Beiträge von Klasse4

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    Moin Moin,

    Hier wurde von einem Mitglied gesagt das Gewerbeaufsichtsamt sei unterbesetzt ? Ich kann nur von unserem Gewerbeaufsichtsamt ausgehen, da gibt es einen "Nikolaus" der hat schon viele Teddybären aus China gestoppt, oder Rasenmäher die nur Rückwärts laufen, aber wenn jemand ein CE Zeichen an der falschen Stelle hat oder ein Handbuch nicht konform aussieht, dann läuft der Mann zur Hochform auf. Aber wenn ihm jemand mitteilen möchte , daß die Chinesen und andere Firmen gefährliche Maschinen einführen, für die CE nur China Export bedeutet, dann sagt er nur " das müsste man mal beobachten und evtl. warnen,aber passieren tut da seid einem Jahr nix.

    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir da ist Gefahr im Verzug, aber es ist wohl besser wir warten bis ein Unfall passiert, dann hat er eher einen Grund einzuschreiten , immer nach dem Motto " Geh nicht zum Fürst, wenn DU nicht gerufen wirst "

    Da fällt mir nur noch ein ...Deutschland schafft sich ab ... Gruss Klasse4

    Hallo,

    ich muss nochmal was dazu sagen, weil hier offenbar in Sachen Laser große Unsicherheit herrscht .

    Ein Laser oder eine Lasermaschine, ist immer gefährlich wenn der Wert der Laserquelle 0,4 mw übersteigen sollte. Ein Klasse2 Laser ist nur im sichtbaren Bereich anzutreffen ( Laserpointer oder roter Punkt ) und hat unter 1mw
    Es gibt keinen Klasse2 Laser der Holz schneiden könnte. Und wer einen Lasercutter als Klasse2 verkauft der aber innen einen Klasse4 Laser zum Schneiden benötigt, handelt gesetzwidrig,um nicht zu sagen er täuscht Sicherheit vor die es gar nicht gibt. Diese Inverkehrbringer solcher Laser verstoßen gegen alle gültigen Sicherheitsnormen, denn ein Klasse4 Laser gehört in einen Schutzraum mit Laserschutzbeauftragten und Unterweisungspflicht.
    Wenn man sicher arbeiten will mit der Laserklasse4 und auf den Schutzraum verzichten will, muss der ganze Laser "dicht" eingehaust sein, sämtliche Türen oder Klappen sind abschließbar oder verschraubt. er benötigt ein redundantes Sicherheitssystem mit doppelter Türsicherheit und mit 2 Kanal Sicherheitsrelais und alle Systeme erfordern mind. Performance Level D.
    Dann muss eine Strahlenfalle oder ein Shutter da rein, damit es nach dem Abschalten oder dem Öffnen der Haube nicht noch zu einem "Kondensatorschuss" mit geöffneter Klappe kommen kann, ein Schlüsselschalter und eine Zustandsanzeige ( rote Ampel ) sind natürlich Standard. Wenn der Hersteller das alles was ich jetzt beschrieben habe so macht und die Maschine nach 60825-1 bis 4 so ausgeführt wurde, kann er sie als Klasse1 zertifizieren und die Konformitätserklärung dazu unterschreiben, alles andere wäre Täuschung des Kunden.
    In Ebay z.B. findet zur Zeit eine Laserschlacht um den Verbraucher statt, da gibt es Importeure die billige Chinesische Lasermaschinenzu uns reinholen die immer Klasse4 sind , der Chinese kennt keine Klasse1 ,diese Maschinen werden dann ohne jede Sicherheit wie oben beschrieben auch an Verbraucher verkauft obwohl das verboten ist , aber um die teuren Sicherheitsbedingungen zu umgehen baut man zu der gefährlichen Klasse4 Röhre mit 100 Watt einfach einen Justierlaser 1mw der Klasse2 ein und verkauft die Maschine als "sichere Klasse2 " ohne den Klasse4 Laser näher zu benennen oder abzuschirmen.
    Da frage ich mich oft was macht die Marktaufsicht eigentlich für einen Job ? Warten die ab bis der erste Anwender sein Augenlicht verliert ?

    liebe Grüße
    von Klasse4

    Hallo Janeaway,

    Ich bin Laserschutzbeauftragter und Firmeninhaber in einer Person und zwar deshalb, damit mir keiner erzählen kann was ich machen muss wenn es um Sicherheit geht , ich unterschreibe selbst und stehe auch dafür gerade.

    Aber was hier über Laser geschrieben wird ist schon erschreckend. ich versuche es mal zu erklären:

    Ein Laser der Klasse1 muss so sicher eingehaust sein,das kein Strahl ( auch kein diffuser ) das Licht der Welt erblicken darf und wenn jemand den Deckel aufmacht muss das Ding ausgehen ohne wenn und aber.
    Sollte jemand behaupten das er mit ausgeschaltetem oder manipuliertem Sicherheitsschalter weiter benutzt werden kann obwohl er dann zur Klasse4 wird, sollte man denjenigen sofort verwarnen oder in die Wüste schicken.

    Ein Laser der Klasse4 ist erst einmal eine unvollständige Maschine nach MRL 2006/42EG ohne CE und wird nur mit Einbauerklärung und Montageanleitung geliefert, ( wie Ing.Ostermann sagen würde, "ein Muster ohne Wert" )

    Dann erst -----muss---- die Maschine mit Klasse4 in einen besonderen Schutzraum ( Tiger in den Käfig ) mit Lampe vor der Tuer,mit Schlüsselschalter ,mit Türkontakt mit Aufklebern und ...soweiter , das volle Programm lt. MRL.
    Dann und jetzt kommts... muss der Chef selbst ein CE an die Tür kleben ( nicht an die Maschine ) und muss für die jetzt so entstandene ...vollständige....Maschine eine Konformitätserklärung unterschreiben .Dann anmelden bei der BGS und dem Gewerbeamt und dann darf nur noch der Laserschutzbeauftragte in diesen Raum oder sein Bevollmächtigter ( schriftlich alles schriflich ,Herr Mündlich wurde schon lange vorher entlassen )
    Die Schutzbrillen und die Kleidung liegen vor dem Raum und nicht im Raum . So und nun kann gearbeitet werden mit Schutzbrille und nur mit Schutzbrille und Lösemittel hat da nix zu suchen .

    Man glaubt es kaum , aber hier wird lt. MRL ein Sicherheitsraum und eine unvollständige Maschine zu einer "vollständigen Maschine " und keiner kann ohne den anderen leben und wenn sie getrennt werden, sind sie alleine betrachtet nur "ein Muster ohne Wert " . Man benötigt übrigens sogar für den Sicherheitsraum eine Risikobeurteilung und wer denkt er könne einfach einen Schutzvorhang vor die Maschine stellen, hat nicht aufgepasst beim Lehrgang ,denn nach oben kann auch ein Laserstrahl entwischen und wenn da eine VA Lampe hängt kommt er zurück und wer weiß wo er landet.

    Gruß
    an
    Jane sie hat alles richtig gemacht