Feuerlöscher an Bord

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  • Guten Morgen und Frohe Ostern !

    Bei mir ist gestern eine Frage aufgeschlagen, zu der ich nicht so richtig fündig werde. Einem Bekannten wird ein Job als Brandschutzberater im Aussendienst angeboten und er soll für eine nicht näher benannte "Probezeit" die Kunden mit seinem Privatfahrzeug besuchen und ggf. beliefern. Er müsste also seinen PKW mit Feuerlöschern beladen und die dann an den Mann bringen.
    Mein erster Einwand war zunächst, dass er die Löscher in seinem Fahrzeug nicht vernünftig sichern kann und die ihm bei einem Unfall um die Ohren fliegen würden.
    Hat darüber hinaus jemand Info's, wie eine grössere Anzahl an Feuerlöschern als Ladung zu behandeln sind ? (über die weiteren Modalitäten des Jobs will ich mich mal gar nicht äussern...)


    Grüsse und schonmal vielen Dank vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

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  • Guten Morgen,

    also als Vertreter im Privat-PKW herumzukutschieren ist schon etwas sonderbar. Ausser er übt es als Selbstständiger aus, naja lassen wir das.
    Zu den Feuerlöscher nun. Ich würde mir Halterungen bauen die fest mit der Karosserie verbunden ist. Feuerlöscher unterliegen ja nicht direkt der ADR:


    Sondervorschrift 594
    Folgende Gegenstände, die nach den Vorschriften des Herstellerlandes hergestellt und befüllt und in einer starken Außenverpackung verpackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR
    UN 1044 Feuerlöscher, wenn sie mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen sind;

    Sondervorschrift 225

    Feuerlöscher, die unter diese Eintragung fallen, dürfen zur Sicherstellung ihrer Funktion mit Kartuschen ausgerüstet sein (Kartuschen für den mechanischen Antrieb des Klassifizierungscodes 1.4C oder 1.4S), ohne dass dadurch die Zuordnung zur Klasse 2 Gruppe A oder O gemäß Absatz 2.2.2.1.3 verändert wird, vorausgesetzt, die Gesamtmenge deflagrierender Explosivstoffe (Treibstoffe) beträgt höchstens 3,2 g je Feuerlöscher.

    Hoffe es hilft dir.

    gruss

    Sascha

  • Oh ja, danke !
    Bliebe die Frage, wie es sich mit unverpackten Löschern verhält, die wegen Austausch eingesammelt und mitgenommen werden ...?
    Ich persönlich halte diese "Geschäftsbeziehung" ohnehin für recht einseitig, was die Risiken angeht.

    Aber vielen Dank erstmal und viele Grüsse vom Thomas :thumbup:

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Hallo,

    fraglich wäre aber auch, was die Versicherung sagt im Falle eines Unfalls?
    Ist ja Privatfahrzeug was er für seinen Arbeitgeber einsetzt.

    Wie der Vorgänger schon sagte, müssen dieses im Fahrzeug richtig gesichert werden. Bei Austausch sollte sicherhgetellt werden, das diese ebenfalls in die Halterung passen zum sichern.

    Aber auch in der Probezeit kann man ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen, würde ich darauf bestehen.

    Grüße aus Neuwied

  • Bliebe die Frage, wie es sich mit unverpackten Löschern verhält, die wegen Austausch eingesammelt und mitgenommen werden ...?

    Sollte auch kein Problem sein, sofern eine qualifizierte Ladungssicherung im Sinne von 7.5.7.1 ADR erfolgt.
    Also Schutz vor unbeabsichtigtem Auslösen und so, "... dass eine Bewegung während der Beförderung ... verhindert wird".
    Eine schöne Lösung wäre z.B. so etwas hier: http://www.feuerwehr.de/markt/t/23425_1327255150.png

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Das ist ne schöne Lösung, die sich allerdings im 4-türigen Familien-Mazda nich gut umsetzen lässt.
    Solange darüber hinaus keine Dienstreiseversicherung besteht, sehe ich das alles sehr kritisch. Und selbst dann bliebe das Schadensrisiko für's eigene Fahrzeug wegen der Abgeltung durch Kilometerpauschale beim (mehr oder weniger) Angestellten.
    Ich vermute, dass hier ein Vertriebsmodell existiert, das erhebliche Risiken und Kosten auf freie Mitarbeiter abwälzt.

    Es grüsst der Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Tobi, es hängt davon ab, wie viele Feuerlöscher transportiert werden müssen. Alternativ ginge auch eine gut verzurrte Gitterbox, in der die stehenden Feuerlöscher mit einem zusätzlichen Gurt in der oberen Hälfte verzurrt werden. Die Gitterbox könnte auch zur Aufnahme der noch verpackten Neugeräte dienen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Moin.
    Also ich hätte Bauchschmerzen damit, diese Feuerlöscher im Fahrgastraum zu befördern. Ist der Wagen ein Kombi, hat der Laderaum zwangsläufig eine direkte Verbindung zu Fahrgastraum. Kommt es doch zu einem unbeabsichtigten Auslösen eines solchen Löschers, kann das auf der BAB bei 180 fatale Folgen haben.
    Heißt ja auch im ADR, dass ein Fahrzeug für die Beförderung/ Transport geeignet sein muss. Eine "Familienkutsche" ist meiner Ansicht nach nicht dafür geeignet. Bleibt noch die Frage, wer denn bezahlt, wenn so ein Ding doch mal auslöst. Liegt das Risiko beim MA? Der Schaden ist in solch einem Fall beträchtlich.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hi...

    ich sehe das so ähnlich wie jens.
    Im Internet gab mal ein schönes bild von einem PKW eines Malers, der ohne Ladungssicherung fuhr und ne vollbremsung machen musste (-> ich finds leider gerade nicht). Wenn ich mir das mit Pulver oder Schaumlöschern vorstelle...
    Ne Danke ;)

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Jens, Thorsten, um den Transport durchführen zu können, muss die Auslösung "sicher" verhindert sein.
    Das ist der Fall, wenn (in diesem Fall) die Abzugsvorrichtung unbeschädigt und sauber verplombt ist und die Löscher so gesichert sind, das sie sich beim Transport nicht bewegen (klappern) können.
    Sonst dürfte ja auch in keinem Bus ein Feuerlöscher drin sein ... und da sind die ausdrücklich vorgeschrieben! ;)

    Von gefahrgutrechtlicher und verkehrstechnischer Seite sehe ich kein Problem, sofern die Löscher im Fahrzeug sauber gesichert werden können.

    Torsten, da gibt es mehrere Bilderserien, in fast allen Fällen war es jedoch kein Maler, sondern Privatleute auf dem Rückweg vom Baumarkt ... die paar Meter ... :D
    http://img01.lachschon.de/images/78675_i…mgestaltung.jpg
    http://www.blog.de/media/photo/un…6549353#content
    http://1.bp.blogspot.com/_8LJp_kfIh2E/T…640/paint_1.jpg und http://1.bp.blogspot.com/_8LJp_kfIh2E/T…640/paint_3.jpg

    Aber es gibt natürlich auch so etwas:
    http://www.bz-berlin.de/bezirk/tempelh…icle477621.html

    Unfallursache immer unzureichende Ladungssicherung!

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Das ist schon richtig, Udo. Hier werden diese Löscher aber nicht transportiert, sondern mitgeführt. Und dazu noch in einer entsprechenden Halterung an einem besonderes gewählten Platz im Fahrzeug. Wenn Feuerlöscher ausgetauscht werden müssen, kann es auch daran liegen, dass die Auslöseeinrichtung oder die Verplombung beschädigt ist. Da haste dann wieder das Problem, dass Du es net gewährleisten kannst. Genau, wie wenn der Löschmittelbehälter beschädigt ist.
    Ich kenne keine Fa., die in solchen Fällen Fahrzeuge einsetzt, die keinen geschlossenen Laderaum, abgetrennt zum Fahrer haben... z. B. einen Transporter mit einer geschlossenen Trennwand hinter dem Fahrgastraum.
    Wenn so ein Löscher z. B. in einem Bus auslöst, gehört er zum Fahrzeug und da wird die Versicherung net oder nur bedingt mucken. Aber in dem beschriebenen Fall halte ich das für unwahrscheinlich, dass die Versicherung dafür zahlt. Zumindest gäbe es mit Sicherheit verdammt viel Ärger und im schlimmsten Fall bleibt der MA auf dem Schaden sitzen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Gebe den vorreden recht, wenn diese auslösen. Bei Schaum oder Pulver hat Löscher hat man vielleicht noch die Möglichkeit mit dem anhalten. Auch wen diese im Kombi sind hat man doch bzw. sollte die Abdeckung hier auch schließen. So käme es nicht mit voller Wucht in den Fahrgastraum. Anders sieht es aber bei Kohlendioxid (CO2) Feuerlöscher aus, hier ist die Gefahr noch größer, weil man es wenn erst zu spät mitbekommt wenn überhaupt. Habe hier über Google ein schönes Bild gefunden, wie man diese gut Transportieren kann. Die Frage bleibt nur, ob dieses auch in den Privat PKW paßt bzw. der Arbeitgeber diese hat oder auch anschafft. Wahrscheinlich bleibt hier der Mitarbeiter auf sich allein gestellt wie er diese Transportiert zum Kunden. Sind jedenfalls hier gut gesichert auch beim unbeabsichtigen Auslösen während der Fahrt (zumindest bei Pulver und Schaum Löscher).

    Link zum Bild:
    http://www.google.de/imgres?start=9…29,r:9,s:0,i:31

    Grüße aus Neuwied

  • Hier werden diese Löscher aber nicht transportiert, sondern mitgeführt.

    Wo ist der praktische Unterschied?

    Und dazu noch in einer entsprechenden Halterung an einem besonderes gewählten Platz im Fahrzeug.

    Kann ich nicht bestätigen. Befestigt wird dort, wo Platz ist und/oder Ausrüster/Fahrzeughalter es für sinnvoll erachten.

    Wenn Feuerlöscher ausgetauscht werden müssen, kann es auch daran liegen, dass die Auslöseeinrichtung oder die Verplombung beschädigt ist. Da haste dann wieder das Problem, dass Du es net gewährleisten kannst. Genau, wie wenn der Löschmittelbehälter beschädigt ist.

    Das ADR regelt die Sache eindeutig. Feuerlöscher mit beschädigtem Druckbehälter, beschädigter Auslöseeinrichtung oder beschädigter Verplombung dürfen nicht unter Druck befördert werden... so einfach. :)
    (Es sei denn, es wird eine geeignete Bergungsverpackung eingesetzt.)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Mitführen heißt, dass es zum Fahrzeug gehört. Z. B. Fahrzeugtank mit 1300 Litern... Sonst bräuchste ja für so einen LKW einen ADR-Schein, nur um Ihn fahren zu dürfen. Meine Panzer hatten auch so ca. 1500 Liter im Tank. Da brauchte kein Fahrer ein ADR-Schein ;)
    Der Platz wird schon sorgsam bei der Konstruktion berücksichtigt. Z. B. bei LKWs hinter der Fahrerkabine (außen). Ist ein relativ geschützter Bereich bei einem Unfall. Das Ding darfste da nicht einfach wegbauen und woanders anschrauben. Der Platz ist bauartbedingt und baumustergrüft ;)
    Wenn nachgerüstet wird, sieht es meistens anders aus aber bei den Fahrzeugen, die damit bauartbedingt ausgerüstet sind, ist es so ;)
    Für Nachrüstungen (z. B. wenn ein Fahrzeug für Personentransport umgerüstet wird) kann jeder beim Fahrzeughersteller nachfragen. Der gibt einem dann die Daten und den Platz, um das Fahrzeug damit nachzurüsten.

    Damit hat sich die Klamotte mit Transport im Auto eh erledigt, es sei denn der MA "verschießt sein ganzes Pulver" beim Kunden ;) Na der wird sich freuen :D

    Ich sehe hier ein besonderes Risiko beim MA, grade auch das Finanzielle. Vom gesundheitlichen mal ganz abgesehen z. B. durch Unfall.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Aber was heißt beschädigte Plombe??

    Wenn der Feuerlöscher benutzt worden ist, ist die Plombe beschädigt. Gefahr hier wäre, das sich noch Rest unter Druck darin befinden. Nicht immer werden diese beim Löschen komplett entleert.

    Bei uns, kommt der Kundendienst vor Ort und Prüft bzw. tauscht diese direkt vor Ort aus. Konnte mal einen Blick in das Fahrzeug von Ihm werfen und musste sehen das die Ladungssicherung nicht kennen :( . Hier ist aber der Laderaum und Fahrgastraum durch eine Wand getrennt ^^ . Jedoch ist hier die Ladung trotzdem ungesichert. Diese fahren so ca. 25 Löscher alt/neu durch die Gegend :( .

  • Interessant, was das Thema so hergibt. Ich jedenfalls sehe meine Bedenken bestätigt. Dazu kommen ja auch noch andere Merkwürdigkeiten bei diesem Vertragsangebot.
    Ich habe geraten, davon eher Abstand zu nehmen, weil sich mir das Gefühl aufdrängt, dass man sich in eine Art "Feuerlöscher-Drückerlolonne" mit nicht übersehbaren Risiken begibt. Ein richtiger Arbeitsvertrag jedenfalls gibt diese Spielchen nicht her, deshalb bedient man sich des reisenden Handelsvertreters, der schön selbst sehen kann, wo er bleibt.

    der Thomas (gegrüsst habe ich ja schon :D )

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Mitführen heißt, dass es zum Fahrzeug gehört. Z. B. Fahrzeugtank mit 1300 Litern... Sonst bräuchste ja für so einen LKW einen ADR-Schein, nur um Ihn fahren zu dürfen. Mein Panzer hatten auch so ca. 1500 Liter im Tank. Da brauchte kein Fahrer ein ADR-Schein

    Selbst das Feuerzeug in der Hosentasche des Fahrers stellt rechtlich gesehen einen Transport von Gefahrgut dar. Das dies nicht zum Tragen kommt, liegt an diversen Freistellungsregelungen im ADR. Der Sprit im fest angebauten Fahrzeugtank ist übrigens nach ADR 1.1.3.3. von den Vorschriften freigestellt.

    Der Platz wird schon sorgsam bei der Konstruktion berücksichtigt. Z. B. bei LKWs hinter der Fahrerkabine (außen). Ist ein relativ geschützter Bereich bei einem Unfall. Das Ding darfste da nicht einfach wegbauen und woanders anschrauben. Der Platz ist bauartbedingt und baumustergrüft. Wenn nachgerüstet wird, sieht es meistens anders aus aber bei den Fahrzeugen, die damit bauartbedingt ausgerüstet sind, ist es so.

    Also mir sind definitiv keine Vorschriften - weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene bekannt, nach denen die Anbringung der Feuerlöscher in irgendeiner Form geregelt ist. Weder die StVZO § 35g (Mitführpflicht von Feuerlöschern in Kraftomnibussen, davon einer in Fahrernähe) noch die zugehörige VwV lassen sich im Detail darüber aus. Für Gefahrguttransporte ist in ADR 8.1.4 auch nur die Anzahl und Füllmenge geregelt, sowie die witterungsgeschütze Unterbringung und die leichte Erreichbarkeit durch die Fahrzeugbesatzung - mehr nicht.
    Und IMHO trifft selbst die EN 3 keine Regelungen für die Ausführung und Konstruktion der Halterung.

    Damit hat sich die Klamotte mit Transport im Auto eh erledigt, es sei denn der MA "verschießt sein ganzes Pulver" beim Kunden ;) Na der wird sich freuen Ich sehe hier ein besonderes Risiko beim MA, grade auch das Finanzielle. Vom gesundheitlichen mal ganz abgesehen z. B. durch Unfall.

    Das ist ja ein ganz anderes Thema ...
    Die Ausgangsfrage von ToBi war die gefahrgutrechtliche Seite - und die habe ich nach bestem Wissen und Gewissen und mit den aktuellen Gefahrgutvorschriften auf der Festplatte beantwortet.

    Aber was heißt beschädigte Plombe?? Wenn der Feuerlöscher benutzt worden ist, ist die Plombe beschädigt.

    Auch bei nicht benutzen Feuerlöschern kann die Abzugssicherung fehlen oder die am Sicherungssplint befestigte (heute meist Kunststoff-)Plombe fehlen oder beschädigt sein. Eine Auslösung ist also jederzeit ganz einfach möglich.

    Interessant, was das Thema so hergibt. Ich jedenfalls sehe meine Bedenken bestätigt. Dazu kommen ja auch noch andere Merkwürdigkeiten bei diesem Vertragsangebot. Ich habe geraten, davon eher Abstand zu nehmen, weil sich mir das Gefühl aufdrängt, dass man sich in eine Art "Feuerlöscher-Drückerlolonne" mit nicht übersehbaren Risiken begibt. Ein richtiger Arbeitsvertrag jedenfalls gibt diese Spielchen nicht her, deshalb bedient man sich des reisenden Handelsvertreters, der schön selbst sehen kann, wo er bleibt.

    In der Richtung gehen auch meine Gedanken ... ich habe vor ein paar Jahren ein ähnliches Angebot im Bereich "Erste-Hilfe" bekommen und abgelehnt.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Also mir sind definitiv keine Vorschriften - weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene bekannt, nach denen die Anbringung der Feuerlöscher in irgendeiner Form geregelt ist. Weder die StVZO § 35g (Mitführpflicht von Feuerlöschern in Kraftomnibussen, davon einer in Fahrernähe) noch die zugehörige VwV lassen sich im Detail darüber aus. Für Gefahrguttransporte ist in ADR 8.1.4 auch nur die Anzahl und Füllmenge geregelt, sowie die witterungsgeschütze Unterbringung und die leichte Erreichbarkeit durch die Fahrzeugbesatzung - mehr nicht.
    Und IMHO trifft selbst die EN 3 keine Regelungen für die Ausführung und Konstruktion der Halterung.

    Das stimmt schon aber der Hersteller des Fahrzeugs gibt es Dir vor (Herstellervorgabe). Kennen wir doch... ;)
    Der Hersteller bezieht den Platz des Feuerlöschers in seine Konstruktion mit ein.
    Denk auch dran, dass wenn Du etwas fest mit dem Fahrzeug verbindest (anschrauben, anschweißen, etc) gehört es danach mit zum Fahrzeug und unterliegt entweder der besonderen Abnahme (Sonderprüfung mit Eintragung) oder es existiert eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) z. B. bei Felgen fürs Auto.
    Hier haste aber auch klare Montagevorgaben des Herstellers/ der Hersteller. Diese Monage ist geprüft und genehmigt. Es darf ja durch eine Anbringung nicht zu Gefährdungen oder Nutzungseinschränkungen kommen.
    Fahrzeugeinbauten bei entsprechenden Herstellern, z. B. für Handwerker etc. haben diese Prüfungen und Zulassungen, werden aber noch abgenommen und entsprechend in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Diese werden auch bei Prüfungen entsprechend mitgeprüft... Bsp. Standheizung oder Gasanlagen im Wohnmobil.
    Ich habe einige Monate Prototypen der Rüstungsindustrie begleitet... Ja, auch die unterliegen diesen Bestimmungen, dann den zusätzlichen Militärischen und Sonderbestimmungen. Aber der Grundsatz is der Gleiche. Denk mal an Eure Fahrzeuge vom KatSchutz. Hier werden bei den Prüfungen die Einbauten ebenfalls geprüft. Jetzt nicht der Stromerzeuger, der hinten drin steht, weil er nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Ist er fest eingebaut, wird er geprüft ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Das stimmt schon aber der Hersteller des Fahrzeugs gibt es Dir vor (Herstellervorgabe). Kennen wir doch... ;) Der Hersteller bezieht den Platz des Feuerlöschers in seine Konstruktion mit ein. Denk auch dran, dass wenn Du etwas fest mit dem Fahrzeug verbindest (anschrauben, anschweißen, etc) gehört es danach mit zum Fahrzeug und unterliegt entweder der besonderen Abnahme (Sonderprüfung mit Eintragung) oder es existiert eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) z. B. bei Felgen fürs Auto.
    Hier haste aber auch klare Montagevorgaben des Herstellers/ der Hersteller. Diese Monage ist geprüft und genehmigt. Es darf ja durch eine Anbringung nicht zu Gefährdungen oder Nutzungseinschränkungen kommen.
    Fahrzeugeinbauten bei entsprechenden Herstellern, z. B. für Handwerker etc. haben diese Prüfungen und Zulassungen, werden aber noch abgenommen und entsprechend in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Diese werden auch bei Prüfungen entsprechend mitgeprüft... Bsp. Standheizung oder Gasanlagen im Wohnmobil.
    Ich habe einige Monate Prototypen der Rüstungsindustrie begleitet... Ja, auch die unterliegen diesen Bestimmungen, dann den zusätzlichen Militärischen und Sonderbestimmungen. Aber der Grundsatz is der Gleiche. Denk mal an Eure Fahrzeuge vom KatSchutz. Hier werden bei den Prüfungen die Einbauten ebenfalls geprüft. Jetzt nicht der Stromerzeuger, der hinten drin steht, weil er nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Ist er fest eingebaut, wird er geprüft

    Ich denke, du wirfst da ein bischen was durcheinander. Für bestimmte Fahrzeugteile ist entweder eine Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO erforderlich (im Volksmund ABE genannt, die vor Jahren angekündigte "Fahrzeugteilezulassungsverordnung" im Rahmen der StVZO-Reform fehlt ja immer noch) oder eine EG-Betriebserlaubnis (kein Papier, sondern ein Stempel am Teil selbst). Letzteres wird durch die ECE-Reglungen genauer bestimmt -> Link zum BMVBS. Aus diesem Grund brauchen z.B. Dachgepäckträger auch keine Betriebserlaubnis / ABE, Fahrradträger für die Anhängerkupplung hingegen schon.

    Gleiches gilt auch für Fahrzeugeinbauten. Es ist nur dann eine Einzelabnahme erforderlich, wenn entweder die Einbauten selbst eine Betriebserlaubnis benötigen oder wenn du an tragenden(!) Fahrzeugteilen Veränderungen vornimmst (z.B. zusätzliche Befestigungen einschweißen). Nutzt du bereits vom Hersteller vorgegebene Befestigungsmöglichkeiten, braucht's keine Abnahme.
    Die Prüfung von Einbauten (Crashtest) machen Hersteller entweder im Rahmen einer GS-Zertifizierung oder weil es durch eine Norm (z.B. die EN 1789 für Kranken- und Rettungswagen) ausdrücklich vorgegeben wird.

    Feuerlöscher sind nicht als "Fahrzeugteil" aufgeführt oder in den Regelungen ausdrücklich genannt. Somit unterliegt die Anbringung auch keinen gesonderten Bestimmungen. Einzig der § 30 Abs. 1 StVZO ist für die Anbringung zu beachten.
    Im Allgemeinen sind Feuerlöscher faktisch als "Ladung" definiert und unterliegen damit nur den allgemeinen Bestimmungen zur Ladungssicherung.

    Ich habe mich in der Vergangenheit öfter mit entsprechenden Anfragen auseinandersetzen müssen ... :

  • Gleiches gilt auch für Fahrzeugeinbauten. Es ist nur dann eine Einzelabnahme erforderlich, wenn entweder die Einbauten selbst eine Betriebserlaubnis benötigen oder wenn du an tragenden(!) Fahrzeugteilen Veränderungen vornimmst (z.B. zusätzliche Befestigungen einschweißen). Nutzt du bereits vom Hersteller vorgegebene Befestigungsmöglichkeiten, braucht's keine Abnahme.

    Was hab ich weiter oben geschrieben? Herstellervorgaben...glaube ich iwas geschrieben zu haben ;) Dann brauchste natürlich keine Abnahme, weil es bereits für die Nachrüstung vorgesehen ist. Hatte grade den Fall, dass ein Sprinter für den Personentransport zugelassen werden sollte. Es ging auch um die Nachrüstung einer Rampe für Rollstuhlfahrer. Da hat Mercedes mit dem Nachrüster klare Vorgaben, wie, wo, was und womit nachgerüstet wird (sog. Montageanweisungen).
    Hier werden ...vllt auch Statiken betroffen, was die Verkehrssicherheit gefährden könnte ;) Auch das Fahrverhalten ändert sich.
    Werden die Montageanweisungen nicht eingehalten oder eigenmächtig abgeändert... :P laaange Naaaase ;)
    Wo bringe ich denn einen Feuerlöscher im Fahrzeug an? An nem Plastikteil? Wohl eher nicht... Ok. Da bin ich dann wieder bei der Naivität der Leute. Bsp. Ich schraube die Halterung mit zwei Spaxschrauben auf die Hutablage beim Auto... am besten noch mittig.... damit ich jederzeit im Rückspiegel sehen kann, ob er noch da is.... Lach nicht. Hab ich gesehen und genau diese Begründung erhalten!!!
    Ok. Ich bau mir eine Hilfskonstruktion, die als Träger dient und nicht eingeschweißt wird- Diese wird an Fahrzeugteile mit bestehenden Aussparungen, Löchern oder Bohrungen geschraubt wird (z. B. Klemmen oder vorgesehene Bohrungen, vllt sogar Gewindelöcher für andere Anbauteile)... Da bin ich dann bei Dir...
    Ich hab auch schon "Adapter" aus Sperrholz gesehen, die einen Sitz anständig befestigt haben. Diese "Adapterplatte" ist auch durch den Prüfer angenommen worden. Aber jetzt Schluss damit. Gehört ja hier net hin.
    ToBi: Sry, dass wir so "ausgeartet sind" Ich hasse das selber bei meinen Themen... hast uns aber net eingebremst ;)
    @SO: Könnten wir ja eigentlich mal was eigenes für aufmachen... ich bin ja bald an der Quelle :)

    Gruß

    Jens

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