zu den Aufgaben einer SiFa gehören Betriebsbegehungen, Baustellenbegehungen usw.
Ein begleitender guter Betriebsleiter kann dann unsereins den Betrieb so zeigen, dass wir nur die Schokoladenseite sehen.
Er kann uns vielleicht sogar weismachen, dass schwarz gleich weiß ist (... und bringt uns dann am nächsten Zebrastreifen um [nach Douglas Adams])
Aber wie gut sind wir, um nicht falsches zu sehen?
Ein Test:
"Strumpfhosen-Tanz"
Optische Täuschung
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Hallo Zusammen,
zum Wochenende ohne optische Täuschung!!!
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... und jetzt mal wieder eine optische Täuschung am Beispiel eines Zebrastreifens / Fußgängerüberweges:
Um Autofahrer zum Bremsen zu zwingen, hat die isländische Stadt Ísafjörður einen dreidimensionalen Zebrastreifen auf den Asphalt malen lassen.
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Aus dieser Richtung sieht das ja gut aus aber aus aus der entgegengesetzten Richtung ?
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Aus der anderen Richtung hast Du keine Balken sondern schwebende Kästen...
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Aus dieser Richtung sieht das ja gut aus aber aus aus der entgegengesetzten Richtung ?
sieht es eher nach Blöcken aus, siehe hier:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Ich finde die Lösung gut. Ist in Deutschland aber momentan nicht möglich. Hier dürfen ja keine anderen Farben als Weiß benutzt werden
Gruß
Stephan -
In Deutschland bin ich mehr für Reifenaufschlitzer wer das Haltegesuch eines Fussgängers ignoriert bzw. das Rot einer Fussgängerampel als Angebot sieht!
Nein "Spaaaas", solche optische Täuschungen würden hier nur zu mehr Auffahrunfällen führen da die alle ne Vollbremsung hinlegen! Wer in einen Fluss fährt weil das Navi von einer angeblichen Brücke spricht....Gruß Frank
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Moin, Frank,
optische Täuschungen würden hier nur zu mehr Auffahrunfällen führen da die alle ne Vollbremsung hinlegen
über Deinen berechtigten Einwand habe ich lange nachgedacht.
Aber es gilt nunmal die StVO mit
§ 4 Abstand
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.Also: wer auffährt, hat Schuld.
Kein Erbarmen (... sogar auch, wenn ich selbst betroffen wäre).
Eine Gefährdungsbeurteilung hierfür dürfte meiner Meinung nach lediglich einen Verweis auf die geltende StVO mit Verweis auf §4 enthalten (vielleicht auch ergänzend einen Hinweis auf Fahrsicherheitstraining). -
Zur Entspannung eine optische Täuschung in Form einer Zeichnung an einem Gebäude ... finde ich toll!
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Moin, Stephan,
Ist in Deutschland aber momentan nicht möglich. Hier dürfen ja keine anderen Farben als Weiß benutzt werden
hierzu ein "JEIN"
Guckst Du hier: Deutschland schafft sich ab - am Beispiel ...Eine Abweichung von der StVO ist möglich, wenn bspw. der Stadtrat ein "Pilotprojekt" fordert / initiiert; solch eine Forderung kann dann auch zeitlich beschränkt umgesetzt werden (s.o.).
Als Ratsherr für die AfD (also als Zugehöriger der "rechtsradikalen Schlümpfe" ) werde ich den Vorschlag eines 3-D-Fußgängerüberwegs in meinem Örtchen (ca. 41.000 Einwohner) in den Bauausschuss einbringen, damit dann letztlich im Stadtrat darüber beschlossen werden kann.
Erfahrungsgemäß lehnen die politischen Mitbewerber (fast) alles ab, was als Vorschlägen / Anträgen von der "falschen" Partei kommt ... ich werde berichten, was sich zu diesem Vorschlag ergibt ... natürlich auch mit den Gegenargumenten.
... und sollte wider Erwarten eine Umsetzung erfolgen, dann gebe ich hier eine Warnung hinsichtlich des Einsatzortes ab ... -
Also: wer auffährt, hat Schuld.
Schon klar, aber sollten Sicherheitsmaßnahmen nicht unbedingt neue Gefahrenquellen produzieren. Also in meiner Gefährdungsbeurteilung wäre der 3D-Zebrastreifen daher durchgefallen, da die Wahrscheinlichkeit des "Sich-Erschreckens" nicht abwegig ist. Schau nur was passiert wenn ein 3D-Strassenkünstler aus Kreide einen Abgrund auf den Bürgersteig malt. Wieviele erschrecken und bremsen abrupt!
Gruß Frank
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Also: wer auffährt, hat Schuld.
Kann man so pauschal aber nicht sagen, denn der Bremser benötigt einen triftigen Grund für seine Vollbremsung, ansonsten wird ihn eine Mitschuld treffen. Wer z.B. wegen einem Kleintier eine Vollbremsung hinlegt und der Hintermann fährt auf, ist dabei, denn er hätte sich vergewissern müssen, dass er niemanden mit seiner Aktion gefährdet.
Statt der 3D Bemalung würden auch Schwellen wirkungsvoll sein, allerdings für die Anwohner eher belästigend durch das ständige "rumpeln" der Autos über die Schwellen.
Erstaunlich auf der A81 ist momentan eine solche Schwelle zwischen der Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Feuerbach. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h. Wie üblich rauschen viele Verkehrsteilnehmer zum Teil mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit heran, um dann voll auf die Bremsen zu gehen, denn die Schwelle wird von vielen nur in Schritttempo überfahren, obwohl sie problemlos auch mit 60 km/h überfahren werden kann.
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Moin,
... optische Täuschung am Beispiel eines Zebrastreifens / Fußgängerüberweges ... ich werde berichten, was sich zu diesem Vorschlag ergibt ... natürlich auch mit den Gegenargumenten.
ein bisserl spät, aber das Ergebnis war zu erwarten - der Antrag wurde abgelehnt, z.T. ohne Angabe von Gründen, z.T. mit dem Hinweis, es gäbe keine Bereiche in meinem Örtchen, an denen eine Unfallgefahr bestünde, die man mit solche einer Zeichnung verdeutlichen müsse und auch der Hinweis, dass Auffahrunfälle das größere Problem sein dürfte.
Wenn mein Ort darauf verzichtet, darf er vielleicht zuschauen, ob im Gebiet Braunschweig solch ein Fußgängerüberweg entsteht und ggf. ein Touristenmagnet wird.