papier gelagert oder im PC gespeichert habe und nach wie vor lagere/speichere.

    LG A

    • Offizieller Beitrag

    Kann wohl noch etwas dauern...

  • Moin zusammen,

    ich kann mein Lästermaul mal wieder nicht halten.

    Vielleicht ist man mit der "neuen" ASR 2.1 im Nachhinein gar nicht mehr so glücklich, speziell was die Situationen auf Baustellen angeht. Die ASR 2.1 und das BG-Recht lassen in Bezug auf Absturzhöhen jetzt in meinen Augen Raum für unerwartete und nicht gewollte Diskussionen.

    Vielleicht dauert die Beantwortung der Frage deshalb auch etwas länger? :16:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    Die ASR 2.1. hat sich wieder mal geändert.....

    Unter Punkt 2 Anwendungsbereich findet man nun zusätzlichen punkt.....

    (3) Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen werden zu einem späteren Zeitpunkt in diese Regel eingefügt.

    Was heißt das jetzt?
    Baustellen weiter so laufen lassen wie vorher und gemäß BGV C22 weiterarbeiten (Bei Baugruben erst ab 2m Absturzsicherung installieren), oder weiterhin an die 1m begrenzung halten?


    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

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    (Sapere aude)

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  • Moin,

    ich verstehe diese Ergänzung so, dass die ASR A2.1 in der jetzt gültigen Fassung nicht auf Baustellen angewendet werden kann, da abweichwende/ergänzende Anforderungen für Baustellen darin eben bisher nicht enthalten sind. Das ändert sich eben erst mit Einführung der Anforderungen für Baustellen. Bis dahin gilt die Regelung nach BGV C22.

    Mal sehen, was sich die Herrschaften jetzt ausdenken. :86: Vielleicht kommt dabei ja was Brauchbares zustande. (Wie heißt es doch so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt.) :48:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,
    vieleicht hilft es weiter.......

    In der ASR 12/1-3 vom Oktober 1986 stand:

    2.4 Die Umwehrungen müssen so beschaffen und befestigt sein, daß an ihrer Oberkante eine Horizontallast H = 1000 N/m aufgenommen werden kann.
    Abweichend genügt ein Lastansatz
    – von H = 500 N/m für Umwehrungen an Bühnen oder Treppen und Laufstegen mit lotrechten Verkehrslasten von höchstens 5000 N/m2;
    – von H = 300 N/m für Umwehrungen in Bereichen oder an Verkehrswegen, die nur zu Kontroll- oder Wartungszwecken begangen werden
    (z. B. Tankdächer, Schauöffnungen an Öfen) sowie an Steckgeländern.
    Die genannten Werte sind Lastannahmewerte für die statische Berechnung der Umwehrung.
    Viele Grüße
    AL_MTSA

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),