Hallo Martin,
ich danke Dir
Grüße aus Thüringen
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Martin,
ich danke Dir
Grüße aus Thüringen
Hallo Zusammen,
Warum nehmt Ihr nicht Praxisgerechte Lösungen von der BG
Gruß aus Thüringen
Hallo Zusammen,
6 Waschräume
6.1 Allgemeines
(1) Waschräume sind nach Art der Tätigkeit oder gesundheitlichen Gründen gemäß Kategorie A, B oder C vorzusehen:
[*]Kategorie A bei mäßig schmutzenden Tätigkeiten
[*]Kategorie B bei stark schmutzenden Tätigkeiten
[*]Kategorie C bei sehr stark schmutzenden Tätigkeiten, bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe, bei Tätigkeiten mit stark geruchsbelästigenden Stoffen, beim Tragen von körpergroßflächiger persönlicher Schutzausrüstung, bei Tätigkeiten unter besonderen klimatischen Bedingungen (Hitze, Kälte) oder bei Nässe sowie bei schwerer körperlicher Arbeit.
Fazit : Duschen müssen vorhanden sein. (Werkzeugbau mäßig bis starkschmutzende Tätigkeit)
Gruß aus Thüringen
(
Hallo Michipedia,
Waschräume sind vorhanden (Waschbecken), aber müssen Duschen vorhanden sein ?
Thomas
Hallo Zusammen,
muß für unseren Werkzeugbau Duschen vorhanden sein?
In der Arbeitsstättenverordnung steht:
Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. Wenn es die Art der Tätigkeit oder
gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen.
Danke
Viele Grüße Thomas
Hallo Zusammen,
Wir hben eine Produktionsstätte in Ungarn.
Gilt hier auch das Arbeitsschutzgesetz von Deutschland.
MFG T.Marr
Hallo Zusammen,
Wir hben eine Produktionsstätte in Ungarn.
Gilt hier auch das Arbeitsschutzgesetz von Deutschland.
MFG T.Marr
Hallo Zusamme,
Europäisches Recht ist ja im Arbeitsschutzgesetz umgesetzt .
Ungarn gehöhrt ja zur EU.
Dann gibt es ja noch die " Moralische Verpflichtung"
MfG T.Marr
Hallo Zusammen,
Wir hben eine Produktionsstätte in Ungarn.
Gilt hier auch das Arbeitsschutzgesetz von Deutschland.
MFG T.Marr
Hallo Nico,
zuständig ist die DIN VDE 0660, früher VDE 0113
MfG T.Marr
Hallo Zusammen,
seriöse Firmen das war wohl nichts
Es steht nirgends und die BG velangt auch keine Gefährdungsbeurteilung für Feuerlöscher(habe mich direkt an die BG gewendet)
MfG T.Marr
Hallo Zusammen,
seriöse Firmen weisen darauf hin , ohne Gefährdungsbeurteilung düfften Sie die Feuerlöscher nicht prüfen.
folgender Hintergrund:
Tragbare Feuerlöscher sind entsprechend ihrer Bauweise und Konstruktion sowie
ihrer Anwendungstechnik Druckgeräte. Sie unterliegen damit der europäischen
Druckgeräterichtlinie (DRGL) 97/23/EG und dem Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Der sichere Betrieb dieser Anlagen leitet sich aus
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV.) ab.
MfG T.Marr
Eine Klärung, solcher oben genannten Fragen, ist besonders für die Betreiber
wichtig, da diese gemäß BetrSichV. eine Gefährdungsanalyse durchführen müssen.
Hallo Zusammen,
suche Gefährdungsbeurteilung für tragbare Feuerlöscher
MFG T. Marr
Hallo Zusammen,
Sicherfeitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragter in einer Person ( müsse 2 Unterschiedliche Personen sein....)
Im 7. Sozialgesetzbuch habe ich keine Antwort dazu gefunden. Wo steht der Gesetzestext?
MfG T.Marr
Hallo Zusammen,
Danke für Eure Antworten,
habe Herrn Dipl._Phys. Martin Brose von der BG ETEM angerufen,
in unseren Fall gibt es keine baulichen Vorschriften
Falls wir die Laser bearbeitungsmaschine kaufen werde ich Laserschutzbeauftragter und werde beider BG die entsprechenden Lehrgänge besuchen
T.Marr
Hallo Zusammen,
Welche baulichen Eigenschaften muß ein Raum haben in dem eine Laserbearbeitungsmaschine Klasse 4 steht?
Mfg Thomas Marr
Hier ein paar Bsp. Fragen mit antworten.
Thomas
Hallo Alle zusammen
Habe gestern LEK1 bestanden
Danke für die Hilfe
Hallo safety
Habe am 03.07.06 Prüfung LEK 1.
Wäre um Tipps dankbar
MfG Thomas
Hallo Toni
Funktioniert wunderbar
Schicke mir bitte noch Kennwort für Blattschutz ,für die Lösungen in Spalte B
MfG T.Marr
Hallo
Ich kann Deine CD nicht öffnen
MfG Thomas