Stellenbeschreibung

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  • Hallo zusammen hab mal wieder eine Frage zum oben genannten Thema.

    wer ist für die Erstellung einer Stellenbeschreibung verantwortlich und wo kann man gegebenfalls das in den Gesetzen nachlesen??

    Über eine Mithilfe bin ich dankbar.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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  • Moin Jens,

    kurz, hier fehlen noch Informationen.

    Generell: Derjenige, der einstellen will/wird. Also die entsprechende Vertretung über die Personalbüro-Schiene.

    (Wenig Output, da wenig Input, Sorry.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • sorry für die kurzen Infos von mir.

    Es dreht sich adrum, ich halte sehr viele Seminare über den Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit. Dieses mal habe ich ein Seminar in einer Firma zu halten, über die Pflichten und Aufgaben von Führungskräften im Arbeitsschutz. Das ist zustande gekommen, da die dortige Sifa alles machen soll. Es wird in dem Unternehmen nicht miteinander gesprochen. Jeder macht seins und keiner von den FK möchte Verantwortung übernehmen.
    Die Sifa vor Ort hat mich gebeten diesen Punkt und adere Punkte mit durchzusprechen und die FK dahingehend zu sensiblisieren wer dafür verantwortlich ist.

    Ist das irgendwo gesetzlich verankert.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

  • wer ist für die Erstellung einer Stellenbeschreibung verantwortlich und wo kann man gegebenfalls das in den Gesetzen nachlesen??


    Hallo jepi1,

    da wirst du in Gesetzen nicht viel finden.
    Es gibt die BGI508, die eine Pflichtenübertragung für den Arbeitsschutz fordert. Aber eben nur als BGI.

    Stellenbeschreibungen werden über einige Managementsysteme gefordert. Und im öffentlichen Dienst ist das Grund-Gehalt an die Stellenbeschreibung/Stelleneinstufung gebunden.
    In der Industrie wird dies üblicherweise über den Arbeitsvertrag und die Betriebsordnung geregelt (also weitgehend frei verhandelbar).

    Das ist zustande gekommen, da die dortige Sifa alles machen soll


    Wenn das so in seinem Arbeitsvertrag, in seiner Pflichtenübertragung und der Vereinbarung zur DGUV V2 drin steht, ist zuerst mal nicht viel dagegen zu sagen.
    Und wenn es Probleme gibt, dann können diese nur im Einzelfall und vor Ort geregelt werden. Im Zweifelsfall durch einen richterlichen Spruch, der sich aber auch nur wieder auf die lokalen Gegebenheiten und die gelebte Praxis beziehen wird.

    Zu unterscheiden ist hier, welche Aufgaben er als Sifa hat und welche Aufgaben er als "normaler" Mitarbeiter per Weisungsrecht von seinem Vorgesetzten übertragen bekommen hat.

    Zu den Vorgesetztenpflichten im Arbeitsschutz gibt es ein eigenes Thema hier. Findest du über die Suchfunktion.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist der Unternehmer verantwortlich. Er kann diese Verantwortung aber auch auf seine Führungskräfte delegieren. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
    - Er überträgt den Führungskräften explzid die Verantwortung durch eine formelle Pflichtenübertragung
    - Er schreibt die Verantwortung für den Arbeitsschutz in die Stellenbeschreibung
    - Er schreibt die Verantwortung für den Arbeitsschutz schon in den Arbeitsvertrag der Führungskräfte

    Trotzdem trägt der Unternehmer immer noch die Gesamtverantwortung!

    Um auf die Frage noch mal einzugehen:
    Stellenbeschreibungen sind nicht gesetzlich gefordert. Um aber dem Stelleninhaber eine möglichst genaue Beschreibung seiner Aufgaben, Pflichten und Verantwortung in schriftlicher Form vorzulegen, hat es sich in der betrieblichen Praxis bewährt, sogenannte "Stellenbeschreibungen" zu formulieren. Üblicherweise wird diese der unmittelbare Vorgesetzte, in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung, dem Unternehmer, des Betriebsrates ...... erarbeiten.

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • FASI UEM hat Recht.
    Es geht aber noch weiter......
    Führungskraft ist:
    (im Sinne des Arbeitsschutzes) sind alle Personen, die für mindestens eine andere Person weisungsbefugt sind.
    Hierzu zählen auch Personen, die nur vorübergehend anderen Personen Anweisungen zu geben haben, z. B. beim Anlernen eines neuen Kollegen.
    Eine Führungskraft trägt die Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter auch dann, wenn ihr dies nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde, quasi Kraft Ihres Amtes
    Gruss