Das Finanzamt und die Feuerwehr.....

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  • Hallo,

    siehe hier:

    http://www.youtube.com/watch?v=T_-8QxpbQNI

    :D

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • ich glaub wenn es die Zeit zulassen würde hätte ich den Brief in aller Einzelheit genau beantwortet und persönlich beim Leiter der Finanzbehörde abgegeben

    und dann ein Foto von dem Gesicht gemacht :thumbup:

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars

    Arbeitsschutz kostet Geld Kranke ein Vermögen


    Sicherheitsfachkräfte … das sind die Mitarbeiter, welche ihren Arbeitsplatz immer am schnellsten aufgeräumt haben:
    :18: Sie brauchen nur den Mund zuzumachen :18:
    Zitat von meiner Mentorin

  • Wenn das denn alles so einfach wäre ... ;(

    Zitat von §3 KraftStG

    Von der Steuer befreit ist das Halten von ...
    5. Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind. Bei Fahrzeugen, die nicht für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder einen Zweckverband zugelassen sind, ist außerdem Voraussetzung, dass sie nach ihrer Bauart und Einrichtung den bezeichneten Verwendungszwecken angepasst sind;


    Und die ganzen Sachen, insbesondere das "ausschließlich", muss gegenüber der Steuerbehörde nachgewiesen werden.
    Wird das Fahrzeug für andere Zwecke benutzt, z.B. der Mannschaftswagen für Einkäufe für die interne Weihnachtsfeier oder für den Ausflug der Alterskameraden, ist's mit der Steuerbefreiung Essig.
    Eine solche Nutzung müsste angemeldet werden, die Steuer für mindestens 3 Monate entrichtet werden.

    Ich kenne Organisationen, auch Gemeinden, die aufgrund solcher "Kleinigkeiten" - und nach einer entsprechenden Anzeige - deftig, teils bis zu 5 Jahre(!) KFZ-Steuer nachzahlen mussten.

    Die Formulierungen in dem Brief sind Standard, Textbausteine halt.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Oder mal das Finanzamt anzünden und dann den Einsatz eines Feuerwehrautos vor Ort zeigen.


    Da hättest Du mit Sicherheit viele Leute hinter Dir. Grade die, die einen Datensatz auf gewissen DVDs, CDs darstellen :D

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • "DONG" "Jetzt nimmt sich jeder noch in Ruhe einen Kaffee und dann macht euch langsam fertig, das Finanzamt brennt!" "Dong"

    :104:

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • "DONG" "Jetzt nimmt sich jeder noch in Ruhe einen Kaffee und dann macht euch langsam fertig, das Finanzamt brennt!" "Dong"


    "Und fahrt bitte schön vorsichtig, nich drängeln ;)"
    Ich hau mich wech :D :D :D

    Gruß

    Jens *tränenlach*

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • ...Und die ganzen Sachen, insbesondere das "ausschließlich", muss gegenüber der Steuerbehörde nachgewiesen werden...


    Bei uns in der Region (Enzkreis, PF) hat das Finanzamt so einige Traktorbesitzer, die keine landwirtschaftlichen Betriebe besitzen, entsprechend angeschrieben. Auch hier ist die Steuerbefreiung in Frage gestellt und es drohen entsprechende Nachforderungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Diese Aktionen laufen seit 4, 5 Jahren bundesweit.
    Es gab auch schon Anzeigen, wenn mit steuerbefreiten landwirtschaftlichen Anhängern Schrottautos für die Feuerwehrübungen gefahren wurden.

    Aber der verlinkte Bericht ist klasse gemacht! :thumbup:

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,

    vom Prinzip kann ich diese Art der Nachfrage schon verstehen, insbesondere
    da es mittlerweile abseits von der kommunalen Feuerwehr, auch andere
    Feuerwehrformen gibt.

    Da gibt es schon Streitigkeiten, siehe zum Beispiel hier im Zusammenhang
    mit Einsatzfahrzeugen von Dienstleistungsfeuerwehren und deren Steuer-
    befreiung: Link: http://www.xing.com/net/akfwd/news…erwehr-36114975

    Ob man solche Nachfragen aber einer Freiwilligen Feuerwehr einer Stadt/ Gemeinde
    stellen muss.... da bin ich mir nicht so ganz sicher.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ob man solche Nachfragen aber einer Freiwilligen Feuerwehr einer Stadt/ Gemeinde
    stellen muss.... da bin ich mir nicht so ganz sicher.


    Tja ... wir sind doch als Menschenschützer genaueres Hinsehen gewohnt. Machen wir das hier doch mal.

    Das Schreiben ging an die "Große Kreisstadt Meißen"

    Weiter heisst es (wörtlich, den Abbildungen aus dem Film entnommen):

    Zitat

    Sie wollen für Ihre Fahrzeuge eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 5 KraftStG beantragen. Ich bitte sie, die beiliegenden amtlichen Vordrucke auszufüllen und mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 05.05.2010 hier einzureichen.
    Hierzu gehört eine Erklärung über Art und Umfang des Einsatzzwecks. Wie ist der Einsatzweck äußerlich gekennzeichnet?
    Von den Fahrzeugen MEI D 720 und MEI BA 275 erbitte ich Fotos vom äußeren Erscheinungbild und ggf. des Innenraumes hinter dem Fahrzeugsitz. Laut Fahrzeugpapieren sind die Fahrzeuge mit 8 bzw. 9 Sitzplätzen ausgestattet.
    Laut Mitteilung der Zulassungsbehörde hat das Fahrzeug MEI BR 331 kein grünes Kennzeichen erhalten. Ich bitte um Klärung.

    In dem ganzen Schreiben steht nichts von Feuerwehr.

    Stellen wir uns den Vorgang doch mal vor, wie er leider oft genug abläuft.
    Da trudelt der Sachbearbeitung am Finanzamt irgendein Schreiben der Stadt Meißen ein - natürlich nicht auf dem für den Antrag auf Steuerbefreiung erforderlichem bundeseinheitlichen Vordruck. In dem Schreiben sind irgendwelche Kennzeichen zu finden, in der schlechten Kopie der Zulassungsbescheinigung kann man irgendeine kryptische Abkürzung mit "SO.KFZ. ..." erahnen.
    Was soll die Sachbarbeitung also machen, außer nachzufragen?

    Die Sachbearbeitung am Finanzamt Meißen hat also alles Richtig gemacht, der öffentliche Pranger ist also mehr als unangebracht.

    Ich bzw. wir haben bei derartigen Anträgen immer Bilder der Fahrzeuge mit eingereicht, es gab nie irgendwelche Probleme, selbst wenn die Fahrzeuge (ausnahmsweise) nicht mit Sondersignalanlage ausgerüstet waren, z.B. für eine Betreuungseinheit.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • oh Mann,

    vielleicht sollte die Feuerwehr diverse Leute in eine schwarze Liste aufnehmen und dort erst nach 3-maligen schriftlichen Rückfragen löschen, bergen oder retten?


    :D:D:D:D:D

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Stimmt, da muss man dem Safety-Officer (Udo) und dem Finanzamt recht geben.

    Von Feuerwehr ist da nie die Rede, sondern das Schreiben geht direkt an die zuständige Stadtverwaltung. Diese Stadtverwaltung hat wohl augenscheinlich eine Steuerbefreiung für Kfz beantragt oder danach angefragt. Damit alles schön und gut. Das diese Kfz der Feuerwehr zugeordnet sind, ist dem Finanzamt ersteinmal unbekannt. Denn möglich ist, dass sich die Feuerwehr Fahrzeuge selbst beschafft hat und nun für Einsatzzwecke nutzen will. Dies ist bei Kommando- oder auch Mannschaftswagen keine Seltenheit. Da werden mal fix Fahrzeuge beschafft und hinterher versucht eine Steuerbefreiung zu erwirken. Die Personenzahl 8-9 spricht nicht gegen einen solchen Mannschaftswagen (VW-Bus).

    Somit muss das Finanzamt sich sogar vom Einsatzzweck und Aufbau der Fahrzeuge vergewissern. Im Clip ist das natürlich anders dargestellt und ein wenig ins Lächerliche gezogen. Gebe ja zu, dass ich auch ein wenig geschmunzelt habe, aber wenn man sich die Fakten mal so ganz langsam auf der Zunge zergehen lässt, dann passt das Verhalten vom Finanzamt aber schon. Ob man das gut findet oder nicht.

    Aber wie schon erwähnt, wurde dies schon mal durch gekaut, und zwar hier: http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=747627#747627

    Grüße

  • Tach. Ich versteh ja schon, dass das ein ernstes Thema ist aber mal ganz im Ernst.
    Beantragt die Stadt die Steuerbefreiung, indem sie die Kennzeichen auf einen Bierdeckel schreibt und diesen beim Finanzamt in den Briefkasten wirft? ?(
    Ich glaube wohl nicht. Hier werden entsprechende Anträge ausgefüllt, die diese Voraussetzungen/ Begründungen beinhalten müssen. Somit dürfte das Finanzamt bereits wissen, um was es sich für Fahrzeuge handelt, Typ, Ausstattung und Verwendungszweck. Sonst brauch ich diesen Antrag ja garnicht erst stellen, oder?
    Ich habe so einen Antrag noch nicht gestellt aber... Ich versteh es net, sorry. Daher finde ich das eigentlich nur witzig :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,


    Denn möglich ist, dass sich die Feuerwehr Fahrzeuge selbst beschafft hat und nun für Einsatzzwecke nutzen will. Dies ist bei Kommando- oder auch Mannschaftswagen keine Seltenheit. Da werden mal fix Fahrzeuge beschafft und hinterher versucht eine Steuerbefreiung zu erwirken. Die Personenzahl 8-9 spricht nicht gegen einen solchen Mannschaftswagen (VW-Bus).

    über was Reden wir hier?
    Wenn ich mir heute ein Löschfahrzeug/MTW/ KDOW oder eine DLA in die Garage stellen möchte, um
    damit dann Aufgaben als Dienstleister im Sinne der VdS 2034 auszuführen, kann dieses
    das Finanzamt auch nicht verweigern und muss dies als Feuerwehr mit Steuerbefreiung
    ansehen. Siehe dazu meine Verlinkung incl. Urteil vom BFH. ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    simon: Vollkommen richtig! Das Finanzamt verweigert ja auch keine Steuerbefreiung, sondern fragt nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Wenn dies im Rahmen von Formularen oder wie hier im Beispiel geschehen, mit einer Nachfrage geschieht, ist dies durchaus möglich.

    Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, hier mal ein konstruiertes Beispiel: Die Ortsfeuerwehr läßt sich von einem Autohaus einen Mannschaftstransportwagen (MTW) spenden/überschreiben. Nun kann es sein, dass das Fahrzeug einige Zeit noch auf das Autohaus, bzw. den Förderverein der Feuerwehr zugelassen ist. Diese Verfahrensweise ist bei Vorführfahrzeugen oder dergleichen, durchaus gängige Praxis. Damit ist das Fahrzeug nicht unbedingt und automatisch steuerbefreit, obwohl das Fahrzeug zu 99,9% Aufgaben im Sinne der VdS 2034 ausführt.

    Nun möchte die Stadt/Gemeinde das Fahrzeug in seinen Bestand überführen, weil durch das Spendenfahrzeug die Anschaffung eines MTW durch die Stadt/Gemeinde hinfällig geworden ist. Somit wird eine Steuerbefreiung (u. U. auch Halterwechsel) zu beantragen sein, inkl. den evtl. möglichen Rückfragen durch das zuständige Finanzamt. Dies könnte in unserem Beispiel hier so abgelaufen sein.

    Da uns weitere Informationen fehlen ist es schwierig zu beurteilen, ob das Verhalten des Finanzamtes überzogen ist oder nur dem gängigem Verwaltungsakt entspricht.

    Gruß

    Mirko

  • Hallo,

    ja, wobei es -wie ich das Urteil lese- nicht auf den Halter sondern auf den
    Verwendungszweck ankommt. Somit ist es unerheblich über wenn letztendlich
    dieses Fahrzeug läuft. Sie haben aber Recht, es ist mühselig zu raten was der genaue
    Hintergrund dieser Geschichte ist. Das Video ist aber gut gemacht :D

    Die VdS 2034 findet bei öffentlichen Feuerwehren (z.B. freiwillige Feuerwehr, BF)
    keine Anwendung, sondern ist ausschließlich für nichtöffentliche Feuerwehren
    (Werk-/ Betriebsfeuerwehr, Dienstleistungsfeuerwehr) wo u.a. Anforderungen
    an Mannschaft und Gerät zur Bewertung formuliert werden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010