BA für Stoffgemische!

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  • Hallo,

    hätte mal da ne Frage!?

    Muss ich für jedem Stoff in einem Stoffgemisch eine eigene BA schreiben, oder reicht da ein Sammel-/ Gruppenbetriebsanweisung!

    In meinem Fall geht es um nen Füller/Spachtel in der Autolackiererei. Laut Sicherheitsdatenblatt sind in dem Füller verschiedene Gefahrstoffe enthalten.


    gruß

    Michael

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  • Guten Abend Michael,

    wenn ich ein Sicherheitsdatenblatt zur Hand habe, verwende ich dies auch zum erstellen der BA. Da findest du Infos zu:
    1. (GEFAHR)STOFFBEZEICHNUNG,
    2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT,
    3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN,
    4. VERHALTEN IM GEFAHRFALL,
    5. ERSTE HILFE,
    6. SACHGERECHTE ENTSORGUNG,
    Das ganze auf das wesentliche komprimieren und die BA ist fast fertig :thumbup: .

    Folge dessen ist die BA nur für den fertigen Stoff(gemisch), mit dem umgegangen wird und nicht für jede einzelne Komponente notwendig.

    Gruß Martin

  • Moin,

    Massgeblich für die Exposition und damit die Gefährdung sind hier nicht die enthaltenen Einzelstoffe. Die Einstufung des Gemisches hängt ja direkt von der Konzentration der Einzelstoffe ab.
    Eines solltet ihr bei den BA´s nicht vergessen:
    Die Basis für die BA soll immer die Gefährdungsbeurteilung sein.
    Worauf im SDB nämlich nicht eingegangen wird, ist, wie Ihr damit praktisch umgeht (okay, bei einer Spachtelmasse ist das jetzt selbsterklärend).

    Aber z.B. könnt Ihr in einer Gefährdungsbeurteilung ja mögliche Aufnahmewege des Gefahrstoffs mit dem Umgang verlgeichen und damit das Risiko einer Exposition abschätzen.
    Das hat natürlich Einfluß auf technische Maßnahmen, PSA etc. und damit auch auf die §14 BA.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Du musst nicht nur keine BA für Einzelstoffe schreiben, Du darfst es gar nicht. Maßgeblich ist hier das zu verwendende Stoffgemisch. In diesem können Einzelstoffe bezüglich ihres Einzelgefährdungspotenzials "untergehen", dafür können sich andere Gefahren aus dem Zusammenwirken einzelner Bestandteile ergeben.

    Also nimm für das Gemisch, wie unten bereits ausgeführt, als Grundlage das entsprechende SDB zu Hand und arbeite Dich langsam vor.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin.
    Eine BA ist eine "Handlungsanweisung" für den MA oder den Verwender. Hier soll verständlich dem MA vermittelt werden, was für Gefahren durch das STOFFGEMISCH vorhanden sind. Wenn Ihr die BA überfrachtet mit Informationen, mit denen der MA nix anfangen kann, wird diese unverständlich für ihn und auch zu mühsam zu lesen. Was interessieren den MA die Zusammensetzungen? Dann könnt Ihr gleich das SDB aushängen. Das ist dann genauso unverständlich für ihn. Fasst die Informationen zusammen. Nicht wie: " Von dem Stoff geht die Gefahr aus und von dem Stoff die Gefahr..". Sondern eben was insgesamt bei der Verwendung für Gefahren von dem Gemisch ausgehen. Euch bring eine dreiseitige BA nix. Das liest der MA nie durch. Ist zumindest meine Erfahrung.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo Kollegen,
    der Anfänger stellt sich vor. Betriebsingenieur in einem Werk in Berlin, dass Medizinprodukte herstellt. Ich bin für die Instandhaltung verantwortlich und habe mir das Fachgebiet der Arbeitssicherheit selbst auf den Tisch geholt. Anlass war ein meldepflichtiger Unfall zum Glück ohne Folgeschaden jedoch mit der Konsequenz, die Landesbeamtin des LAGetSi ab sofort als ständige Begleiterin am Standort zu haben. 3 Jahre später halte ich jetzt mein FaSi Abschlusszertifikat der BGHM in der Hand und habe die Behörde freundschaftlich in Erinnerung.

    Frisch ausgebildet, weiß man nicht viel und die Gefahrstoffe kamen in meiner BG auch zu kurz. Deshalb die Frage an die profunde Runde im Zusammenhang mit Gefahrstoffgemischen.
    Welchen Arbeitsplatzgrenzwert ziehe ich zur Beurteilung heran? Das Gischem ist da nicht ganz leicht zu verstehen, weil Gemische werden anders darstellt als Stoffe in der Abfragemaske.
    Ich handele bisher "logisch" und nehme den, dessen Gefahrstoffanteil im Gemisch am größten ist und vernachlässige die anderen. Was ist, wenn zwei gleichauf sind.
    Wenn ein KMR Stoff im Gemisch zu 0,3% enthalten ist wird es wenig Sinn machen hier nach AGW- Überschreitungen zu suchen?

    Grüße Steffen

  • Moin

    Wenn ein KMR Stoff im Gemisch zu 0,3% enthalten ist wird es wenig Sinn machen hier nach AGW- Überschreitungen zu suchen?

    Weil es für manche CMR Stoffe keine Grenzwerte gibt oder Du die Konzentration für zu niedrig hältst?

    siehe z. B.
    TRGS 905 – Seite 15 von 20 (Fassung 19.4.2016)
    4 Verzeichnis krebserzeugender Stoffe Kategorien 1A oder 1B mitstoffspezifischen Konzentrationsgrenzen für die Einstufung von Ge-mische dieser Stoffe
    (1) Gemische sind als krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B im Sinne des § 2 Ab-satz 3 der GefStoffV anzusehen, sofern der Massengehalt - bei gasförmigen Stoffender Volumengehalt - an einem krebserzeugenden Stoff gleich oder größer als 0,1vom Hundert beträgt, soweit nicht in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1 der CLP-Verordnung andere stoffspezifische Konzentrationsgrenzen festgelegt sind.

    Gerade KMR-Stoffe haben sehr niedrige Grenzwerte, z.B. Formaldehyd 0,3 ppm/cbm bzw. 37mg/cbm.
    Sprich bereits bei 0,3 ml/m3 ist der Grenzwert erreicht also durchaus eine Menge, die zu einer Überschreitung des AGW führen kann.

    Und bei der Frage fehlen zu viele Informationen.
    Bei zwei Stoffe mit AGW in einem Gemisch könnte es auch zu einer Wirkverstärkung kommen, aber da lässt sich pauschal nicht sagen.
    Handel es sich um flüchtige Stoffe oder hautresorptive?
    Also erstmal die Sicherheitsdatenblätter studieren und dann für die Tätigkeit bei der der Stoff angewendet wird eine Gefährdungsbeurteilung machen, z. B. mit der TRGS 402 ( Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungenbei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:Inhalative Exposition )

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (19. November 2016 um 00:30)

  • Welchen Arbeitsplatzgrenzwert ziehe ich zur Beurteilung heran? Das Gischem ist da nicht ganz leicht zu verstehen, weil Gemische werden anders darstellt als Stoffe in der Abfragemaske.
    Ich handele bisher "logisch" und nehme den, dessen Gefahrstoffanteil im Gemisch am größten ist und vernachlässige die anderen.

    Du musst alle relevanten AGW berücksichtigen. Es könnte ja durchaus vorkommen, dass ein Gemisch einen Stoff in geringerem Anteil enthält, dieser aber einen wesentlich niedrigeren Grenzwert besitzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin, Moin, vielen herzlichen Dank für eure Antworten.
    Zwei Sachen habe ich aus euren Antworten schon gezogen. Lieber Fragen, vor einer falschen Entscheidung und auch der Anfänger bekommt seine Chance.
    Viel weiter bin ich aber noch nicht. Klar habe ich das SD hoch und runter gelesen und deshalb bin ich ja verwirrt. Ich habe es angehängt.
    Mit GHS-Zeichen ist das Gemisch als leicht entzündlich eingestuft, mehr nicht und dann lese ich das hier:

    DFG: Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission)HautresorptivEin Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden


    Inhalative Gefährdung ist an dem Arbeitsplatz immer vorhanden. Dann ist doch klar, ich muss auf jeden Fall absaugen und die Abluft nach draussen bringen. Umluft reicht da lt. §10 Abs.5 Gefahrstoffverordnung nicht aus? Wie soll man gereinigte Luft zurückführen, ohne sie der Atemluft zuzuführen? Habt ihr da mal eine technische Beispiellösung für mich?

    Bei 8.2 im SD wird ABEK Filter als PSA vorgeschlagen. Was soll das für ein Filter sein, der gegen 4 verschiedene Grundstoffe gleichzeitig Wirkung entfaltet? Habt ihr hier einen Vorschlag?

    Grüße Steffen

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  • Mit GHS-Zeichen ist das Gemisch als leicht entzündlich eingestuft, mehr nicht und dann lese ich das hier:

    Die Einstufung des Gemischs scheint nach Überfliegen des SDB plausibel. Schau Dir mal die Konzentrationsgrenzwerte in der CLP Verordnung (VO 1272/2008) an.

    Inhalative Gefährdung ist an dem Arbeitsplatz immer vorhanden.

    Nein, der Körper kann einiges ab. Pauschal kann man davon ausgehen dass bei Einhaltung des Grenzwertes keine Gefährdung vorherrscht. Dies gilt allerdings nur für den durchschnittlichen Arbeitnehmer, nicht für besondere Personenkreise wie z.B. Schwangere.

    Umluft reicht da lt. §10 Abs.5 Gefahrstoffverordnung nicht aus? Wie soll man gereinigte Luft zurückführen, ohne sie der Atemluft zuzuführen?

    Dort steht doch aber auch "Dies gilt nicht, wenn die Luft unter Anwendung von behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Verfahren oder Geräte ausreichend von solchen Stoffen gereinigt ist." In manchen Bereichen genügt hier z.B. ein entsprechender Partikelfilter (z.B. bei der Holzbearbeitung), in anderen Bereichen verwendet man aber auch Aktivkohlefilter. Im Zweifel ist natürlich eine Abluft hier besser, aber diese ist oft kostenintensiv.

    Bei 8.2 im SD wird ABEK Filter als PSA vorgeschlagen. Was soll das für ein Filter sein, der gegen 4 verschiedene Grundstoffe gleichzeitig Wirkung entfaltet?

    Wikipedia liefert weitergehende Informationen. Bei den Filterherstellern kann man ebenfalls entsprechende Listen bekommen.


    Jetzt zu dem SDB.
    Wie bereits beschrieben ist die Einstufung der Mischung meiner Meinung nach plausibel.
    Das 2-Methoxypropylacetat ist als Repr. 1B Stoff enthalten und wird auch erwähnt. Allerdings wird der Gehalt mit unter 0,3% angegeben und führt daher nicht zur entsprechenden Kennzeichnung der Mischung. Wäre es mit mindestens 0,3% enthalten, wäre die Mischung auch Repr. 1B.
    Eine solche Mischung versehe ich in meinen Betriebsanweisungen (BA) in der Regel mit einem entsprechenden Hinweis wie z.B. "Dieses Produkt enthält den reproduktionstoxischen Stoff xy unterhalb der Kennzeichnungsgrenze. Ein Umgang mit dem Produkt ist für werdende Mütter untersagt." Somit dürfte für die entsprechenden Personenkreise klar sein, wie damit umzugehen ist.
    Jetzt zu den AGW.
    Du hast 2 Stoffe mit AGW. Der Wert für 2-Methoxypropylacetat ist deutlich geringer als der für 2-Methoxy-1-methylacetat, aber letzteres ist in wesentlich höherer Konzentration enthalten. Bei ersterem darf dazu noch der Kurzzeitwert 8fach überschritten werden, so dass sehr wahrscheinlich der Wert für 2-Methoxy-1-methylacetat hier eher überschritten wird. Im Zweifelsfalle muss man aber beide Werte im Auge behalten. Wie sich jetzt die Dampfdrücke der beiden Produkte verhalten habe ich nicht nachgesehen, darüber könnte man dann evt. noch genauer feststellen, welcher Stoff flüchtiger ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Sehr tiefgründig, damit kann ich was anfangen.
    Eins ist auch klar geworden. Erst am Schluss des SD liegen alle Fakten auf dem Tisch. Werde deine Verfahrensweise zur Beschäftigungsbeschränkung so annehmen.
    Auch Danke an die Kollegin für die ausführliche Antwort am Samstag um 0:30. Ich hoffe, du hast Nachtschicht gehabt. Ansonsten ist das die Zeit für den Schönheitsschlaf.

    Grüße