Übererarbeitung Sicherheitsdatenblatt

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  • Hi,

    mal ne Frage vor allem an die Inverkehrbringer von Gefahrstoffen, habe nichts gefunden mit der Suche:

    Gibt es eine Vorgabe in welchen zeitlichen Abständen ein SDB überarbeitet werden muss?

    Hintergrund: Ich habe vom Hersteller eines bekommen, das vor sieben Jahren erstellt wurde.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hi Hardy,

    hab bei Komnet was gefunden:
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&bid=BAS&

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Artikel 31 Pkt 9., REACH-Verordnung:

    Zitat

    Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich,
    a) sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden;
    b) sobald eine Zulassung erteilt oder versagt wurde;
    c) sobald eine Beschränkung erlassen wurde.
    Die neue, datierte Fassung der Informationen wird mit der Angabe "Überarbeitet am .... (Datum)" versehen und allen früheren Abnehmern, denen die Lieferanten den Stoff oder die Zubereitung in den vorausgegangenen zwölf Monaten geliefert haben, auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Aktualisierungen nach der Registrierung wird die Registrierungsnummer angegeben.


    Heisst faktisch: keine Änderung -> keine Aktualisierung.

    Bei sieben Jahren, insbesondere bei den ganzen Änderungen der Rechtsgrundlagen in diesem Zeitraum, hätte ich meine Zweifel an der Aktualität.
    Also, schriftlich ein aktuelles SDB mit Hinweis auf die geltenden Rechtsverordnungen anfordern. :D

    Es kursiert das Datum 30.11.2012 für die Aktualisierung von SDB im Rahmen der ganzen Reach/CLP-Geschichte. Habe ich aber nicht überprüfen können.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)


  • Bei sieben Jahren, insbesondere bei den ganzen Änderungen der Rechtsgrundlagen in diesem Zeitraum, hätte ich meine Zweifel an der Aktualität.
    Also, schriftlich ein aktuelles SDB mit Hinweis auf die geltenden Rechtsverordnungen anfordern. :D

    Es kursiert das Datum 30.11.2012 für die Aktualisierung von SDB im Rahmen der ganzen Reach/CLP-Geschichte. Habe ich aber nicht überprüfen können.

    Nee, das ist schon das aktuellste, habe es dieser Tage erst bekommen. Aber es ist ein offenes Geheimnis, dass SDB bei vielen Firmen nicht sehr weit oben in der Prioritätenliste stehen...
    Deshalb hat mich das auch interessiert.
    Und da es sich um ein Gemisch handelt, müssen die auch wegen REACH nicht vor Sommer 2015 aus den Puschen kommen...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Ha ... ich hab's gefunden.
    Für Gemische (und Stoffe) war die Weiterverwendung "alter" Sicherheitsdatenblätter nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang II bis 30.11.12 erlaubt.
    Seit diesem Zeitpunkt müssen die Sicherheitsdatenblätter die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Anhang I erfüllen (gilt bis 31.05.15).
    Danach ist Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Anhang II anzuwenden.

    Siehe auch hier, bei GISBAU -> Link oder diesen Vortrag

    Also ... ein SBD mit einem Alter von 7 Jahren ist faktisch unzulässig.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Alte SDB sind nicht gerade nett, aber oft durchaus zu gebrauchen. Die häufigsten relevanten Daten sind in der Regel da. Was ist möglicherweise geändert? Transportrechtliche Regelungen oder die Lagerklasse. Neuere Parameter wie z.B. DNEL sind nicht bekannt, somit bleibt das Feld leer. Warum dann ein neues SDB erstellen, wenn nur optische Änderungen stattfinden?
    Mir ist viel wichtiger, dass auch richtige und relevante Dinge im SDB stehen. Wenn ich mir da so ansehe, was zur PSA erwähnt wird, da kann ich oft nur mit dem Kopf schütteln.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen,

    alte SDB haben häufig grobe Mängel. Es wird keine oder nur sehr allgemein PSA erwähnt. Zwischen den einzelnen Kapiteln sind Wiedersprüche vorhanden z. B. nicht brennbar aber es ist eine Sprühdose mit brennbaren Treibgasen.
    Ich bin sehr dahinter her von den Firmen ein regelmäßiges geprüftes Sicherheitsdatenblatt zu bekommen. Dann kann ich wenigstens hoffen, dass sie sich mit Ihren Stoffen auseinandersetzen.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Die häufigsten relevanten Daten sind in der Regel da. Was ist möglicherweise geändert?

    ... bei reinen Stoffen ist ggf. noch nicht berücksichtigt, dass zahlreiche Stoffe im Zusammenhang mit CLP / GHS eine neue, meist "schärfere" Einstufung bekommen haben ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Ich stimme Euch da zu aber....
    Der Hersteller/ Inverkehrbringer ist für das SDB verantwortlich und somit in der Bringeschuld. Ihr könnt ihn ja gerne anschreiben und eine aktualisierte Ausgabe erbitten aber verantwortlich für die Aktualität bleibt immer noch dieser Personenkreis. Wenn Ihr von dem nix anderes bekommt, ist das Eure rechtliche Grundlage.
    Deshalb habt Ihr auf den SDBn auch ein Druckdatum drauf. Das ist für Euch relevant. Hiermit weist Ihr nach, dass Ihr das entsprechende Ausgabedatum mit Eurem Druckdatum habt und somit ist Eure Schuldigkeit getan. Ob der Hersteller/ Inverkehrbringer sich jetzt in eine problematische Situation begibt, kann doch wohl nicht in Eurer Verantwortung liegen. Dafür haben wir doch wohl genug andere Baustellen und können nicht noch deren Arbeit machen, oder?
    Anschreiben und ggf. Ergänzungen verlangen aber das SDB ist Eure Grundlage und auch Absicherung.
    Wenn es neu Erkenntnisse gibt, wende ich die natürlich bei meinen Maßnahmen an. Ich verschärfe die Maßnahmen des SDB. Ganze Änderungen von Maßnahmen würde ich unterlassen, da es dann haftungsrechtliche Probleme gibt.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Grüß Dich, Jens,

    ... SDBn auch ein Druckdatum drauf. Das ist für Euch relevant.
    Hiermit weist Ihr nach, dass Ihr das entsprechende Ausgabedatum mit Eurem Druckdatum habt und somit ist Eure Schuldigkeit getan.

    So einfach sehe ich das nicht, denn "den letzten beißen die Hunde" - das ist das Besch ... an der Rechtsauffassung in diesem Lande (in dem es mittlerweile auch eine Zwei-Klassen-justiz gibt - aber das gehört nicht in dieses Forum): wenn Du aufgrund Deiner Ausbildung bei einer Plausibilitätsprüfung des SDB etwas fragwürdig findest, bist DU in der Pflicht, neue Erkenntnisse zu ermitteln ...

    Zitat

    Wenn es neu Erkenntnisse gibt, wende ich die natürlich bei meinen Maßnahmen an. Ich verschärfe die Maßnahmen des SDB.

    Ja, richtig ... mittels einer GefB ...
    Manchmal frage ich mich, ob der Gesetz- und Verordnungsgeber mit seiner Rechtsaufassung den Mittelstand sytematisch schikanieren will (wie soll irgendein ein 4-Mann-Unternehmen in der Lage sein, eine Plausibilitätsprüfung eines SDB vorzunehmen? ... )? :cursing: :cursing:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Ja, richtig ... mittels einer GefB ...
    Manchmal frage ich mich, ob der Gesetz- und Verordnungsgeber mit seiner Rechtsaufassung den Mittelstand sytematisch schikanieren will (wie soll irgendein ein 4-Mann-Unternehmen in der Lage sein, eine Plausibilitätsprüfung eines SDB vorzunehmen? ... )? :cursing: :cursing:

    FACK.
    Wir sind ein 700-Mann-Unternehmen und ich mache die GBU für die Gefahrstoffe. Ich muss mich darauf verlassen können was da drin steht, ich bin kein Chemiker. Und die Laborleitung, die Stationsschwester auch nicht.
    Genauso hirnrissig ist IMHO die Sache mit der Substitutionsprüfung, die ja am Anfang von allen Maßnahmen stehen soll: Um die durchführen zu können muss ich um die Alternativstoffe wissen. Tue ich aber nicht. Was mir bleibt ist die Frage bei der Bereichsleitung, für die ich die GBU erstelle, ob sie Alternativen kennt. Aber da kommt nur sehr spärlich Information.
    Die Hersteller tun natürlich einen Teufel Alternativprodukte zu benennen.
    Und dann muss in meinem Bereich die Hygiene auch mit dem Produkt einverstanden sein. Das alleine erschwert die Sache nochmals deutlich. Allerdings bin ich in der Situation einer sehr guten Zusammenarbeit mit meinen beiden Hygienikerinnen, denen nicht nur das Patientenwohl, das immer Vorrang hat, sondern auch das Beschäftigtenwohl am Herzen liegt.
    Ich möchte gar nicht daran denken, dass diese gute Verhältnis nicht bestünde...

    Und wie substituiere ich Chemotherapeutica, die weil Arzneimittel keine Einstufung haben, aber laut BG am besten als solche behandelt werden? "Herr Chefarzt, nehmen Sie doch das andere da, das ist laut Wasch-Zettel und SDB nicht so schlimm." Der wird mir was husten...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Und wie substituiere ich Chemotherapeutica, die weil Arzneimittel keine Einstufung haben, aber laut BG am besten als solche behandelt werden? "Herr Chefarzt, nehmen Sie doch das andere da, das ist laut Wasch-Zettel und SDB nicht so schlimm." Der wird mir was husten...


    Moin Hardy.
    Also jetzt siehst Du etwas zu sehr als Gefahrstoffe. Die Behandlung von Medikamenten als Gefahrstoffe zielt mehr darauf ab, dass diese unter Verschluss gehalten werden sollen und nicht jeder darauf einfach Zugriff hat. Je nachdem, dass besondere Handhygiene und Hautschutz zu beachten ist und ebenfall auch auf andere Sachen zu achten ist. Und das wir medizinischen Sauerstoff in einem Druckbehälter auch klar bei den Gefahrstoffen einstufen MÜSSEN, is ja sowieso klar.
    Ich denke, dass Du da in Deinem Bereich etwas besonderes bist, weil bei Euch ja noch wesentlich mehr Gesetze und Vorschriften gelten, als z. B. in einem Industriebetrieb.
    Die Substitutionsprüfung macht schon Sinn aber ich überlasse das den Leuten, die sich damit auskennen. Also i.d.R. den Vorgesetzten oder , je nach Betreib und Branche, auch der Entwicklungsabteilung.
    Das ein oder andere Mal hat auch die Anfrage beim Hersteller etwas ergeben, weil durch den Einkäufer ein bestimmtes Produkt angefordert wurde und das liefert der Lieferant. Der fragt nich nach, ob Du was anderes möchtest... :huh:
    Hier haben sich schon beim gleichen Hersteller andere Produkte rauskristalisiert, die ähnliche und brauchbare Eigenschaften hatten aber wesentlich ungefährlicher waren. Also. Klar. Frag beim Hersteller nach. Ich hatte das ganze mal mit einem Kleber, der als CMR eingestuft war (Toluol). Unsere hatten aber genau den angefordert, weil der immer angefordert wurde. Eine Anfrage beim Hersteller hat ergeben, dass es da bereits seit Jahren ein Ersatzprodukt gab aber nie jemand danach gefragt hatte. Der neue Kleber ist genauso gut aber kein CMR mehr. Daher rate ich auch mal bei der Überarbeitung der GFB dazu, mal eine Ersatzstoffprüfung machen zu lassen. :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Moin Hardy.
    Also jetzt siehst Du etwas zu sehr als Gefahrstoffe.


    Das mache ich nicht nicht, dass macht die BGW. Hatte extra mit einem von deren Fachmänner telefoniert.

    Die Behandlung von Medikamenten als Gefahrstoffe zielt mehr darauf ab, dass diese unter Verschluss gehalten werden sollen und nicht jeder darauf einfach Zugriff hat.


    Auch, aber nicht nur:
    Was machst Du wenn ein Chemo-Patient, am besten bei laufender Chemotherapie unter sich lässt? Der Urin und ggf. auch die benetzten Materialien sind als Gefahrstoff zu entsorgen! Und glaube mir, alles schon dagewesen, ich bekomme auch davon die Unfallanzeigen.

    Je nachdem, dass besondere Handhygiene und Hautschutz zu beachten ist und ebenfall auch auf andere Sachen zu achten ist. Und das wir medizinischen Sauerstoff in einem Druckbehälter auch klar bei den Gefahrstoffen einstufen MÜSSEN, is ja sowieso klar.
    Ich denke, dass Du da in Deinem Bereich etwas besonderes bist, weil bei Euch ja noch wesentlich mehr Gesetze und Vorschriften gelten, als z. B. in einem Industriebetrieb.


    Also ich bin nix besonderes, zumindest nicht besonderer als jedes Individuum... ;)
    Die Situation im Krankenhaus ist eine besondere. Aber als Krankenpfleger kenne ich mich damit deutlich besser aus als der Elektromeister. Aber das hatten wir ja schon...

    Die Substitutionsprüfung macht schon Sinn aber ich überlasse das den Leuten, die sich damit auskennen. Also i.d.R. den Vorgesetzten oder , je nach Betreib und Branche, auch der Entwicklungsabteilung.

    Totschick, würde ich auch gerne machen, habe da aber Niemanden. Und Schefe meint eh: Du Sifa, Du machen!

    Das ein oder andere Mal hat auch die Anfrage beim Hersteller etwas ergeben, weil durch den Einkäufer ein bestimmtes Produkt angefordert wurde und das liefert der Lieferant. Der fragt nich nach, ob Du was anderes möchtest... :huh:
    Hier haben sich schon beim gleichen Hersteller andere Produkte rauskristalisiert, die ähnliche und brauchbare Eigenschaften hatten aber wesentlich ungefährlicher waren. Also. Klar. Frag beim Hersteller nach. Ich hatte das ganze mal mit einem Kleber, der als CMR eingestuft war (Toluol). Unsere hatten aber genau den angefordert, weil der immer angefordert wurde. Eine Anfrage beim Hersteller hat ergeben, dass es da bereits seit Jahren ein Ersatzprodukt gab aber nie jemand danach gefragt hatte. Der neue Kleber ist genauso gut aber kein CMR mehr. Daher rate ich auch mal bei der Überarbeitung der GFB dazu, mal eine Ersatzstoffprüfung machen zu lassen. :thumbup:


    Bei mir wird das noch lustiger. Kleine, hochakutelle Anekdote gefällig? Nein? Ich erzähle sie trotzdem, ätsch!


    In den achtziger Jahren ging ich in die Pflege, die ersten automatischen Blutzuckertestgeräte gingen gerade in Serie. Größe: DinA6.
    In den weiteren Jahrzehnten schrumpften sie immer weiter, wurden dabei besser und genauer.

    Nun erfordert die Zertifizierung unseres Diabetes-Zentrums aber Geräte, die nach einem vorgeschriebenen Mengen-Intervall einen Check bekommen müssen. Ohne Check dürfen sie nicht mehr arbeiten. Krankenhaus komplett neu ausgestattet. Größe der Geräte: Fast DinA5...

    Aber das nur am Rande. Nun versuchen wir das aldehyd-, also auch glutaraldehydfreie Krankenhaus hin zu bekommen, meine Kolleginnen der Hygiene und ich. Wie darf das neue Gerät, hat Touch-Screen, nun desinfiziert werden?

    In der Produktbeschreibung werden drei Verfahren angegeben, zwei können aus Gründen der Substitution bzw. des Handlings direkt verworfen werden. Bei der dritten wird für einen Bestandteil eine Maximalkonzentration angegeben. Doof nur, dass dies so in ganz Deutschland nicht angeboten wird. Und der Gerätehersteller meint lapidar auf Nachfrage: Sie können das nehmen, dass in der Produktbeschreibung drin steht.

    Das Hauptproblem dabei, man könnte ja weiter verdünnen, die viruzide Wirkung wäre dahin...

    Aber meine wirklich sehr lieben Kolleginnen bleiben da am Ball.

    Gibt es so einen Wahnsinn auch in anderen Ländern?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hardy[/quote]

    Auch, aber nicht nur:
    Was machst Du wenn ein Chemo-Patient, am besten bei laufender Chemotherapie unter sich lässt? Der Urin und ggf. auch die benetzten Materialien sind als Gefahrstoff zu entsorgen! Und glaube mir, alles schon dagewesen, ich bekomme auch davon die Unfallanzeigen.

    Also ich bin nix besonderes, zumindest nicht besonderer als jedes Individuum... ;)
    Die Situation im Krankenhaus ist eine besondere. Aber als Krankenpfleger kenne ich mich damit deutlich besser aus als der Elektromeister. Aber das hatten wir ja schon...

    Habs ja verstanden... wollte ich Dir ja auch net absprechen... ich bin ja eigentlich auch immer froh, wenn ich kein Krankenhaus sehen muss ;)

    Ok. Die Chemotherapie-Klamotte kannte ich so nicht. Wieder was dazugelernt :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ... bei reinen Stoffen ist ggf. noch nicht berücksichtigt, dass zahlreiche Stoffe im Zusammenhang mit CLP / GHS eine neue, meist "schärfere" Einstufung bekommen haben ...


    Bei reinen Stoffen ist die Übergangszeit nach CLP abgelaufen, somit benötigt man hier ja bereits ein SDB mit diesen Daten, da kann es nichts älteres sein, aber aus 2008 könnte es durchaus stammen.

    ...Der Hersteller/ Inverkehrbringer ist für das SDB verantwortlich und somit in der Bringeschuld.


    Nur wenn im letzten Jahr das Produkt von ihm gekauft wurde, ansonsten nicht. Die Nachreichefrist für aktualisierte SDB ist auf 1 Jahr festgelegt.

    Wir sind ein 700-Mann-Unternehmen und ich mache die GBU für die Gefahrstoffe. Ich muss mich darauf verlassen können was da drin steht, ich bin kein Chemiker.


    Würde ich jedes SDB einer strengen Plausibilitätsprüfung unterziehen, so würden wohl 80-90% durchfallen. Statt zu vernünftigen und auch von Laien handhabbaren Daten zu kommen, wird immer mehr in ein SDB gestopft, das man im Alltag nicht verwenden kann und somit das SDB nur noch schwerer lesbar macht. Wenig praktikable Lösungen ausgedacht von Schreibtischtätern.

    ...Genauso hirnrissig ist IMHO die Sache mit der Substitutionsprüfung, die ja am Anfang von allen Maßnahmen stehen soll: Um die durchführen zu können muss ich um die Alternativstoffe wissen. Tue ich aber nicht. Was mir bleibt ist die Frage bei der Bereichsleitung, für die ich die GBU erstelle, ob sie Alternativen kennt. Aber da kommt nur sehr spärlich Information.
    Die Hersteller tun natürlich einen Teufel Alternativprodukte zu benennen.
    Und dann muss in meinem Bereich die Hygiene auch mit dem Produkt einverstanden sein.


    Substitutionsprüfung ist bei mir relativ einfach: Arzneimittel/Medizinprodukt wird grundsätzlich nicht substituiert (erst recht nicht bei den Zytostatika), da hat die Therapiefreiheit des Arztes höhere Priorität. Bei den Reinigungsmitteln kann man recht gut über die GISCODES zu einer Gruppe von Produkten kommen, die evt. weniger gefährlich sind als eine andere Gruppe. Innerhalb einer GISCODE Gruppe unterscheiden sich die Produkte nur minimal und sind somit als gleichwertig anzusehen. Ich stimme mich hier auch immer mit der Hygiene ab, wobei diese bei uns in der Regel nur darauf schaut, dass es in den diversen Listen der Hygienefachverbände gelistete Produkte sind.

    ...Also jetzt siehst Du etwas zu sehr als Gefahrstoffe. Die Behandlung von Medikamenten als Gefahrstoffe zielt mehr darauf ab, dass diese unter Verschluss gehalten werden sollen und nicht jeder darauf einfach Zugriff hat.


    Arzneimittel können sehr wohl auch Gefahrstoffe sein und müssen dann als solches behandelt werden. Unterschied ist nur, dass dafür weder eine Kennzeichnungspflicht noch ein SDB vorgeschrieben ist. Bei uns im Haus gilt die Regelung, dass der stationsübliche hygienische Umgang auch dem Mitarbeiter ausreichend Schutz bietet. Bei Zytostatika werden dann noch einige Dinge zusätzlich gemacht. Ebenso bei Gasen und allen Produkten die als Spray mit Treibgas verwendet werden, sowie die bekannten brennbaren Flüssigkeiten (hauptsächlich Händedesinfektionsmittel). Die zuvor gelisteten "Ausnahmen" werden auch im Gefahrstoffverzeichnis geführt, der Rest der Arzneimittel nicht. Ob dies nun 100% rechtskonform ist, ist mir relativ egal, es ist zumindest einigermaßen praktikabel.


    Auch, aber nicht nur:
    Was machst Du wenn ein Chemo-Patient, am besten bei laufender Chemotherapie unter sich lässt? Der Urin und ggf. auch die benetzten Materialien sind als Gefahrstoff zu entsorgen!


    Ja bei den Zytostatika gibt es immer wieder Streitigkeiten. Mengen unter 20 ml gelten nach Abfallrecht als nicht besonders überwachungsbedürftig => Hausmüll. Dazu gehören dann gelaufene Infusionen, verwendete Spritzen (jeweils ohne Kanüle), verwendete Tupfer usw. Größere Mengen, wie z.B. nur teilweise gelaufene Infusionen und Aufwischmaterial bei Verschüttungen sind dann Zytostatikaabfall.
    Urin wird über die Kanalisation entsorgt, auch der Urin von Zytostatikapatienten. Aufgenommene Hinterlassenschaften sind potentiell kontaminiert, werden aber ebenfalls als "Hausmüll" angesehen, egal, was da eine Unfallkasse dazu saget, den unser Hausmüll landet heute vollständig in der Müllverbrennung und da ist kein besonderer Unterschied zu einer Sonderabfallverbrennung. Hier ist das Abfallrecht dem tatsächlichen Sachstand hinterher.

    ...Ich denke, dass Du da in Deinem Bereich etwas besonderes bist, weil bei Euch ja noch wesentlich mehr Gesetze und Vorschriften gelten, als z. B. in einem Industriebetrieb.


    Und so manche gesetzliche Vorlage passt für ein Krankenhaus nicht oder ist eigentlich nicht umzusetzen wie z.B. die Trennung von Gefahrstoffen zu Arzneimitteln. Das ist etwas, das man in der Stationspraxis in der Regel nie zu 100% trennen kann, zumal ja nach meiner obigen Ausführung einige Arzneimittel auch gleichzeitig Gefahrstoffe sind.
    Auch ist die Stoffvielfalt für einen Außenstehenden oft erstaunlich hoch. Ich hab in meinem System inzwischen ca. 5000 Stoffe/Gemische, von denen bestimmt 90% noch im Einsatz sind. Aktualisierungszyklen von max. 2 Jahren, wie sie oft gefordert werden, sind da utopisch.

    ...Nun versuchen wir das aldehyd-, also auch glutaraldehydfreie Krankenhaus hin zu bekommen, meine Kolleginnen der Hygiene und ich. ...


    ;( Ich mag was, Aldehyde angeht, etwas altmodisch sein, aber vor dem Hintergrund immer aggresiverer und resistenterer Erreger halte ich diesen Weg für falsch. Ich bin froh, dass unsere Hygiene hier auch nicht auf dem Aldehyd-verbannungs Trip ist, denn meiner Meinung nach wird man in Zukunft, zumindest in größeren Kliniken, nicht um teilweise noch aggresivere Desinfektionsmittel herumkommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi Tiefflieger,

    ich sehe schon, dass wir abgesehen der Betrachtugnsweise des Glutarals einer Meinung sind, es auch relativ gleich handeln.
    Und die Kernaussage ist die, wie auch in Deinem Posting geschrieben, dass das KH einen Sonderfall darstellt, der nicht adäquat in die Gesetzeslage eingearbeitet ist.
    Allerdings ist der Spagat zwischen BGV A0 und Bein im Knast auch nicht sehr befriedigend...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ...dass wir abgesehen der Betrachtugnsweise des Glutarals einer Meinung sind, es auch relativ gleich handeln.


    Ich denke wir werden und in Sachen Desinfektion in Zukunft etwas von den "Entwicklungsländern" abschauen müssen. Dann werden auch wieder so uralte Produkte mit Peroxyessigsäure oder Natriumhypochlorit zum Einsatz kommen, mit all ihren "Nebenwirkungen". Möglicherweise kommt auch die Formaldehydbegasung wieder.


    Und die Kernaussage ist die, wie auch in Deinem Posting geschrieben, dass das KH einen Sonderfall darstellt, der nicht adäquat in die Gesetzeslage eingearbeitet ist.


    Daran kann man ja arbeiten, der AGS freut sich über Insiderinformationen zu Branchenregelungen wie z.B. für die TRGS 525.


    Allerdings ist der Spagat zwischen BGV A0 und Bein im Knast auch nicht sehr befriedigend...


    Ein bis Vierbettzimmer, Toilette, Waschgelegenheit, 3 Mahlzeiten am Tag, gelegentlich Beschäftigungstherapie und Besuch.

    Obiges trifft sowohl auf ein Krankenzimmer, als auch auf eine Zelle zu; so groß ist der Unterschied also nicht. :D

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ... ich mache die GBU für die Gefahrstoffe. Ich muss mich darauf verlassen können was da drin steht, ich bin kein Chemiker. Und die Laborleitung, die Stationsschwester auch nicht.

    ... wie interessant jedoch die Plausibilitätsprüfung ist, zeige ich an einem aktuellen Beispiel.

    In einem meiner Unternehmen wird ein Stoff verwendet, der die Einstufung
    "H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.", Repr.tox. 1A
    aufweist.
    Uiii, ganz gefährlich, dokumentationspflichtig nach §14, Abs(3) GefStoffV, Unterlagen 40 Jahre aufheben ...

    Dann habe ich mal andere Sicherheitsdatenblätter für den gleichen Stoff angesehen ...
    ohoh: bei einigen ist der Stoff "nur" als
    "H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im
    Mutterleib schädigen."
    eingestuft (wie auch in der GESTIS-Stoffdatenbank).

    Danach ein Blick in die KMR-Liste
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002…nungen_2012.pdf
    ... und der Stoff taucht dort nicht auf.

    Und nun?

    Ich habe mit dem Ansprechpartner für diese Liste ein nettes Gespräch geführt und auch etwas über die Problematik gelernt.
    Es gibt Stoffe mit "Legaleinstufung", die sich also bspw. in solch einer Liste finden und Stoffe mit "Herstellereinstufung".
    Für den Anwender eines Stoffes zählt das SDB des Lieferanten; und wenn das eine Herstellereinstufung ist, dann gilt diese (!), denn der Hersteller könnte über Wissen zu dem Stoff verfügen, das noch nicht durch entsprechende Ausschüsse geprüft und freigegeben wurde ...

    Während des Gesprächs schauten wir auch in die Datenbank der ECHA, die C&L Inventory database, und wir fanden zu dem Stoff folgende Einstufungen:

    03 Einstufungen mit H360
    31 Einstufungen mit H361 und :rolleyes:
    70 Einstufungen ohne H361 oder H360 :D

    Draufhin besprachen wir die Ersatzstoffprüfung und kamen zu dem Schluss:
    am einfachsten ist es, einen anderen Hersteller/Lieferanten zu wählen :D :D

    Und nun?
    Ich habe dann bei unserem Lieferanten angerufen und die Problematik geschildert.
    Dort hat man meine Angaben recherchiert und alsbald bekam ich einen Anruf:
    "Vielen Dank für den Hinweis, wir ändern das SDB ab und stufen den Stoff so ein, wie in der GESTIS-Datenbank." :whistling:

    Auch dann ist ein Stoff, für den die Doku-Pflicht gilt und ich prüfe weiter, ob es Ersatzstoffe oder Substitution durch ein anderes Arbeitsverfahren gibt.
    In meinem Fall entscheide ich mich dafür, auf Nummer sicher zu gehen, und zu ignorieren, dass 70 Hersteller / Lieferanten keine Reproduktionstoxizität angeben.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)