Vormerken! Brandschutzordnung

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  • Hallo,

    der Normenausschuss NA031 Feuerwehrwesen veröffentlicht am 28.01.2013
    den neuen Normentwurf zur DIN 14096 (Brandschutzordnung).

    Wesentliche Änderungen:

    - alle 2 Jahre muss die Brandschutzordnung durch eine sachkundige Person geprüft
    und ggfs. aktualisiert werden.

    - Anforderungen und Kennzeichnung vom Teil A vollständig überarbeitet

    - Anforderungen und Ausführung Teile B und C vollständig überarbeitet

    - Muster der Brandschutzordnung Teil A aktualisiert.

    Wer dort registriert ist, kann ab dem 28.01.2013 den Normentwurf kostenfrei
    lesen und entsprechend Einwände einlegen.

    Link: http://www.fnfw.din.de/cmd;jsessionid…2&languageid=de

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Danke Simon,

    dann verschiebe ich die Bearbeitung bis Januar... und mach jetzt Adventskaffeekränzchen mit der gewonnenen Zeit... :49::rolleyes:

    Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!

    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!

    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

  • Vielen Dank Simon,

    nur schade, dass ich meine gerade fertig hab...
    na ja, werde ich dann nächstes Jahr erst einmal die neue Norm ordern und bis dahin, genauso wie guard, das Thema auf Eis legen...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo,

    wobei Ihr beachten müsst, es ist lediglich der Entwurf der Ende Januar veröffentlicht wird.
    Je nach Anzahl eventueller Einsprüche usw., kann es gut und gerne 2014 werden bis sie
    letztendlich verabschiedet wird.

    Ich persönlich finde es auch sehr ärgerlich, vor allem aus finanziellen Gründen :cursing:
    Wenn ich Brandschutzordnungen erstelle, dann erstelle ich diese in der Regel über die
    Funktionen im Programm zur Erstellung der F-/ F+R Pläne. Jetzt hat man erst sich ein Update
    bezüglich der ISO 23601/ 7010 geholt und jetzt steht schon quasi das nächsten Update
    wieder vor der Tür...... Das hätte man auch alles in einem "Abwasch" aktualisieren
    können.

    Bin mir phasenweise als nicht so sicher, welche Interessen die Normenausschüsse mit
    ihren DIN´s tatsächlich verfolgen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi Simon,

    wo siehts ausschaut manchmla doch nur die vom Beuth - Verlag :D
    Aber Spass beiseite - wenns doch erst der Entwurf ist, mach ich erst einmal so weiter wie geplant.
    Wenn ich meine Entwürfe der Behörde vorlege werden die mir vielleicht auch schon was dazu mitteilen. In jedem Fall weiss ich dann schon einmal dass ich mir die 14096 frühestens 2014 bestellen brauch.
    Mal schaun wie lange wir dann erst einmal ruhe haben.

    By the way - die Sachkundige Person ist ja üblicherweise jemand anders als der Brandschutzsachverständige.
    Kann das im Zweifellsfall nicht der BSB sein? auf der anderen Seite erstellt er die BSO ja selbst - also Sinn als Kontrolle machts dann wieder keinen, aber wer soll sonst der Sachlundige im sinne der Norm sein?

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

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  • Hallo,

    würde ich so nicht sehen, ich sehe in einem BSB nach erfolgreicher Ausbildung mit
    Ausbildungsinhalten nach vfdb/BG, schon als eine sachkundige Person an.
    Siehe aber mal grundsätzlich dazu:

    Sachkundig ist derjenige, der auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse besitzt. Er ist mit den
    - staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
    - Unfallverhütungsvorschriften
    - Richtlinien und/oder Regeln und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
    soweit vertraut, dass er den arbeitssicheren Zustand in seinem Spezialgebiet beurteilen kann.
    Quelle: VBG - siehe hier: http://www.vbg.de/produktionenun…/check/2_05.htm

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    seit heute kann der Entwurf eingesehen und ggfs. kommentiert werden.

    Hier geht es zum Entwurf, Anmeldung/Rechtserklärung erforderlich:

    http://www.fnfw.din.de/cmd;jsessionid…2&languageid=de

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Uffff, viiieeeeel Text.......

    ich hab mal auf die Schnelle drüber geschaut. Warum spricht man immer noch von der sachkundigen Person? Die befähigte Person ist zwar ein Begriff aus der BetrSichV, aber irgendwo könnten sich Normung, BGV, BetrSich usw. doch mal treffen.

    Zwei Stunden opfern, um den Normentwurf wirklich durchzuforsten kann ich wohl erst am Wochenende ;)

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo,

    es ist zwar nicht das Warum erklärt, zumindest aber was eine sachkundige Person
    ist. Siehe im Entwurf, u.a. auch der Verweis auf die DIN 14095:2007-05, 3.4.

    Zumindest was Normen betrifft, wird man eine andere Bezeichnung nicht
    finden, siehe dazu z.B. auch die DIN 14095.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    heute kam neues aus dem Normenausschuss Feuerwehrwesen u.a. zum Norm-Entwurf
    DIN 14096 (Brandschutzordnung). Es gab zum Entwurf zahlreiche Einsprüche,
    "Streitpunkte" im wesentlichen:

    - die fünf "W" (Wo?,Was?,Wieviel?,Welche?,Warten?) und deren Reihenfolge bzw. Unterschiede Brandfall/Notfall
    - bei Änderungen vom Teil C- schriftliche Aushändigung
    - Wer darf BS-Ordnung erstellen/ "prüfen"?

    sowie viele inhaltliche Anmerkungen zu Formulierungen im Entwurf.

    Im Oktober (29./30) finden die Einspruchsberatungen bei der Berufsfeuerwehr Frankfurt statt,
    ich werde dann über die Ergebnisse aus der Sitzung berichten.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • 70,70 € für eine Norm über drei Dokumente, (A, B, C) die jeder schon hat und die durch eine neue / überarbeitete Norm auch nicht mehr so viel besser werden können...

    Wo soll das noch hinführen?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo,

    könnte man so sehen, wobei es schon ein paar Änderungen geben wird.
    Die Norm beschäftigt sich halt auch mit vielen "Rahmenbedingungen" die man
    sonst so nicht findet oder vielfach nicht beachtet werden, zum Beispiel zur
    Schriftgröße, Farben, Rahmendicke bzw. generell zur Gestaltung.

    Auch jetzt bei den Einsprüchen, sind zahlreiche Einsprüche/Anmerkungen
    in diese Richtung (Gestaltung) vorhanden.

    70.70 Euro klingt viel, man muss vielleicht aber auch mal beachten welche
    Kosten für Normungsarbeit entstehen....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Die Frage ist doch, ob diese Normungsarbeit in diesem Fall notwendig ist. ich will gar nicht in Frage stellen, dass der Normungsausschuss teilweise gute Arbeit macht. Aber ist es wirklich notwendig, Schriftgröße, Farben, Rahmendicke festzulegen / oder darüber zu diskutieren, ob sie geändert werden muss, usw.?

    Genau diese Faktoren haben noch keinen einzigen Brand verhindert. Wann wird endlich irgendwo festgeschrieben, dass es Begehungen geben muss und wie diese zu gestalten und protokollieren sind? Ich kriege manchmal die Krise, wenn ich mit Besitzern / Verantwortlichen durch Miethäuser oder Betriebe laufe. Und ja, sie haben eine Brandschutzordnung irgendwo aus dem Netz geklaut und an der Wand hängen. Aber sie nützt ihnen rein gar nichts.
    Bauliche Mängel, organisatorische Mängel, usw.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Hallo,

    ja, schließlich soll das Ziel doch sein, dass es einheitliche BS-Ordnungen gibt...
    und nicht BS-Ordnungen nach Lust und Laune.

    Ja, diese Änderung der Norm ergab sich alleine schon aus den neuen Normen
    ISO 7010 etc..


    Genau diese Faktoren haben noch keinen einzigen Brand verhindert.

    Verhindert sicherlich nicht, vielleicht aber in dem einen oder anderen Fall die richtige
    Orientierung gegeben.


    Wann wird endlich irgendwo festgeschrieben, dass es Begehungen geben muss und wie diese zu gestalten und protokollieren sind? Ich kriege manchmal die Krise, wenn ich mit Besitzern / Verantwortlichen durch Miethäuser oder Betriebe laufe.

    Neija, es gibt genug Arbeitshilfen (z.B. LFS BaWü, BGen) in diese Richtung.
    Und bezüglich einer Festschreibung, da kommt es auf das Objekt an und ob dieses
    unter die BVS fällt. Wenn dies der Fall ist, haben wir sehr konkrete Zeiträume und
    Vorgaben. Wenn Du meinst das dieses nicht ausreicht, dann wende dich mit einem
    konkreten Vorschlag an die diversen Ausschüsse, angefangen von der DIN, vfdb, WFD
    bis hin über die Länderministerien....


    Und ja, sie haben eine Brandschutzordnung irgendwo aus dem Netz geklaut und an der Wand hängen. Aber sie nützt ihnen rein gar nichts.
    Bauliche Mängel, organisatorische Mängel, usw.

    Wenn man das so sieht, könnte man den ganzen Brandschutz sein lassen.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    die Einspruchsberatung zum Norm-Entwurf "Brandschutzordnung" hat stattgefunden,
    der geänderte und beschlossene Norm-Entwurf liegt mir nun vor. Nachfolgend eine Übersicht
    (Auszug):

    1: Teil A der BSO ersetzt nicht die Verhaltensregeln im Brandfall nach DIN ISO 23601
    bzw. ASR A1.3.

    2: Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (Teil C) sind u.a. der Brandschutz-
    beauftragte, der Brandschutzhelfer. Der Sicherheitsingenieur wurde aus der Aufzählung
    gestrichen.

    3: Der Prüfung der Brandschutzordnung erfolgt nicht durch eine sachkundige Person
    sondern durch eine fachkundige Person (mind. alle 2 Jahre).

    4: Das 5-W-Schema ist in der BSO wie folgt darzustellen:
    - Wo brennt es?
    - Was brennt?
    - Wie viel brennt?
    - Welche Gefahren?
    - Warten auf Rückfragen!

    5: Die jeweils aktuelle BSO Teil C ist an die Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben auszuhändigen
    (Papierform).

    6: Die BSO ist in Räumen (z.B. Hotelzimmer) statt auf der Türinnenseite, in Türnähe
    auszuhängen.

    Weitere Details gerne per PM.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Guten Tag, Herr Schmeisser,

    2: Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (Teil C) sind u.a. der Brandschutzbeauftragte, der Brandschutzhelfer.

    da gemäß ASR A2.2 JEDER Betrieb Brandschutzhelfer bestellen muss, heißt das dann natürlich, dass für JEDEN Betrieb eine BSO Teil C erstellt werden muss.
    Prima. Als Überbringer schlechter Nachrichten (Zusatzaufwand) sehe ich meine Überlebens-Chancen bei ca. 25 von 35 Betrieben als gering an.
    Ich buche jetzt entweder einen waffenlosen Selbstverteidigungskurs oder rüste für Firmenbesuche auf ("Schnitzmesser", "Teleskopschlagstock", "Machete", "Kubotan", "Armbrust"). :evil:
    Äh, alle genannten Waffen sind frei erfunden und haben keine Ähnlichkeit mit real existierenden Arbeitsmitteln. :whistling:

    Oder kann ich mich entspannt zurücklehnen und sagen: "das ist doch nur eine (DIN-)Norm - und keine Verordnung oder TR ...?"

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    da gemäß ASR A2.2 JEDER Betrieb Brandschutzhelfer bestellen muss, heißt das dann natürlich, dass für JEDEN Betrieb eine BSO Teil C erstellt werden muss.

    Ist das wirklich ein Problem? Ich muss doch die Sachverhalte wie Aufgaben/Abläufe (BS-Organisation),
    Bestellung etc. in diesem Zusammenhang sowieso festlegen....


    Oder kann ich mich entspannt zurücklehnen und sagen: "das ist doch nur eine (DIN-)Norm - und keine Verordnung oder TR ...?"

    Ich sehe da keinen großen Spielraum davon abzuweichen, da es an den Möglichkeiten
    (Vergleichbares) fehlt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • 5: Die jeweils aktuelle BSO Teil C ist an die Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben auszuhändigen
    (Papierform).

    6: Die BSO ist in Räumen (z.B. Hotelzimmer) statt auf der Türinnenseite, in Türnähe
    auszuhängen.

    Weitere Details gerne per PM.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo Simon,

    eine Veröffentlichung der gesamten BSO im hauseigenen Intranet so wie eine jährliche Unterweisung der BSH reicht also nicht? Teil C muss also in papierform ausgehändigt werden? Das wäre bei uns im Haus ein riesen Aufwand, auch weil die BSH auf Grund von Umzügen im Haus, krankheitsbedingt etc. ständig wechseln. Hinzu kommt, dass bei Abwesenheit der BSH die Aufgaben von den Führungskräften übernomen werden muss. Wenn dem so ist, dann WOW!

    Zu Nr. 6: du meinst hier im Besonderen den Teil A, der auszuhängen ist?

    Bei einer fernmündlichen Alarmierung werden vom Anrufenden die 5W-Fragen bzw. die Antworten dazu an die Leitstelle oder an die Feuerwehr übermittelt. Wir sind eine reine Verwaltungseinheit. Gefahren, durch Gefahrstoffe etc. sind bei uns nicht zu erwarten. Besteht die Möglichkeit evtl. Anzahl an möglichen Verletzten durhzugeben?

    An weiteren Details bi ich sehr interessiert.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,


    eine Veröffentlichung der gesamten BSO im hauseigenen Intranet so wie eine jährliche Unterweisung der BSH reicht also nicht? Teil C muss also in papierform ausgehändigt werden? Das wäre bei uns im Haus ein riesen Aufwand, auch weil die BSH auf Grund von Umzügen im Haus, krankheitsbedingt etc. ständig wechseln. Hinzu kommt, dass bei Abwesenheit der BSH die Aufgaben von den Führungskräften übernomen werden muss. Wenn dem so ist, dann WOW!

    Ja, in §8.1 der zukünftigen DIN 14096 steht sogar als Empfehlung, dass man sich vom
    Empfänger den Erhalt der jeweils aktuellen BSO schriftlich bestätigen lassen soll.
    Gilt aber nicht nur für Personen aus dem Teil C, sondern auch für B. ;)

    Wobei, wenn ihr die jeweils aktuelle BSO über das hauseigene Intranet verbreitet und
    den Erhalt (z.B. in form einer Lesebestätigung) euch vom Empfänger bestätigen lasst,
    würde ich dies als eine vergleichbare Lösung im Sinne der DIN 14096 ansehen.


    Zu Nr. 6: du meinst hier im Besonderen den Teil A, der auszuhängen ist?

    Zum Beispiel.


    Bei einer fernmündlichen Alarmierung werden vom Anrufenden die 5W-Fragen bzw. die Antworten dazu an die Leitstelle oder an die Feuerwehr übermittelt. Wir sind eine reine Verwaltungseinheit. Gefahren, durch Gefahrstoffe etc. sind bei uns nicht zu erwarten. Besteht die Möglichkeit evtl. Anzahl an möglichen Verletzten durhzugeben?

    In der BSO sollte man die neue Reihenfolge beachten, hier wurden entsprechende
    Empfehlungen vom BBK zur Einheitlichkeit übernommen (war mir so bisher auch nicht
    bekannt).

    Sicherlich besteht die Möglichkeit bzw. sogar die Notwendigkeit im Rahmen eines
    Notrufes die Anzahl/Schwere von Verletzungen durchzugeben bzw. wird eine
    Leitstelle im Rahmen der Notrufabfrage dies sowieso tun.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    die DIN 14096 ist jetzt erschien, siehe hier:

    http://brandschutzdialog.de/index.cfm?even…articleid=27267

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010