Hallo Zusammen,
unsere Baustellenkantine ist in einem Zelt untergebracht. Deshalb nimmt der Pächter für sich eine Ausnahmeregelung im baden württembergischen Landesnichtraucherschutzgesetz in Anspruch, die das Rauchen in Festzelten gestattet. Ich bin der Meinung, dasss das kein Festzelt ist, sondern ein vorübergehender Gaststättenbetrieb, für den diese Regelung nicht gilt. Leider gibt es keine klare Abgrenzung. Was haltet ihr davon?