Also wie das Thema ja schon sagt würde ich mich gerne darüber informieren, wie man AGWs messen kann und darf bzw. welche Ausbildung ich benötige.
Arbeitsplatzgrenzwerte messen und bewerten
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KH-FASI -
16. November 2012 um 13:40 -
Erledigt
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Am besten wäre die Vorgehensweise mit Seminar GF 1 und 2 um Grundlagen zu erlernen und abschliesend mit GFMSK nach TRGS 402 die Fachkunde zu erlangen. Die BGHM bietet das an. Seite 140, 141 und 143.
Das GFMSK Seminar habe ich dieses Jahr selber besucht.AGW´s werden meist mittels verschiedener Prüfröhrchen, Sensoren, Handgeräte, Detektoren mobil, stationär usw. gemessen. Geräte und Röhrchen zur sofortiger Ablesung oder auch zum einschicken ans akkreditierte Labor zur Auswertung, übernimmt auch Fa. Dräger. Mit der Fa. Dräger hat man einen guten Ansprechpartner wenn man mal selber nicht direkt weiterweiß.
Sicher durch den Gefahrstoffdschungel
Ich hoffe dir hiermit ein wenig weitergeholfen zu haben...
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Ich war gerade auf dem letzten Kurs in Bad Bevensen und kann ihn nur weiterempfehlen.
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Hallo!
ich würde gerne zurückfragen ob es wirklich nur um Schadstoffe geht? Die Frage ist ja ansonsten korrekt gestellt.
Am Arbeitsplatz spielen sonst Temperatur, Luftgeschwindigkeit, Feuchte, Lautstärke, Beleuchtungsstärke eine große Rolle.Grüße
Flügelschraube -
ich würde gerne zurückfragen ob es wirklich nur um Schadstoffe geht?
... welche Bedingung muss erfüllt werden, damit Du fragst?
Ansonsten: ... dann frag doch ... -
Also wie das Thema ja schon sagt würde ich mich gerne darüber informieren, wie man AGWs messen kann und darf bzw. welche Ausbildung ich benötige.
Da kommt es erst einmal darauf an, welchen AGW Du messen möchtest. In der Regel wird es so sein, dass bei einigen wenigen Stoffen einfache Prüfröhrchen zur orientierenden Messung zur Verfügung stehen. Für eine Vielzahl von Stoffen ist der Meßaufwand gewaltig und die Anschaffung von entsprechender Gerätschaft kaum sinnvoll. Die Meßgeräte unterliegen auch einer Alterung und müssen daher regelmäßig gewartet und kalibriert werden. Oft ist es da deutlich kostengünstiger einen entsprechenden externen Meßservice in Anspruch zu nehmen. Viele Berufsgenossenschaften besitzen auch einen entsprechend ausgerüsteten meßtechnischen Dienst, der AGW Messungen kostengünstig durchführen kann. -
Viele Berufsgenossenschaften besitzen auch einen entsprechend ausgerüsteten meßtechnischen Dienst, der AGW Messungen kostengünstig durchführen kann.
Hierzu möchte ich noch ergänzen, dass der meßtechnische Dienst kostenlos kommt, wenn Ihr neue Arbeitsplätze einrichtet oder Arbeitsverfahren ändert. Da mal anfragen. Regelmäßige Messungen in den Arbeitsbereichen und Arbeitsplätzen wird dann kostenpflichtig.Gruß
Jens
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Da kommt es erst einmal darauf an, welchen AGW Du messen möchtest. In der Regel wird es so sein, dass bei einigen wenigen Stoffen einfache Prüfröhrchen zur orientierenden Messung zur Verfügung stehen. Für eine Vielzahl von Stoffen ist der Meßaufwand gewaltig und die Anschaffung von entsprechender Gerätschaft kaum sinnvoll. Die Meßgeräte unterliegen auch einer Alterung und müssen daher regelmäßig gewartet und kalibriert werden. Oft ist es da deutlich kostengünstiger einen entsprechenden externen Meßservice in Anspruch zu nehmen. Viele Berufsgenossenschaften besitzen auch einen entsprechend ausgerüsteten meßtechnischen Dienst, der AGW Messungen kostengünstig durchführen kann.Zunächst einmal sind die Prüfröhrchen nicht nur als orientierende Messung zugelassen, sondern können wirklich zu einer Bestimmung von AGW herangezogen werden (trotz der tlw. hohen Abweichung). Auch der messtechnische Dienst verwendet häufig die Röhrchen. Der Unterschied ist meist nur eine Pumpe, die dem Probanden am Arbeitsplatz in Gesichtshöhe während seiner Schicht die Umgebungsluft ansaugt. Der Sammler ist wieder ein Prüfröhrchen. Der messtechnische Dienst kommt schnell nur bei "Gefahr in Verzug", sonst gibt es Wartezeiten von etwa 2 Monaten. Auch hier wird meist nur gemessen, wenn es sich um Anzeigen handelt, die die Gesundheit der Beschäftigten betreffen (Verdacht auf Berufskrankheiten durch Schadstoffe), nicht als Propylaxe für Gefährdungsbeurteilungen.