Außer Kraft treten von technischen Regeln

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  • Nachdem es ja immer mal wieder neue und erweiterte technische Regeln gibt, fallen ab und zu auch einige weg.
    Änderung TRBS1201
    Dort kann man dann lesen:
    "Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 27 Absatz 4 der Betriebssicherheitsverordnung die nachfolgend aufgeführten technischen Regeln zum 1. Januar 2013 außer Kraft treten. Dies betrifft die
    - Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
    - Technischen Regeln zur Druckbehälterverordnung – Druckbehälter (TRB)
    - Technischen Regeln zur Druckbehälterverordnung – Rohrleitungen (TRR)
    - Technische Regeln Druckgase (TRG)
    - Technische Regeln für Dampfkesselanlagen (TRD)
    - Technische Regeln für Gashochdruckleitungen (TRGL)
    - Technische Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager (TRAC).
    Die Technischen Regeln für Aufzüge (TRA) wurden bereits bereits mit Bekanntmachung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 28.1.2011 (GMBl. Nr. 8/2011 S. 161) aufgehoben."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • :62: dir für die Info.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • ...als Quelle der Erkenntnis heranzuziehen wenn die "Nachfolger" der Regeln zu ungenaue Informationen liefern ;)


    Wobei im Zweifelsfalle dann immer die Regelung des Nachfolgers gilt. Schön kann man dies an der TRG280 sehen, nach der eine Lagerung von brandfördernden Gasen mit brennbaren Gasen im Freien nur mit einem Sicherheitsabstand erlaubt war, nach der TRGS510 ist eine Lagerung ohne Sicherheitsabstand im Freien zulässig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    kann mir in diesem Zusammenhang jemand erklären, was das Außer-Kraft-setzen einiger technischer Regeln seit 2013 konkret für den Betreiber/Nutzer bedeutet?
    Beisipelsweise wenn es um die Kennzeichnung bestimmter Anlagen und Maschinen nach einer nun gegenstandslosen Regel geht. Hier gibt es ja nach wie vor gängige Prüfplaketten "Geprüft nach TRBS 2131" etc. Kann man diese nun entsorgen?
    Besteht sonst irgendein Handlungsbedarf in Bezug auf die außer Kraft gesetzten Regeln? ?(

    Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe!

  • Hallo zusammen,

    ich stehe gerade auf dem Schlauch oder auch "auf dem Google"..

    Für die TRAC-Reihe gibt es da keine Nachfolger, wurden alle zum 31.12.2012 ungültig ????

    Finde keine Info dazu, baua etc.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Danke schonmal

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