Guten Morgen,
jetzt habe ich eine Gefährdungsbeurteilung gemacht und folgende Mängel gefunden:
Keine Unterweisungen, keine PSA, keine Abgrenzung zum Arbeitsbereich anderer Kollegen, Laser stehen an reflektierenden Fenstern, keine Betriebsanweisung vorhanden, keine Anzeige der Geräte bei Gewerbeaufsichtsamt oder BG, laserschutzbeauftragter vorhanden, keine Erkennung des Bereiches durch Warnaufkleber, Einsatz von Lösungsmitteln im gleichen Raum .
Wie seht ihr das mit den genannten, aber verschiedenen Laserklassen? Kann hier jemand etwas helfen?
Danke für einen regen Austausch.
Janeway65