Gefärdungsbeurteilung Veranstaltungsservice

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  • Hallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage.
    Ich soll eine Gerfährdungsbeurteilung für einen Eventservice erstellen. Dieser gibt kleine Konzerte und hat einen Bierausschank (Tresen) Biertische und alles was noch dazu gehört. Die Besuchenzahl ist auf max. 200 Personen angesetzt. Es gibt Auflagen vom Gewerbeaufsichtsamt wo es heißt das die Wichtung der Gfb soll auf die Flucht und Rettungswege, Brandschutz, Regelungen im Notfallsituationen und Unfälle oder Betreibsstörungen liegen . Nun meine Frage wie würdet Ihr vorgehen und auf was würdet Ihr achten. Ich selber habe überhaupt noch keine Erfahrungen im Gastrobereich darum bitte ich euch um Mithilfe.

    Bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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  • Ich habe hier eher das Gefühl, dass hier ein Evakuierungsplan gemeint ist. Kann aber auch falsch liegen. Klar kann man anhand einer Gefbu feststellen, dass ein Evakuierungsplan (konzept) erstellt werden muss.

    Mit oberschwäbischen Sicherhietsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hi...

    ich stimme Rigesa da zu.
    Ist vermutlich eine Reaktion auf die Love-Parade-Geschichte damals.
    Also wird der Fokus der Gewerbeaufsicht in dem Fall eher bei der Sicherheit der Besucher als bei der des Personals liegen.

    Heisst für dich, wenn du das machen sollst Fluchtwege checken (vor allem auf Breite, Verengungen, Hindernisse etc.).
    Ich würde an Deiner Stelle vielleicht noch die örtliche Feuerwehr ins Boot nehmen (je nach deren Kapazität - in einer Stadt mir Berufsfeuerwehr werden die bei 200 Besuchern vermutlich noch nicht allzu gestresst werden) vielleicht haben die auch noch gute Hinweise für Dich.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • So habe mich noch einmal rückversichert. Nein es dreht sich nicht um die Gäste sondern um die dort angestellten Mitarbeiter.

    Darum nochmal könnt Ihr mir hilfreiche Tips geben wie ich am besten vorgehen kann zu den Themen " Flucht und Rettungswege, Brandschutz, Regelungen im Notfallsituationen und Unfälle oder Betreibsstörungen"

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

  • ...Dieser gibt kleine Konzerte und hat einen Bierausschank (Tresen) Biertische und alles was noch dazu gehört. ....


    Klingt für mich nach einer mobilen Einrichtung, welche dann unter wechselnden Bedingungen betrieben wird.

    ...Wichtung der Gfb soll auf die Flucht und Rettungswege, Brandschutz, Regelungen im Notfallsituationen und Unfälle oder Betreibsstörungen liegen .


    Sofern eine stationäre Veranstaltung, hat man ja hier schon die Vorgaben.
    Flucht und Rettungswegeplan. Wie wird dafür gesorgt, dass diese Wege auch frei gehalten werden?
    Zum Brandschutz fällt mir spontan der Begriff Dekomaterial ein.
    Notfallsituationen könnten ja Unfälle sein oder einfach ein zusammenbrechender Zuschauer/Mitarbeiter => Organisation der Ersten Hilfe
    Betriebsstörung ist vom austretenden Kohlendioxid aus der Bierzapfanlage über den Kurzschluss mit anschließendem Stromausfall usw. ja einiges.
    Bei einer solchen Einrichtung muss man wohl immer die Mitarbeiter und die Gäste beachten.
    Bei einer mobilen Einrichtung sind dann noch die wechselnden Umgebungsbedingungen zu beachten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi...

    wird bei Euch Alkohol ausgeschenkt?
    Dann wäre für Eure Mitarbeiter definitiv ein Thema, wie mit ange- / betrunkenen / aggressiven Gästen umgegangen wird.
    Ist bei solchen Geschichten traurigerweise vermehrt ein Thema.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
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  • Nein es ist kein mobiler Veranstaltungsservice. Es ist eine Halle welche schon seid ca. 30 Jahre für Veranstaltungen verwendet wird. Es sind momentan 5 angestellte MA. Welche sich um den Aufbau (Bühne und Deko, Licht usw und MA welche sich mit der Organisation z.B Künstlerbeschaffung ) kümmern.

    Nach Aussage des Gewerbeaufsichtamtes und schriftlichen Bestätigung soll sich nur um die MA gekümmert werden. Nicht um die Gäste.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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  • Dann mach doch erstmal eine sinnvolle Aufteilung der Arbeitsbereiche und die dortigen Tätigkeiten. Wenn Du Deine Bereiche abgegrenzt hast, dann bewertest Du die erstmal einzeln... z. B. Ausschank hinter dem Tresen, Aufbau der Bühne etc... Wenn Du diese bewertest hast, schaust Du, grade im Bereich der Fluchtwege, welche sich gegenseitig behindern oder gefährden können.
    Noch etwas. Du hast von nicht mehr als 200 Personen gesprochen. Wie wird das gewährleistet? Wenn Du 5 MA hast, dann sind die in den 200 mit drin. Wenn eine Band da spielt... ebenfalls die Bandmitglieder. Cateringservice etc... Durch eine erhöhte Anzahl kommst Du nicht nur in andere Bereiche (Brandschutz, Nofallmanagment, Genehmigungen, Auflagen etc) sondern es entstehen dort auch zusätzliche Gefährdungen für die MA. Die werden i.d.R. die gleichen Flucht- und Rettungswege verwenden, wie die Gäste... daher würde ich zumindest die Gäste bei der GFB... ach ja Gefährdungsbeurteilung ...mit aufnehmen.
    Du hast, obwohl Du nur den Bereich der MA betrachtest, Überschneidungen. Bedenke das bitte.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Eigentlich ist für jede Veranstaltung eine eigene Gefährdungsbeurteilung (GBU) notwendig, wenn nicht jedesmal die gleiche Deko, Bühne, Beleuchtung usw. verwendet wird. Dazu kommt dann noch Beschallung, evtl. Pyrotechnik usw. usw.

    Hier steht schon einiges, auch wenn ich nur kursiv gelesen habe.

    Meines Erachtens solltest Du eine Aufteilung vornehmen. Bühnenbau, Elektrifizierung, Beleuchtung, Brandlasten etc. etc. Dann Bereich für Bereich abarbeiten GBUs erstellen und zusammenfassen.

    Gruß Frank

    Tante Edit sagt: Jens war schneller :D

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ok werde mir das zu Herzen nehmen und am kommenden Montag die ganze Angelegenheit mal angreifen. Bin aber nach wie vor für Tipps und Hilfestellung dankbar.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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  • ...Nach Aussage des Gewerbeaufsichtamtes und schriftlichen Bestätigung soll sich nur um die MA gekümmert werden. Nicht um die Gäste.


    Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier das Gewerbeaufsichtsamt unfähig ist. Warum sollte man bei dieser Konstellation nur die Mitarbeiter betrachten, wo doch das Publikum hier eindeutig eine Gefahrenerhöhung bewirkt?
    5 Personen bekomme ich im Gefahrfall locker durch eine auch schmale Tür. Drängen aber gleichzeitig noch 200 weitere Personen da durch, wird es wohl problematisch.
    Es wurde ja schon angesprochen, Du solltest die Bereiche sinnvoll aufteilen.
    Interessant dürfte hier auch sein, wer bringt z.B. Dekomaterial mit? Wird das vom Haus gestellt, oder dürfen Besucher ihr eigenes Material mitbringen. Gibt es hierbei Vorgaben zur Brennbarkeit?
    Bei der Bühnentechnik gibt es ja auch Vorgaben, wie z.B. Beleuchtung befestigt und gesichert sein muss, sowie Abstände zu brennbaren Materialien.
    Wie sieht es mit der elektrischen Prüfung aus?
    Ich denke, da kann einiges an Arbeit auf Dich zukommen, aber ich würde auch Rücksprache mit der Gewerbeaufsicht nehmen, was die denn konkret möchten, denn sonst könnte es sein, dass Du Dir viel Arbeit machst, die die Gewerbeaufsicht nicht interessiert, da sie was ganz anderes wollten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei einer Suche nach anderen Dingen bin über diesen Faden gestolpert. Als Meister für Veranstaltungstechnik und Fasi mache ich nichts anderes, als die hier vom GAA verlangten Dinge. Falls Du nicht schon alles haben solltest, empfehle ich dringend einen Blick in die "Fach-UVV": BGV C1, BGI 810, 810-3, -4, -5, -6 und auf die Homepage der VBG, in deren Fachgebiet das ganze fällt. Die haben eine entsprechende Toolbox "Produktionen und Veranstaltungen".

    Viele Grüße,
    Falco

  • Moin moin, die GFB ist erfolgreich abesegnet worden. Das GAA war vollkommen begeistert das ich doch klatt an alle möglichen Gefahren gedacht habe und der Maßnahmen welche jetzt auch mitten in der Umsetzung sind. Trotzdem mdanke für den Tip. Wrrde das gleich mal notieren.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens