Infoscreens in offenen Flurbereichen

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  • In meiner Funktion als Brandschutzbeauftragter erlaube ich grundsätzlich keine Aufstellung von Infoscreens in Bereichen, die eine offene Verbindung zu einem Treppenhaus haben.

    Man sieht jedoch in Gebäuden, dass dies auch anders gehandhabt wird
    .
    Da dieses Flachbildschirme immer mehr Verbreitung finden, interessiert mich die Meinung von Leuten, die auch mit der Genehmigung solcher Geräte befasst sind bzw. ein Expertenwissen diesbezüglich haben.

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  • Oh Mann.
    Du hast aber viele Fragen aber schon ok ^^ Immer wichtig ist Dein Brandschutzkonzept. Was sind notwendige Flure und sichere Bereiche. Elektrogeräte stellen eine Zündquelle und eine Brandlast dar. Diese haben somit nichts in notwendigen Fluren und sicheren Bereichen wie sicheren Treppenräumen zu suchen. Hier kommt es auch auf die Bauverordnung an. Als was ist Dein Gebäude eingestuft? Welche Fluchtwege sind festgelegt und ausgeschildert?
    Schau mal in Brandschutzkonzept, dann bist Du schlauer. Da ist alles notwendige definiert und brandlastenfrei zu halten.
    Ist das offene Treppenhaus als Fluchtweg überhaupt ausgeschildert und wenn ja, für welche Bereiche? Z. B. nur für das Foyer? Hier sollte man sich einmal entsprechende Fluchtweglängen etc. anschauen und prüfen. Ich weiß ja nicht, ob es ein neures Gebäude ist oder ein Bestandsbau ?(

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • In meiner Funktion als Brandschutzbeauftragter erlaube ich grundsätzlich keine Aufstellung von Infoscreens in Bereichen, die eine offene Verbindung zu einem Treppenhaus haben.

    Das ist mir zu allgemein. Konkrete Daten führen zu konkreten Ergebnissen.
    In einer Abfertigungshalle des Flughafens dürften dann keine screens stehen. Dort können allerdings ganze Jahrmarktsbuden brennen.
    Eine Gefährdungsbeurteilung für den bestimmten Berich muss her und hier muss auch begründet werden, wann Schluss ist mit der Brandlast.


    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo,

    vom Grundgedanken kann man Globetrotter in seinen Ausführungen zustimmen.
    Ja, notwendige Flure und Treppenhäuser sind von Brandlasten frei zu halten.
    Jetzt gibt es natürlich eine Vielzahl von brandschutztechnischen Möglichkeiten,
    wie man sowas lösen kann, sofern man umbedingt sowas braucht und keine
    grundsätzlichen Bedenken wegen dem Brandschutz bestehen.

    Ein solcher Sachverhalt ist daher im Einzelfall zu betrachten und im
    Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle zu lösen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • .... ich glaube nicht dass in notwendigen Fluren, Sicherheitstreppenräumen, o.ä. derartige Bildschirme aufgestellt werden, i.d.R. sollen diese von Publikum wahrgenommen werden - in anderen Bereichen sehe ich dies pragmatisch'- genau wie die Acryl Bilder in Fluren......
    Schönes WE
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Doch werden sie: bei uns wird auch gerade ein Info-Screen für Besucher in einem Notwendigen Flur installiert (erster Rettungsweg!). Dort befindet sich auch die Wartezone (mit Sitzgelegenheiten). Die Screens hängen an der Decke des jeweiligen Flures. Das BS-Konzept stammt (soweit ich weiss) noch aus der Zeit des Neubaus, da war an Info-Screens etc. noch lange nicht zu denken. Ich find´s auch problematisch, wurde aber (als künftige FaSi) nicht gefragt. Leider bekommt man oft erst mit, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt...;-)
    Gruß
    colonia

  • Doch werden sie: bei uns wird auch gerade ein Info-Screen für Besucher in einem Notwendigen Flur installiert (erster Rettungsweg!).


    Moin.
    Oh oh. Dann würde ich mal die Brandschutzdienststelle zu einer Brandschau einladen. Mal schauen, was die dazu sagen ;)
    Da Du noch keine SiFa bist, ist das wohl die sicherste Variante :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,

    ja aber bitte erst, die Zustimmung der Geschäftsführung einholen.
    Nicht nur aus möglichen Kostengründen, sondern auch im Sinne von einem
    weiteren guten und vor allem bestehenden Arbeitsverhältnis.

    Ich würde daher eher, zu einer kurzen telefonischen Nachfrage bei der
    Brandschutzdienststelle tendieren, oder/ und würde ich meine Bedenken
    wegen dem Brandschutz der Geschäftsführung schriftlich mitteilen,
    natürlich aber in Kopie auch für die persönlichen Unterlagen 8)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • colonia
    ...... interessant, aber grundsätzlich denkbar.
    Sie sind Bau Ingenieurin, also kennen Sie die brandschutztechnischen Qualifiaktionen der Bau- und Gebäudeteile, Einbauten, Leitungen usw. n notwendigen Fluren bzw. Sicherheitstreppenräumen, wobei mir zweiteres als sehr grenzwertig erscheint :)

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Guten Morgen,

    AL_MTSA
    Ja, die Vorschriften usw. kenne ich. Aber hilft mir das weiter ? Nein ! Da ich noch nicht bestellt bin, sind meine Einflussmöglichkeiten zur Zeit beschränkter als sie es ohnehin als Fasi wären (Stichwort: keine Entscheidungs-/Weisungsbefugniss). Die zuständige BS-Dienststelle sitzt übrigens im Haus und scheint kein Problem mit den Screens zu haben. Ich finde es aber schon problematisch, abgesehen davon wirft der Wartebereich in den Rettungswegen noch ganz andere sicherheitsrelevante Fragen auf.
    Gruß
    colonia

  • "Aus unserer Sicht bestehen gegen einen einzelnen Flachbildschirm in

    einer Größe, die in Wohnungen üblicherweise aufgestellt werden, keine

    Einwände.

    Sofern die Flachbildschirme (auch größerer Dimension) in Gehäusen,

    Stelen oder ähnlichem in Treppenräumen aufgestellt werden, können sie

    akzeptiert werden, wenn der Flachbildschirm einschließlich aller

    eingebauten technischen Einrichtungen z. B. Lüfter und Beleuchtung im

    Brandfall über Rauchmelder stromlos geschaltet werden."

    Hat jemand Erfahrung mit der Stromlosschaltung durch Rauchmelder? Wie groß ist der technische Aufwand, der zu leisten wäre?

    • Offizieller Beitrag

    Hat jemand Erfahrung mit der Stromlosschaltung durch Rauchmelder? Wie groß ist der technische Aufwand, der zu leisten wäre?


    hallo gilamonster 2000,

    Potentialfreie kontakte zum schalten von elektrischen verbrauchern (ein oder aus) gibt jede gute brandmeldeanlage her. Sogar aufgeschlüsselt auf jede melderschleife. Auf diese art und weise werden ja auch die feststelleinrichtungen von brandschutztüren oder rauch-wärme-abzugsanlagen durch eigene brandmelder betätigt. Wir steuern auf diese weise z. b. lüftungsanlagen.

    Der aufwand ist sehr unterschiedlich. Es kommt halt auf den verlauf der einzubeziehenden kabelverbindungen und stromversorgungen an (entfernungen, verlegeart usw.)


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo,

    habe ähnliches aber auch schon ohne Brandmeldeanlage, nur
    mittels einem normalen Rauchmelder gesehen.

    Details sind mir aber nicht bekannt, müsste ich erst nachforschen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Genau an dieser Variante bin ich interessiert! Ein Monitor aufgestellt in einem Bereich ohne BMA, nur ein einzelner Rauchmelder zur Überwachung, der im Brandfall stromlos schaltet.