Gilt das Arbeitsschutzgesetz auch für unser Werk in Ungarn?

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  • Ich denke es gelten sicherlich ähnlich wie in Deutschland viele EU-Vorgaben, aber rein Deutsches Gesetz gilt in dem Fall wohl nicht. Wenn du eintsprechende Suchbegriffe bei Google eingibst wirst du jede Menge informationen hierzu erhalten. Es ist auch immer ein Unterschied ob man Mitarbeiter aus Deutschland dorthin entsendet oder Mitarbeiter in Ungarn direkt beschäftigt.

    Ehrlich gesagt, ich hab jetzt keine lust die hunderte von Links die ich bei der Suche erhalten habe hier rein zukopieren, ich denke das schaffst du dann auch selbst diese zu finden. Einfach die richtigen Stichworte auswählen. 8)

  • Wir hben eine Produktionsstätte in Ungarn.
    Gilt hier auch das Arbeitsschutzgesetz von Deutschland.


    Hallo T. Marr,

    in deiner Fragestellung ist die wesentliche Antwort schon enthalten: Das ASchG von Deutschland.
    Und selbstverständlich gelten deutsche Gesetze NICHT in Ungarn. Genausowenig wie ungarische Gesetze in Deutschland gelten.
    Ungarn ist ein souveräner Staat!

    Was gilt, ist, dass europäische Verordnungen und Richtlinien direkt in den Mitgliedsländern angewendet werden können oder innerhalb einer vorgegebenen Frist in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Wie das in Ungarn gehandbt wird: siehe Antwort von Andrasta.

    Da das Ganze nicht so einfach und äußerst komplex ist, haben größere Konzerne (z.B. wir) Firmenvorgaben entwickelt, die an allen Standorten weltweit umgesetzt werden müssen. Zusätzlich bzw. unabhängig von nationalem oder lokalem Recht.

    Weiterhin gibt es in Ungarn sicherlich auch entsprechende Vereinigungen der Sicherheitsingenieure oder Beratungsbüros, die diese Fragestellung bearbeiten können.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Zusammen,

    Wir hben eine Produktionsstätte in Ungarn.

    Gilt hier auch das Arbeitsschutzgesetz von Deutschland.


    MFG T.Marr

    Hallo Zusammen,

    Wir hben eine Produktionsstätte in Ungarn.

    Gilt hier auch das Arbeitsschutzgesetz von Deutschland.


    MFG T.Marr

    Hallo Zusamme,

    Europäisches Recht ist ja im Arbeitsschutzgesetz umgesetzt .

    Ungarn gehöhrt ja zur EU.

    Dann gibt es ja noch die " Moralische Verpflichtung"


    MfG T.Marr

  • Hallo zusammen,

    wie ja schon mehrfach geschrieben wurde, gilt das Arbeitsschutzgesetz nicht. Was aber sehr wohl gilt, sind die BG Vorschriften, wenn die Arbeitnehmer bei einer deutschen Firma beschäftigt und über die BG versichert sind.

    Gruß Moritz

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  • ...Und selbstverständlich gelten deutsche Gesetze NICHT in Ungarn. ...


    Gewagte These, sieh Dir mal §§5-7 StGBan.

    Primär ist allerdings immer das Recht des Landes anzuwenden in dem die Tat stattfindet. Somit dürfte in Ungarn zunächst einmal das dort geltende Arbeitsschutzrecht zutreffend sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • Gewagte These, sieh Dir mal §§5-7 StGBan.

    Primär ist allerdings immer das Recht des Landes anzuwenden in dem die Tat stattfindet. Somit dürfte in Ungarn zunächst einmal das dort geltende Arbeitsschutzrecht zutreffend sein.


    Ich finde es eher gewagt zu sagen, das deutsche Gesetze in Ungarn zur Anwendung kommen. Wann die §§ 5-7 StGb zur Anwendung kommen können kann man hier ganz gut nachlesen http://paux.com/uri/topic/165320651/2-ausnahmen-5-7-stgb

    Das deutsche Arbeitsschutzrecht gilt dann, wenn ich Mitarbeiter aus Deutschland, die einen deutschen Arbeitsvertrag haben zu Auslandseinsätzen schicke. Für ungarische Mitarbeiter, mit ungarischem Arbeitsvertrag gelten niemals deutsche Gesetze. Und es wird ja kaum jemand eine Fabrik in Ungarn haben und dort ausschließlich Mitarbeiter mit deutschen Arbeitsverträgen beschäftigen. Das deutsches Recht im ausland nicht zur Anwendung kommt mussten deutsche Mitarbeiter mit irischen Arbeitsverträgen einer preiswerten Fluggesellschaft hinsichtlich Arbeitszeit und Lohnfortzahlungen bitter erfahren.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Und es wird ja kaum jemand eine Fabrik in Ungarn haben und dort ausschließlich Mitarbeiter mit deutschen Arbeitsverträgen beschäftigen.


    Das würde den Grund, warum man überhaupt eine Fabrikation in ein noch "billiglohn" Land verlegt ad absurdum führen. :D

  • Hallo Tiefflieger,


    Gewagte These, sieh Dir mal §§5-7 StGB an.


    Finde ich nicht gewagt. Gewagt finde ich eher, anzunehmen, dass deutsche Gesetze in anderen Ländern Gültigkeit haben sollten.
    Schau dir doch mal die Überschriften der Paragrafen an. Dort geht es um Taten gegen deutsche Rechtsgüter (Inland), die im Ausland begangen werden; um Taten gegen deutsche Staatsbürger und um internationale Rechtsgüter (Völkerrecht). Das ist doch eine ganz andere Geschichte.

    Und es wird ja kaum jemand eine Fabrik in Ungarn haben und dort ausschließlich Mitarbeiter mit deutschen Arbeitsverträgen beschäfti

    Genau. Das wird sicherlich (nach ungarischem Recht) auch gar nicht zulässig sein: Ungarische Mitarbeiter beschäftigt in Ungarn mit deutschen Arbeitsverträgen?
    Und das schreibe ich als deutscher Staatsbürger mit einem meiner Wohnsitze in Deutschland und österreichischem Arbeitsvertrag. :D

    Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, geht es um eine Produktionsstätte in Ungarn. Dann muss ja dort ein Gewerbe angemeldet sein und entsprechend dem ungarischen Recht eine Betriebsleitung installiert sein.

    Das Thema "Mitarbeiter einer in Deutschland eingetragenen Firma mit deutschem Arbeitsvertrag" , die im Ausland eingesetzt werden, ist ein völlig anderes. Da gelten ganz andere Regeln.

    Europäisches Recht ist ja im Arbeitsschutzgesetz umgesetzt .
    Ungarn gehöhrt ja zur EU


    Das heißt aber noch lange nicht, dass die nationale Umsetzung in Ungarn genauso ist, wie die nationale Umsetzung in Deutschland.
    Ungarn kann durchaus andere, insbesondere strengere, Regeln haben als Deutschland. Viele EU-Direktiven sind Mindestanforderungen. Es darf nur nicht der "freie Warenverkehr" eingeschränkt werden.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Ich finde es eher gewagt zu sagen, das deutsche Gesetze in Ungarn zur Anwendung kommen. ...


    Ich habe nur darauf hingewiesen, dass Niko hier nicht pauschal sagen kann, dass deutsche Gesetze nicht in anderen Ländern gelten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.