Beladen eines LKW's mit dem Stapler!

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  • Hallo zusammen,

    meine Frage:

    1. Darf beim verladen von Ware (Vliesrollen l=150cm d=110cm) mit einen Gabelstapler in einen Container eine zusätzlichen Person (zum festhalten der Ware) überhaupt sein :?:

    2. Und auf welche BGI kann ich mich berufen :?:

    Vielen Dank im vorraus für Eure Hilfe :thumbup:

    Gruß Rotweismax ^^

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  • Hallo
    die Aussage ist mir nicht ganz klar.
    Wo befindet sich der 2. MA?

    Im Bereich der Last? Läuft der nebenher?
    Der Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich ist grundsätzlich verboten (BGV D 27 mit Durchführungsanweisung gibt Infos)
    Als Einweiser in einem sicheren Bereich natürlich machbar.
    Gruß
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • grundsätzlich darf man ladehelfer einsetzen ...es muss jedoch gewährleistet werden ,dass niemand gefährdet wird oder gefährdet werden kann
    geeignete maßnahmen sind vorab zu prüfen ...GBU und betriebsanweisung
    informationen : bgi 545, bgg 925 und bgv d-27

    gruß ralf

  • Moin,

    ich gehe davon aus, dass die Ladehelfer nicht auf der Gabel des Staplers herumturnen und "nur" gefahrlos das Ladegut ein wenig führen?
    Das würde ich tolerieren, alles andere nicht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • und "nur" gefahrlos das Ladegut ein wenig führen


    Wie soll das funktionieren, als Ladehelfer "gefahrlos" das Ladgut führen? Wir haben es laut TE mit Vliesrollen (Durchmesser 110 cm, Höhe 150 cm) zu tun. Wenn da der Ladehelfer stolpert, war's das. So schnell kann der Staplerfahrer nicht anhalten. Das neben dem Stapler herlaufen, um die Rollen am hinunterfallen zu hindern, ist aus meiner Sicht aufgrund der Gefährdung nicht akzeptabel.

    Es sind aus meiner Sicht technische Lösungen einzusetzen.
    Sprich, entweder die Ladung mit einem geeigneten Gurtsystem, klappbarer Sperre, etc, auf der Gabel sichern oder ein geeignetes Anbausystem (Klammergreifer, Klammergabel) am Stapler verwenden.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • BGV D 27:
    § 11 Beladung
    (2) Flurförderzeuge ... müssen so beladen werden, dass die Last nicht herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann.

    Es liegt also ein Mangel vor, der (siehe oben) durch geeignete technische Maßnahmen zu beheben ist. ^^

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Der MA ist aber nicht nur Einweiser sondern hält die Rolle aktiv gegen wegrollen fest!


    danke für den schönen Schmunzler nach einem solchen Tag... :)

    Habe mich gerade zurück erinnert an die letzte Abstellung:

    Während einer Begehung 5 Minuten an einer Stelle stehen geblieben. Innerhalb dieser 5 Minuten fuhren mir 3 Stapler "ins Netz", die ihre Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hatten, einer verliert sie aufgrund des zu schnellen Überfahrens einer Bodenwelle... -> Es folgte eine Schwerpunktaktion inklusive Flyer & Co zum Thema Ladungssicherung gleich am Folgetag...
    Zukünftige Verstöße im Rahmen der Abstellung wurden mit empfindlichen Konsequenzen "geahndet".

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)