Frage zu einem Palettenregal

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  • Hallo Forum, unsere Firma hat ein Palettenregal von einer anderen Firma geschenkt bekommen.

    Das Regal ist 6m breit, 1m tief und 3,5m Hoch.

    Bevor wir das Regal aufstellen und benutzen, möchte ich natürlich auf Nummer sicher gehen und prüfen ob alles mit dem Regal i.O. ist.

    Folgende offenen Frage habe ich noch.

    • Das Regal ist 1m tief, eine Europalette 1,10m lang. Die Palette soll in Längsrichtung gelagert werden. Wie weit darf die Palette aus dem Regal schauen


    Danke im voraus für die Hilfe

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

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  • Hallo thoko,

    nach BGR 234; 4.2.2 muss eine Aufbau- und Betriebsanleitung für Regale vorliegen.
    In der dir wahrscheinlich vorliegenden Betriebsanleitung sollten solche Hinweise für die Aufstellung, den Betrieb und die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen beschrieben sein. ;)

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Hallo!

    Das scheint mir ein größeres Problem zu sein.
    Zwei Sätze aus meinen Unterlagen:
    - Die tatsächlichen Maße der Ladeeinheiten dürfen die Freiräume, die für den sicheren Betrieb vorgesehen sind, nicht beeinträchtigen (siehe EN 15620).
    -..........Holzpaletten müssen unmittelbar unter ihren Klötzen gestützt werden, um ein Zerbrechen der unteren Kufen und einen Zusammenbruch der Palette zu vermeiden....

    Grundsätzlich ist immer eine Gefahr durch die Gefährdungsbeurteilung zu klassifizieren. Auch können Bedingungen genannt werden unter denen man dies oder jenes machen darf.
    Die Paletten müssten 5 cm durch das Regal geschoben werden, damit die Klötze noch unterstützt sind. Ich bezweifel, dass man das mit vertretbarem Aufwand stets sicher stellen kann.

    Ergebnis: Anwendung abgelehnt.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin thoko,

    komische Euro's habt ihr. Die Dinger sind doch normalerweise 0,8m x 1,2m. Aber egal.

    Was habt ihr an Unterlagen? Wahrscheinlich nichts. OK.
    Wie sieht die Konstruktion des Regales aus? Ich meine jetzt die Auflage für das Ladegut? Normalerweise haben diese Regale keinen Fachboden (hier wird auch nichts geschoben (@ Flügelschraube)), sondern eine Auflage/Quertraverse vorne an der Beschickungsseite und eine an der Rückseite. Darauf wird die Palette abgesetzt. Sind die Füße der Palette dann in der Luft oder noch tragend/flächig auf den Traversen? Nein? KO, kein Einsatz. Ja? Prüfen wie die Lastverteilung ist.

    Weiter. Irgendwelche Angaben zur Fachlast/Feldlast vorhanden? Ja? umso besser. Nein? Ein Statiker oder pfiffiger Regalprüfer (fachkundige Person mit knoff hoff) hilft. So habt ihr schon einmal eine Chance.

    An den Schriftkram denken: GFB und BA und Unterweisungen.

    Finde weiter Details zu dem Ding heraus und melde dich gerne per PN.

    Gruß,

    der Waldmann (u.a. TÜV zert. Regalprüfer)

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Thoko,

    das Problem hatte ich bei uns auch vor einigen Wochen. Ich habe bei der BGHM nachgefragt und bekam die Empfehlung in der DIN EN 15635:2009-08 nachzuschauen und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Danach wurden die Regale noch von einer externen Firma geprüft.

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  • Tach,

    die DIN kostet irgendetwas so um die 120 Teuros und baut super auf der kostenlosen BGR 234 auf. Die entsprechenden Zeichnungen findet man in beiden.
    Kurz: Für den "Normalsterblichen" lohnt der Kauf nicht.

    Leider sehen viele die Regalprüfung (muß sein, da Arbeitsmittel gem. BetrSichV) als Lizenz zum Gelddrucken an. Viele Leute, die irgendwann mal einen Zettel bekommen haben, sind dann hochtrabende Inspektoren, geben sich eine tolle Aura und faseln nur rum. Das wesentliche zu einer guten Prüfung (Gef.beurteilung, Betriebsanweisung, Umfeld wie Flurförderzeuge, u.s.w.) bleibt aussen vor.

    Ansonsten: kurze PN an mich.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Genau lieber Waldmann, und der Brandschutz, die Brandmeldeanlagen, Sprikleranlagen, die Auslegung der RWA-Anlage in Bezug auf die Höhe der Lagerung, die Flucht - und Rettungswege, Kennzeichnungen und, und, und.. alles oft außen vor. Und, nicht zu vergessen, aber meist vergessen: die Verankerung und der tragfähige Boden!
    Viele Grüße,
    Pellchen

  • (hier wird auch nichts geschoben (@ Flügelschraube)), sondern eine Auflage/Quertraverse vorne an der Beschickungsseite und eine an der Rückseite.

    der Waldmann (u.a. TÜV zert. Regalprüfer)

    Hallo!

    Der Ton macht auch schon mal die Musik.
    Natürlich gibt es Regale, die nicht in jedem Fach solche zwei Traversen haben. Die Paletten können auch nur seitlich aufliegen.
    Zertifiziert nützt da nix.

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