Arbeitsunfall?

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  • Hallo zusammen,

    ich habe da einmal eine Frage zum Thema Arbeitsunfall oder nicht.

    Folgendes:
    "Mein" Staplerfahrer trifft beim Beladen eines LKW's die Hand des LKW-Fahrers. Dieser Fahrer (EU-Ausländer) wollte zum Zwecke der Ladungssicherung auf dem LKW-Auflieger Gurte ziehen. Wedelte dabei mit einer Hand und kam mit der anderen Hand unter die Gabel des Staplers.

    Eine Schuldfrage ist nicht relevant, ich möchte das neutral betrachten.

    Der LKW-Fahrer wurde zunächst per Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht und kam nach ambualanter Behandlung wieder raus. Für ihn war es ein Arbeitsunfall.

    Jetzt meine Frage.
    Für mich wäre es ein meldepflichtiger Arbeitsunfall, wenn unser Fahrer einen Schaden hätte, jedoch nicht der Fremd-Fahrer. Meine externe Sifa sieht es genauso.

    Wie seht ihr das? Arbeitsunfall? Unfall, klar. :?:

    Den Unfall habe ichtrotzdem entsprechend mit Protokoll aufgenommen, die Unterweisungen rausgesucht, den Fahrauftrag rausgesucht, Foto's gemacht, ............

    Danke euch.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Moin Waldmann,

    Die Fragestellung ist iwi nicht Klar.

    Es ist ein Arbeitsunfall, der dich aber nicht belastet. Da der Fahrer ja nicht euer Mitarbeiter ist. Ergo auch nicht durch euch zu melden. Jedoch sollte ihr das in eurem Verbandbuch aufnehmen, falls mal Rückfragen durch die BG kommen.

    Die Unfallmeldung muss durch seinen AG erfolgen.

    Ansonsten alles richtig gemacht . :thumbup:

    Gruß

    Andreas

  • Moin !
    Ein Arbeitsunfall ist das aus Sicht des LKW-Fahrers, insofern bist Du nicht meldepflichtig, sondern der AG des Fahrers.
    Du kommst höchstens mit einer Stellungnahme zum Hergang ins Boot, bzw. der Staplerfahrer als Zeuge. Ursächlich ist ja wohl das Fehlverhalten des LKW-Fahrers.
    Arbeitsunfall ja, aber nicht für Euch, obgleich ich es durchaus in die interne Statistik als Ereignis aufnehmen würde.


    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Ursächlich ist ja wohl das Fehlverhalten des LKW-Fahrers.


    wieso denn das? Ursächlich ist sowohl Fehlverhalten des LKW- als auch des Staplerfahrers.

    Der LKW Fahrer hätte, wenn es etwas zu richten gab, den Stapler stoppen müssen, danach dann beiseite treten und den Stapler weiter machen lassen.
    Der Stapler hätte da sich der Mann unmittelbar neben der Last befand diesen Auffordern müssen den Gefahrenbereich zu verlassen.

    Aber, um Schuldzuweisung sollte es hier nicht gehen. Der Unfall muss dort wo er passiert ist im Verbandbuch registriert werden, ganz klar, und melden muss ihn der Arbeitgeber des Verletzten. Alle andern sind Zeugen. Und was dann passiert, werden die BGen allen beteiligten dann schon mitteilen.

    Empfehlen würde ich aber trotzdem auch wenn es nicht der eigenen Mitarbeiter war der zu Schaden kam den Unfall zu analysieren und Maßnahmen wie Unterweisungen und so weiter daraus abzuleiten. Dies schön dokumentiert.

  • Hi,

    ich sehe es wie meine Vorposter.
    Allerdings sollte das Geschehen für Dich schon ein Anlass zur Unfalluntersuchung darstellen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo,

    sehe es auch wie die Vorgänger. Arbeitsunfall ist durch den Arbeitgeber des LKW-Fahres zu melden und muss aber bei euch ins Verbandsbuch eingetragen werden.

    Wie auch der Vorgänger schon gesagt, hätte der Stablerfahrer warten müssen bis der LKW Fahrer aus dem Gefahrenbereich draußen ist um weiter zu Laden. Der LKW Fahrer hätte den Stabler Fahrer anhalten müssen bis er fertig ist und dann weiter Laden lassen. Hat aber mit der Frage zum Arbeitsunfall nichts zu tun.

    Grüße aus Neuwied

  • @ Andrasta : Du hast natürlich recht, da hat mir wohl heute morgen einer was ins Bier gekippt... ;)

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • @ all,

    danke für die schnellen Antworten.
    Ich sehe es auch so. WIR haben keinen Arbeitsunfall, die SPEDITION schon.

    Aufgenommen wurde alles. Ich hatte berichtet. Auch schon aus dem Grunde, dass nach dem Rettungswagen normalerweise die staatlichen Arbeitsschützer anrücken.

    Schönen Tag noch.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ...Empfehlen würde ich aber trotzdem auch wenn es nicht der eigenen Mitarbeiter war der zu Schaden kam den Unfall zu analysieren und Maßnahmen wie Unterweisungen und so weiter daraus abzuleiten. Dies schön dokumentiert.


    Für mich ist hier ganz klar eine Nachunterweisung des Staplerfahrers erforderlich.
    Auch der Fremdfirmenkoordinator hat hier tätig zu werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • @ tiefflieger,

    warum?

    Welche Spedition bringt neben einem Fahrer jeweils einen Fremdfirmenkoordinator für eine Ladetätigkeiten mit?

    Zu unserem Fahrer:
    Letzte Unterweisung in 01/13. Ich sehe hier auch keine Schuld des Gabelstaplerfahrers. Dieser kann nicht durch Paletten sehen. Doch wie gesagt, ich möchte hier keinerlei Schuldzuweisung. Das sollen andere klären.
    Meine Frage bezog sich auf den "Arbeitsunfall".

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • warum?


    Ich denke, Tiefflieger dachte eher an euren Fremdfirmenkoordinator. Der sollte bei der Sped. prüfen ob diese ihren Unterweisungspflichten nachkommt. Ggfs. sollte er vieleicht eure Richtlinien den Verantwortlichen der Sped. als Unterweisung darlegen.

    Gruß

    Andreas

  • ...Zu unserem Fahrer:
    Letzte Unterweisung in 01/13. Ich sehe hier auch keine Schuld des Gabelstaplerfahrers. Dieser kann nicht durch Paletten sehen. ...


    Er hatte also erst eine Unterweisung und fährt trotzdem mit dem Stapler durch die Gegend ohne ausreichende Sicht? Wenn er wegen seiner Ladung keine ausreichende Sicht hat, darf er nicht fahren oder muss sich geeignet einweisen lassen. charlie23789 und Andrasta hatten ja schon darauf hingewiesen.

    Ich denke, Tiefflieger dachte eher an euren Fremdfirmenkoordinator.


    Genau an den dachte ich. Er hat dafür zu sorgen, dass der Fremdarbeiter entsprechend unterwiesen ist (ob durch die Fremdfirma oder durch Euch muss entsprechend abgestimmt werden). Auch muss der Fremdarbeiter über die betriebsspezifischen Gefahren und Regelungen informiert sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • @ Tiefflieger,

    nein.

    Zum Zwecke der Ladungssicherung turnen die LKW-Fahrer auf dem Auflieger herum und bringen Gurte an. Die letzten "Schiebemassnahmen" der Palette erfolgen durch den Stapler, samt Fahrer, klar.
    Dieser kann nicht (!) zwischen Palette und Boardwand sehen. Die Einweisung übernimmt der Fahrer des LKW's. (Handwedeln mit einer Hand oder wie auch immer!)
    Steckt dieser jetzt seine zweite Hand zwischen irgendetwas, was jetzt geschoben wird, so hat der Staplerfahrer NULL Chance. Für dieses "Nichtsehen" hatte er den LKW-Fahrer, der auch bestimmt hat, wo jetzt cm-genau die Palette hin sollte.

    Jetzt ein wenig klarer? Ich habe mich vielleicht zu schlecht ausgedrückt.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Mit anderen Worten, der LKW-Fahrer hat so eingewiesen, dass der Staplerfahrer ihn an der Hand mit der Ware getroffen hat???

    Besteht hier die Möglichkeite, dass sich im Vorfeld nicht ausreichend über die Signalgebung abgesprochen wurde?
    Wurden Signale (Handzeichen) anders wahrgenommen / verstanden, also sie gemeint waren?
    In der BGV - A8 werden ja auch Handzeichen / Einweisungszeichen behandelt, die in der Praxis aber selten so umgesetzt werden.
    Da besteht dann schon die Chance dass es zu Missverständnissen kommt.
    An der Stelle kann man vielleicht noch einmal anstetzen und bei den Betroffenen nachfragen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!