Veränderung betrieblicher Räume

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  • Hallo zusammen

    Bei uns soll demnächst ein alter Kesselraum umgebaut werden. Das Gebäudeteil ist direkt an der Produktionshalle, der Raum soll "Entkernt" und geteilt werden. Ein Teil soll als Öllager dienen und ein Teil für Versuche/Dauertest´s zur Verfügung stehen.

    Muß bei der Planung die Sifa / BSB / BR / Elektrofachkraft mit einbezogen werden, bzw wenn ja wer noch.

    Oder ist es ein "sollte / kann" und hinterher kann man zusehen das alles konform ist.

    Am Ende steht bekannterweise die Gefährdungsbeurteilung.

    Schonmal Danke für Eure Mitarbeit

    Gruß
    MST

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  • Zunächst mal kurz in die Baugenehmigung schauen. Nicht alles was mal für A gebaut wurde, darf auch für B umgenutzt werden.

    Beispiel: jenachdem welche Brandlasten bei der Umnutzung auftreten, könnte das Brandschutzkonzept hinfällig werden

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hi,

    einklich hast Du Dir doch die Frage schon selbst beantwortet.
    Und in den Präsenz- und Selbstlernphasen haben wir uns doch immer mit der Planung von Arbeitsstätten beschäftigt.

    Genau so sollte und müsste es sein, auch wenn die Realität oft anders aussieht.
    Aber nur so können Planungsfehler vermieden werden (den Arbeitsschutz betreffend), die hinterher für teuer Geld ausgebügelt werden müssen, oder noch schlimmer, dass dadurch die Beschäftigten unnötigen Gefährdungen ausgesetzt sind.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo,

    wie schon selber gesagt. Sifa, Elektrofachkraft alle mit an einen Tisch holen.

    Wird nur schwierig event. gegen der Geschaeftsleitung oder Betriebsleitung. Die haben sich meistens was vorgenommen was umgesetzt werden soll und evt. Teile vergessen. Kenne es aus eigener Erfahrung. Bei uns wurde angebaut aber das man da Licht, Strom braucht wurde ganz vergesen, oder neue Maschine hat ja nur etwas mehr Leistung und Stom kommt ja aus der Steckdose. Bei der Maschine gab es dann schnelle eine Sitzung weil die Leistung dann doch die vom EVU gestellte Leistung erreichte.

    Kann nur Raten alle an einen Tisch holen und zusammen Planen. Die Sifa gehoert auf jedenfall dahin und eine Gefaehrdungsbeurteilung muss ebenfals gemacht. Es gehen ja auch gefahren fuer das Bauunternehmen selber ja aus, da Sie den Btieb nicht kennen.Aber auch Gefahren die vom Bauunternehmen fuer die eigene Mitarbeiter ausgehen muss man mit dem Bauunternehmer klaeren. Also auch mit an den Tisch.

    Gruesse aus Neuiwed

  • Am Ende steht bekannterweise die Gefährdungsbeurteilung.

    ... sollte die nicht besser unter Einbeziehung aller Beteiligten am Anfang stehen? ;)
    §§ 4, 5 ArbSchG.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Moin.
    Die Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ja bereits angesprochen worden. Daher lass ich das jetzt auch mal außen vor.
    Je noch Größe des Bauvorhabens und der tätigen MA und der verschiedenen Unternehmen, kann es notwendig werden einen SiGeKo nach RAB 30 zu bestellen (BaustellV §2 und 3) und einen SiGe-Plan nach RAB 31 aufzustellen. Grade wenn mehrere Gewerke gleichzeit arbeiten ist es notwendig. Das kam hier noch garnicht zur Sprache. Wenn die Gewerke mit den eigenen MA aufeinadertreffen und sich daraus Gefährdungen ergeben, würde ich diesen Weg sowieso vorziehen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Habt ihr den Bereich Lüftungstechnik schon berücksichtigt?

    Der Gewässerschutzbeauftragte würde sich bestimmt auch freuen mit eingebunden zu werden, da ihr einen Öllager aufbaut (WHG). Kesselraum ???? Ggfs. installation einer Anlage nach BImSchrecht (BundesImmissionSchutzgesetz)? Dann solltest du den Imissionsschutzbeauftragten dazu nehmen.

    Wenn mir noch was einfällt schreibe ich es noch rein. :thumbup:

  • Habt ihr den Bereich Lüftungstechnik schon berücksichtigt?

    Der Gewässerschutzbeauftragte würde sich bestimmt auch freuen mit eingebunden zu werden, da ihr einen Öllager aufbaut (WHG). Kesselraum ???? Ggfs. installation einer Anlage nach BImSchrecht (BundesImmissionSchutzgesetz)? Dann solltest du den Imissionsschutzbeauftragten dazu nehmen.

    Wenn mir noch was einfällt schreibe ich es noch rein. :thumbup:

    Wow. Gut, dass Du es ansprichst. Danke Andreas :thumbup: Ich hätts ja beinahe verjessen (Asche auf mein Haupt ;( )... Öllager??? Löschwasserrückhaltung???
    TRBFn etc. ???

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)