Mitarbeiter muss mit Morphin behandelt werden

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  • Hallo zusammen,

    in unserem Betrieb soll ein Mitarbeiter wieder eingegliedert werden, der seit 2,5 Jahren krank geschrieben ist. Auf Grund seiner Krankheit muss er regelmäßig Morphin nehmen.

    Er soll an einer Maschine eingesetzt werden. Die behandelnden Ärzte sowie der Betriebsarzt haben auf Grund von diversen Tests grünes Licht für die Wiedereinstellung gegeben.

    Der Vorgesetzte befürchtet nun, dass bei einem eventuell auftretenden Unfall, er "den Kopf hinhalten" muss. Klar ist das der Vorgesetzte nicht die ganze Zeit bei dem Mitarbeiter stehen kann.

    Hatte jemand schon einmal so einen Fall und kann mir erläutern wie die Rechtslage im Fall der Fälle ist?

    Im Prinzip hatte der Vorgesetzte von mir als FaSi erwartet, dass ich sage dass es unmöglich ist, dass ein Mitarbeiter unter solchen Umständen an einer Maschine arbeitet. Generell sehe ich da natürlich Probleme, kann mich aber nicht über die Befunde der Ärzte hinweg setzten und vor allem will der Mitarbeiter auch aus existenziellen Gründen wieder Arbeiten!

    Die Alternative eines anderen Arbeitsplatzes ist wohl nicht gewünscht, die Gründe dafür kenne ich nicht!

    gruß epoe

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  • HAllo,
    wenn der MA gut auf das Morphin eingestellt ist und auch von den Ärzten (incl. Betriebsarzt) grünes Licht bekommen hat (womit die sich teilweise sehr schwer tun) hätte ich persönlich keine Bedenken.
    Denn es gibt einige freiverkäufliche Medikamente die mehr Nebenwirkungen haben (sei es z.B. Grippemedikamente oder Hustenblocker) und somit eine sehr viel höhere Gefährdung für den MA an einer Maschine darstellen.
    Ich würde dem Vorgesetzten empfehlen, ein offenen Gespräch mit dem MA zu führen und ihm darin genau seine Bedenken zu schildern. Wenn der MA einen guten Schmerztherapeuten hat, könntet ihr den evtl. auch mit ins Boot nehmen und unter Umständen kann genau dieser Fachmann für BTMs die Bedenken des Vorgesetzten entkräften.
    Natürlich hat Morphin teilweise, besonders in der Einstellungsphase teils Nebenwirkungen, doch wenn es schon einige Zeit genommen wird, haben die überwiegenden "Nutzer" keine Probleme mehr.

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

    Einmal editiert, zuletzt von Snoopy (25. Januar 2013 um 09:30)

  • Hi,

    ist doch eigentlich ganz einfach:

    Wer kann das Problem beurteilen? Der Betriebsarzt
    Wurde dem der Beschäftigte vorgestellt? Ja
    Ergebnis: Kann trotz verschriebener BTM-Einnahme die Maschine bedienen.
    Wo liegt die Verantwortung, wenn etwas schief geht? Beim Betriebsarzt.

    So würde ich das dem Vorgesetzten vertickern, verbunden mit dem Hinweis, dass er sich da mal mit dem Betriebsarzt bespricht, auch bezüglich seiner Vorbehalte, dass da was schief gehen könnte, er den Beschäftigten gefährdet sieht. Das geht natürlich nur, wenn der Beschäftigte den BA von der Schweigepflicht gegenüber Vorgesetzte entbunden hat, in dem geschilderten Fall bin ich geneigt das anzunehmen.
    Und wenn der Vorgesetzte dieses Gespräch protokolliert und vom BA mitunterschreiben lässt, dann wüsste ich nicht, wie er zur Verantwortung gezogen werden könnte:

    Er selbst kann nicht beurteilen, hat sich den Rat des Fachmanns geholt. Ja was zum Teufel sollte er sonst noch machen? ;)

    Wobei ich das Protokoll eigentlich schon für stark überzogen halte, es ist hoffentlich davon auszugehen, dass der BA sein Einverständnis schriftlich formuliert hat?!

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo,

    zum einen würde ich mir die Dokumentation des BA's aushändigen lassen und zumindest hinterfragen, ob der BA den Arbeitsplatz, an dem der MA eingesetzt
    werden soll, in seiner Entscheidungsfindung vor Ort betrachtet hat. Sollte das nicht der Fall sein, finde ich die Entscheidung des BA's bedenklich.

    Die Verantwortung sehe ich ebenfalls wie vorher bereits genannt beim BA.

    MfG
    Jürgen

    MfG

    Jürgen

  • Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Ich versteh auch den Vorgesetzten. Bei mir gehen da auch die Rollläden etwas runter.... ich hätte da auch "Bauchweh". Aber wenn die Ärzte sagen: OK, dann glaube ich denen. Das sind die Fachleute.

    Dass er an dem Arbeitsplatz eingesetzt wird, setze ich jetzt mal voraus...
    Ich würde aber zusätzlich anstelle des Vorgesetzten und Arbeitgebers und der SIFA:

    • nochmal einen Durchgang an dem Arbeitsplatz machen, bevor der AN dort wieder anfängt, und ALLES was dort irgendwie kritisch sein könnte beseitigen (klar--> ist sowieso Aufgabe, aber ich würde es nochmal machen und auch besser 2x hingucken).
    • Dann denjenigen GUT einweisen und alles dokumentieren.
    • Vielleicht ihn noch einmal zwei Tage begleiten (ist ja 2,5 Jahre aus dem Job raus, da vergisst).
    • Und evtl. auch die umstehenden auf die mögliche Gefährdung hinweisen (also nicht, dass der AN eine Gefährdung darstellt, sondern, dass er gefährdet ist!).
    • UND: VOR ALLEM: Mit ihm REDEN und erklären dass das nur seinem Schutz dient. Und keine Schickane ist.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Ich versteh auch den Vorgesetzten. Bei mir gehen da auch die Rollläden etwas runter.... ich hätte da auch "Bauchweh". Aber wenn die Ärzte sagen: OK, dann glaube ich denen. Das sind die Fachleute.

    Dass er an dem Arbeitsplatz eingesetzt wird, setze ich jetzt mal voraus...
    Ich würde aber zusätzlich anstelle des Vorgesetzten und Arbeitgebers und der SIFA:

    • nochmal einen Durchgang an dem Arbeitsplatz machen, bevor der AN dort wieder anfängt, und ALLES was dort irgendwie kritisch sein könnte beseitigen (klar--> ist sowieso Aufgabe, aber ich würde es nochmal machen und auch besser 2x hingucken).
    • Dann denjenigen GUT einweisen und alles dokumentieren.
    • Vielleicht ihn noch einmal zwei Tage begleiten (ist ja 2,5 Jahre aus dem Job raus, da vergisst).
    • Und evtl. auch die umstehenden auf die mögliche Gefährdung hinweisen (also nicht, dass der AN eine Gefährdung darstellt, sondern, dass er gefährdet ist!).
    • UND: VOR ALLEM: Mit ihm REDEN und erklären dass das nur seinem Schutz dient. Und keine Schickane ist.

    Mike


    Alles gute Ideen, keine Frage.

    Aber ich bitte doch mal dran zu denken: Der Mann war 2,5 Jahre krank, das ist damit eine chronische Erkrankung. Ohne den Fall genau zu kennen, behaupte ich mal , dass der das MO nicht erst seit zwei Wochen bekommt. Der Mann hat chronische Schmerzen und gegen die wirkt das MO. Man kann sicher davon ausgehen, dass der Mann sich in den letzten Wochen schon relativ normal im Haushalt bewegt hat, sich voll ans MO adaptieren konnte, auch in dieser Zeit die Wirkung einer Überdosierung erlebt hat.
    Diese Patienten werden grundsätzlich sehr genau über Dosierung und Wirkungsweise aufgeklärt. Sie lernen das Medikament kennen durch Erleben.

    Warum traut man nun, wo der BA keine Einwände hat, diesem Mensch nicht zu seine Arbeit wieder aufzunehmen? Er weiß doch am Besten wenn etwas nicht stimmt, wie er sich dann verhalten muss. Selbst bei einer Überdosierung (versehentlich) oder weil er einfach stärkere Schmerzen hat, tritt die Wirkung nicht schlagartig ein. Er wird dabei müde werden und von sich aus sagen: Stop, Pause jetzt, mir gehts nicht gut.
    Oder meint ihr, der Mann möchte sich gerne selbst gefährden, ein paar Finger verlieren oder, oder, oder...

    Dieser Tage wurde hier doch ein Thread bezüglich dem BEM gestartet. Das ist doch das Entscheidende: Wenn das nur einigermaßen vernünftig gelaufen ist, dann geht das ohne Blessuren für den Beschäftigen einher, für den es wahrscheinlich eine starke Aufwertung seines Ichs bedeutet, dass er endlich wieder am angestammten Platz tätig sein darf.

    Hardy

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  • Der Mann hat chronische Schmerzen und gegen die wirkt das MO. Man kann sicher davon ausgehen, dass der Mann sich in den letzten Wochen schon relativ normal im Haushalt bewegt hat, sich voll ans MO adaptieren konnte, auch in dieser Zeit die Wirkung einer Überdosierung erlebt hat.

    Diese Patienten werden grundsätzlich sehr genau über Dosierung und Wirkungsweise aufgeklärt. Sie lernen das Medikament kennen durch Erleben.

    Warum traut man nun, wo der BA keine Einwände hat, diesem Mensch nicht zu seine Arbeit wieder aufzunehmen? Er weiß doch am Besten wenn etwas nicht stimmt, wie er sich dann verhalten muss. Selbst bei einer Überdosierung (versehentlich) oder weil er einfach stärkere Schmerzen hat, tritt die Wirkung nicht schlagartig ein. Er wird dabei müde werden und von sich aus sagen: Stop, Pause jetzt, mir gehts nicht gut.

    Oder meint ihr, der Mann möchte sich gerne selbst gefährden, ein paar Finger verlieren oder, oder, oder...

    Der Aussage möchte ich so zu 100% uneingeschränkt zustimmen.

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • Eines möchte ich noch hinzufügen:

    Eine Insulinpflichtigkeit ist für mich an dieser Stelle deutlich gefährdender. Einfach um die Einordnung zu erleichtern.

    Hardy

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  • Wenn der Arbeitsmediziner die Arbeitsfähigkeit an der Maschine uneingeschränkt bescheinigt, dann trägt er auch die Verantwortung für seine Entscheidung!!! Und da ich mit unserem Arbeitsmediziner sehr gut zusammenarbeite, weiß ich mit welcher Sorgfalt und Umsicht solche Entscheidungen gefällt werden!
    Diese Entscheidung anzuzweifel bedeutet, die Kompetenz des Arbeitsmediziners in Frage zu stellen. Zudem werden medizinische Fragestellungen von Laien oft überbewertet!
    Ich kann mich da der Meinung von Hardy uneingeschränkt anschließen!

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

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  • Warum traut man nun, wo der BA keine Einwände hat, diesem Mensch nicht zu seine Arbeit wieder aufzunehmen?

    Das hab ich ja auch nicht gesagt... ich hab nur gesagt, ich hätte "Bauchweh". Ich geb euch ja vollkommen Recht. :thumbup:

    Wenn der BA sagt: Go! dann glaub ich dem.
    Nur ist für mich dann auch irgendwo klar, dass ich für mich verbuche, dass dort (Einsatz eines Beschäftigten, der Drogen (sorry für den Ausdruck; ist überhaupt nicht wertend!!!!) nimmt) eine mögliche erhöhte Gefährdungsquelle für den Beschäftigten selbst und für die umstehenden Beschäftigten liegt. Und dass ich dort ein erhöhtes Augenmerk drauf legen MUSS! Der Mensch ist krank und hat einen Anspruch darauf dass auf seine Krankheit bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes Rücksicht genommen wird.

    Nehmen wir grade den Fall:

    Selbst bei einer Überdosierung (versehentlich) oder weil er einfach stärkere Schmerzen hat, tritt die Wirkung nicht schlagartig ein. Er wird dabei müde werden

    Er wird müde. hat aber noch 100 Teile zu machen und versucht dass dann trotz Müdigkeit weiterzumachen, aus falsch verstandenem Pflichtbewusstsein.
    Und dann passiert was :cursing:.
    Ihr versteht hoffentlich wo ich hinwill... Dem muss klar sein, dass auf ihn Rücksicht genommen wird, und er zu seinen Kollegen oder zum Chef gehen kann, und das nur seinem eigenen Schutz und dem Schutz der Beschäftigten im Umfeld dient.

    Das waren einfach nur mal so ein paar Gedanken, die ich mir jetzt machen würde. :D

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    Mike

  • Hallo Zusammen,

    ich wollte mich auch mal einmischen, weil die Tochter meiner Schwester das Zeug auch nimmt . Aber ihr geht immer von Müdigkeit usw. aus, was man zwangsläufig mit Morhium in Verbindung bringt. Hier liegt vielleicht ein Denkfehler vor. Es gibt chronische Krankheiten, bei denen die Nervenleitbahnen überreizt sind. Morphium bringt diese nur auf ein normales Level zurück. d.h. ohne Medikamente würde der Mann vielleicht wie verrückt zucken und Schmerzen haben. Mit Medikament ist er wie du und ich. Meine Vorredner haben es schon gesagt: wenn der Arzt grünes Licht gibt ok, was noch nicht diskutiert wurde:
    Was für eine Maschine ist das, an der der mann arbeiten soll? Die Gefährdungsbeurteilung muss die Sifa machen! ;)

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Was holgi geschrieben hat, finde ich sehr gut.

    Morphin macht in der Regel nicht müde. Es gibt chronischen schmerzpatienten die nur dank Morphin wieder am Alltagsleben teilnehmen können.
    Natürlich kann Morphin bei MedikamentenMissbrauch zu erhöhten Nebenwirkungen führen doch wer das Medikament vom schmerztherapeuten bekommt, bekommt eine genaue Vorgabe bezüglich der einnahmemenge. Somit kann bei einem "vernünftigen" gebrauch eigentlich nichts passieren .

    Und ja, ein Diabetiker ist deutlich gefährdeter.
    Und ehrlich gesagt, wer 2,5 Jahre AU war wird nichts tun was seinen Arbeitsplatz gefährden würde.

    Liebe Grüße, Susi :002:
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  • Auf dem Beipackzettel zu dem Arzneimittel findet sich bestimmt folgender Hinweis: "Dieses Arzneimittel kann auch bei bestimmungsgemäßem
    Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit verändern, dass z. B. die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Dies gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol."
    Jetzt hat der Arbeitsmediziner festgestellt, dass trotz Medikamenteneinnahme bei diesem Mitarbeiter keine solche Verminderung des Reaktionsvermögens festzustellen ist => arbeitsfähig.
    Eine solche Diagnose stellt in der Regel ja immer eine Momentaufnahme dar und auch der Arbeitsmediziner ist kein Hellseher, der alles was in Zukunft kommt vorhersagen kann. Ich würde mir in diesem Zusammenhang allerdings die Frage stellen, ob diese Diagnose dauerhaft Bestand hat, oder ob man hier in festzulegenden Intervallen eine Nachuntersuchung anstellen sollte. Wäre ich Arbeitsmediziner, würde ich die Bestätigung der Arbeitsfähigkeit an einige Bedingungen koppeln. Der Arbeitnehmer müsste mir jegliche Änderung seiner Medikation mitteilen. Auch Probleme, die dem Mitarbeiter auffallen sollte er mit melden und ich würde zu Beginn festlegen, dass die Arbeitsfähigkeit in jedem Quartal erneut festzustellen ist. Treten da keine Probleme auf, kann man den Zyklus der Wiederholungsuntersuchungen ja verlängern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Korrektur:

    Zitat von »Snoopy«
    Selbst bei einer Überdosierung (versehentlich) oder weil er einfach stärkere Schmerzen hat, tritt die Wirkung nicht schlagartig ein. Er wird dabei müde werden

    Das stimmt so nicht. Das war kein Zitat von Snoopy. Das war ein zitiertes Zitat welches Snoopy von elschwoabos zitiert hat. Und ich habs bei ihr zitiert... also hat der Rechner irgendwie angenommen dass es von Snoopy ist.
    In Wirklichkeit ist es von elschwoabos....

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    Mike

  • Korrektur:

    Das stimmt so nicht. Das war kein Zitat von Snoopy. Das war ein zitiertes Zitat welches Snoopy von elschwoabos zitiert hat. Und ich habs bei ihr zitiert... also hat der Rechner irgendwie angenommen dass es von Snoopy ist.
    In Wirklichkeit ist es von elschwoabos....


    Ich gestehe voll umfänglich und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, dass das Zitierte meiner Tastatur entfleucht ist!

    Hardy

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