Hallo,
zu bestimmten Zeiten beschäftigen wir bei uns Aushilfen/Hilfskräfte, von denen man nicht vorhersehen kann wie lange diese kommen.
Wir würden deshalb die Sicherheitsschuhe gerne aufbereiten (Desinfizieren und eine neue Einlegesohle). Ist das zulässig?
Sind diese Aushilfen/Hilfskräfte länger da, sollen sie wie festangestellte Mitarbeiter behandelt werden und sich die Schuhe gegen Kostenerstattung selber
aussuchen.
Grüße
Ajot
(2) Persönliche
Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.
Sind die Umstände hier ausreichend bzw. ist ein weiteres verwenden durch eine andere Person eine Benutzung durch verschiedene Personen? Die Schuhe sollen ja nicht schichtweise getauscht werden.