Berechnung der Unfallhäufigkeit

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  • Moin zusamen,

    ich mal wieder mit einer Frage.

    Folgende Situation: Einer unserer Azubis hat einen Arbeitsunfall während der überbetrieblichen Ausbildung / Berufsschule. Der Unfall passiert also nicht direkt in der Firma, von dort aber wird die Unfallanzeige abgeschickt.

    Geht ein derartiger Unfall in die Berechnung der Unfallhäufigkeit (je 1 Mio. Arbeitsstunden) mit ein oder nicht?

    Ich würde den Unfall nicht mitzählen, bin mir da aber nicht ganz sicher. Wie seht Ihr das?

    Danke schon mal für Eure Antworten.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

    Einmal editiert, zuletzt von nj1964 (8. Februar 2013 um 06:57)

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  • Normal zählt das mit. Das ist genauso als wenn einem Kollegen was bei einem Kundeneinsatz passiert. Es muss ja auch untersucht werden was und wie und warum das passiert ist. Vieleicht stellt man dabei fest dass die Unterweisungen für externe Einsätze nicht ausreichend sind, oder Situationen nicht bedacht wurden.

  • Seh ich auch so.

    Der Azubi war im Auftrag des Unternehmens unterwegs. Also fällt auch die Erfassung in die Unfallstatistik des Unternehmens. War ja auch Arbeitszeit.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Klares Ja. Sonst müsste das Unternehmen ja auch keine Unfallmeldung schreiben...

    Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!

    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!

    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

  • Hallo zusammen,

    Danke für Eure schnellen Antworten.

    Klar, der Unfall geht in die Statistik ein und wird untersucht wie jeder andere gemeldete Unfall. Bei der Berechnung der UH muss ich nach meinem Verständnis aber nur die Unfälle ansetzen, für die jemand aus dem Unternehmen verantwortlich ist. Der von mir geschilderte Unfall passiert aber nicht im Verantwortungsbereich der Firma. Der Azubi steht zu diesem Zeitpunkt unter Aufsicht von Ausbildern und handelt auf deren Anweisung. Während dieser Zeit hat die Firma keinen Zugriff auf den Azubi bzw. Enflußmöglichkeiten auf die dort vorgenommenen Arbeiten.

    Möglicherweise betreibe ich hier Haarspalterei, aber ich sehe schon einen Unterschied zwischen einer eigenen Baustelle mit eigenem Personal und eigenen Vorgesetzten und einem Schulbetrieb auf einem Schulgelände mit nicht in der Firma angestellten Lehrern.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Ich würds als Fasi nicht entscheiden ob der Unfall in die Firmenstatistik mit einfließt oder nicht, das sollten die Verantwortungstragenden entscheiden. Erst mal ist es ein Unfall eines Mitarbeiters (auch wenn noch Azubi). Meistens werden die Zahlen in den Auswertungen sowieso geschönt. Für mich als Fasi ist dabei der Mitarbeiter wichtig, die Zahlen dürfen dann gerne berechnet werden wie sie wollen. Die machen den Verletzten werder gesund noch kränker.

    • Offizieller Beitrag

    ... bei uns gibt es einen regelnden passus in der ausbildungsvereinbarung mit der bildungseinrichtung, dass diese unfälle dem delegierenden betrieb angerechnet werden. Ansonsten würde die unfallbilanz der ausbildungseinrichtung ja immer ganz schlecht dastehen, weil die azubis potentiell eher in unfälle verwickelt sein können, als die anderen berufserfahrenen mitarbeiter

    Außerdem könnte man das auch mit einer dienstreise oder mit der tätigkeit von außendienstmitarbeitern vergleichen. Die werden manchmal vor ort auch noch in die spielregeln des betriebes eingewiesen und es gibt dort verantwortliche, aber trotzdem bleiben sie betriebsangehörige


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Moin zusammen,

    nochmals danke an alle, die sich nit meiner Frage beschäftigt haben.

    Auf die Idee, dass es hier eine Regelung mit der ausbildenden Stelle geben könnte, bin ich nicht gekommen. Werde da mal nachbohren - auf jeden Fall sehe ich jetzt klarer.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • ... bei uns gibt es einen regelnden passus in der ausbildungsvereinbarung mit der bildungseinrichtung, dass diese unfälle dem delegierenden betrieb angerechnet werden. Ansonsten würde die unfallbilanz der ausbildungseinrichtung ja immer ganz schlecht dastehen, weil die azubis potentiell eher in unfälle verwickelt sein können, als die anderen berufserfahrenen mitarbeiter

    Häää? Ja natürlich würde die schlechter stehen aber der Auszubildende steht unter Aufsicht und Weisung der Bildungseinrichtung und wenn es da in gleichen Bereichen zu mehreren Unfällen kommt, muss doch in der Bildungseinrichtung etwas geändert werden, oder sehe ich das jetzt falsch?
    Hier gilt doch auch der Bereich des Jugendschutzes oder der Schutzbefohlenen.
    Ob das jetzt in die betriebliche Statistik einfließt, jetzt mal außen vor. Dann eben eher als externer Unfall, ähnlich einem Wegeunfall. Ich weiß nicht genau, wie das geregelt ist aber die Bildungseinrichtung ist für mich ebenfalls eine Betriebsstätte (z. B. Ausbildungswerkstätten) und hat in diesem Rahmen auch für die Arbeitssicherheit zu sorgen, ob Azubi oder nicht. Die Bildungsstätte ist Betreiber der Betriebsmittel und Anlagen, somit auch für die entsprechende Sicherheit verantwortlich. Es kann ja sein, dass der Unfall über den Betrieb gemeldet werden muss aber das alleine kanns ja net sein. Der Träger der Bildungseinrichtung ist für ebenso zu informieren. Wie ist es denn bei Auszubildenden, die keinem Betrieb angehören? Die sind doch auch über die entsprechende Unfallkasse der Bildungseinrichtung abgesichert, oder?
    Hätte gerne mal nähere Meinungen und Erfahrungen dazu....

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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