Diabetes und Koronare Herzerkrankung

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  • Hallo zusammen,
    hab' da mal eine Frage.
    Hat ein Mitarbeiter bei Krankheiten wie Diabetes mellitus und /oder Koronarer Herzerkrankung einen Anspruch auf Befreiung von Wechselschicht?
    Wer muss in diesem Fall kontaktiert werden, und trägt die Entscheidung ? Muss für diesen Mitarbeiter nicht eine neue Gefährdungsbeurteilung über seinen Arbeitsplatz erstellt werden?

    Danke Gott für jeden neuen und gesunden Tag und lebe Ihn so intensiv als wäre er der Letzte

    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

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  • Hallo Joachim,

    eine GBU unter Berücksichtigung der persönlichen Leistungsanforderungen des Beschäftigten ist absolut sinnvoll.
    Die schlechte Nachricht: Ich gehe mal davon aus, dass du damit schnell überfordert sein wirst.
    Die gute Nachricht: Dafür gibts den Arbeitsmediziner, zu dem du den Beschäftigten schicken solltest. Ggf. ist da auch der Rentenversicherer mit ins Boot zu holen, aber das was der Betriebsarzt am besten, was zu tun ist im Einzelfall.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Solche Fälle bekommen bei uns einen Termin beim Arbeitsmediziner und anschließend wird dann gemeinsam mit dem Vorgesetzten überlegt, welche Maßnahmen für den Mitarbeiter sinnvoll sind. Unter Umständen werden auch der Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung oder externe Stellen beteiligt. Man muß immer den Einzelfall betrachten!

    LG Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • Das richtet sich je nach Schwere der Erkrankung. Die werden
    oft in Grade eingeteilt.


    Das kann nur ein Arbeitsmediziner beurteilen. Denn beide
    Erkrankungen können lebensbedrohlich sein und schnell zum Tode führen, wenn sie
    unerkannt bleiben.


    Es hängt von der Art der Wechselschicht ob Früh- oder Spät
    oder ob noch Nachtschicht dazu kommt.


    Also da kann ich jetzt doch eine ganze Latte an Punkte
    aufzählen, also einfach zum bereits erwähnten Arbeitsmediziner senden.

    :bremse:

  • Hi,

    auch Besitzer eines Schwerbehindertenausweisseses (GdB über 50) können nicht zu Wechselschicht gezwungen werden.

    Gibt dazu einen Kommentierung im SGB IX.

    Bei Personen mit einem GdB unter 50 würde ich erstmal den MA befragen und dann auch den Betriebsarzt.

    Grüße
    Lucy

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  • Hi,

    die Rechtssprechung leitet das auch dem §124 in Verbindung mit §81 Abs. 4(4) SGB IX ab.

    Es ist immer eine idividuelle Entscheidung, warum es zu einem GdB kam.

    Ein Diabetiker braucht teilweise einen geregelten Tagesablauf, gerade Nachts kann es auch zu komplikationen kommen.

    Das gilt auch für andere Erkrankungen.
    Di Kommentierung ist Kostenplichtig, daher kann ich die hier nicht reinkopieren.

    Grüße
    Lucy

    P.S. die war keine RECHTSBERATUNG!!!!!!

  • Moin.

    Also ich kann dir keine Antwort geben, aber dir sagen, wie ich das mache.

    Tritt eine solche Krankheit auf, bzw. meldet sich ein Betroffener bei mir verweise ich SOFORT an den Betriebsarzt. Ich hab ein bisschen gefährliches Halbwissen im Bereich Medizin (meine Frau ist Ärztin) aber ich würde unter keinen Umständen den Betroffenen beraten bzw. dem Arbeitgeber Vorschläge machen.

    Ich gehe so vor.

    1. Aufnahme (wenn der Betroffene zu mir kommt, und das nicht direkt mit dem BA klärt)
    2. "Überweisung" zum Betriebsarzt
    3. Empfehlung an den AG dass der Beschäftigte bis zu vollständigen Klärung aus dem Gefährdungsbereich herausgenommen wird (unter Rücksprache mit dem Beschäftigten und BA)
    4. Warten was der Betriebsarzt sagt (nein, keine Diagnose, sondern was zu tun ist)
    5. Entscheidung zusammen mit dem Betroffenen, dem BA, und dem AG und evtl. der Arbeitnehmervertretung


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike