Beiträge von stkoenig

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    Klar der Drang nach beruflicher Veränderung treibt den Menschen an. Auch ist es legitim, seinen Marktwert zu checken. Mir hat dabei das hier geholfen.


    https://www.lohnspiegel.de/lohn-und-gehaltscheck-13814.htm


    Das ich unterbezahlt war wußte ich. Jetzt verdiene ich wenigstens das, was in der Region Berlin für eine leitende Fachkraft mit Ingenieurstudium bezahlt werden kann (nicht muss)!

    Da sind wir aber immer noch nicht über 60K. Und freiwillig hat das der AG (92T Mitarbeiter weltweit) auch nicht rausgerückt. Das war Ergebnis einer Kündigungsschutzklage meinerseits und einem anschließenden Vergleich.


    Also, schmeiß nichts weg, was du schon hast! Die Zeiten werden rauher und die Großen stellen eher auf Dienstleister um als auf eigene FASI, die dann wenig oder gar nicht beauftragt werden. Da kommen dann auch keine Gehälter zu stande, von denen du leben und eine Familie ernähren kannst. Da wird deine Frau dann auch kräftig mitarbeiten müssen.


    Grüße aus dem armen Berlin

    BV_ das kann nach hinten losgehen.

    Jetzt geht es nur um das Tragen von PSA, das zusätzlich zu den BA`s festgeschrieben werden soll; warum?

    Hat ein Werkleiter nicht auch Direktionsrecht und kann durchsetzen, wenn die Bundesregierung Beschlüsse fasst? Ich meine ja!

    Es kann ja auch mal eine Zeit kommen, in der ein Untersuchungsausschuss die Sinnfälligkeit der politischen Beschlüsse in Sachen Corana-Pandemie hinterfragt.

    Als FaSi werde ich zur BV nicht beraten. Schon deshalb nicht, weil ich nicht weiß, was da noch kommt. Jetzt ist es nur PSA, dann eine App, dann ein Test für alle........dann ein Medikament, was schon bei Ebola nicht funktioniert hat.....und, und, und


    Nee, mit mir nicht!


    Grüße

    bei uns in den Werken ist die Meisterebene auch abgeschafft. Man möchte zwar die Qualität gerne haben, aber eben nicht die Stellen schaffen. Irgendwie folgt das wohl einem großen Trend.
    Qualifizierungen selbst bezahlen ist zwar ehrenwert aber meine Meinung: du bist ohne Erfahrung immer die zweite Wahl.
    Und wenn dein jetziger AG keine FaSi mehr ausbilden möchte, dann sollte dir das ein Zeichen sein.
    Die freien Büros nehmen inzwischen die Absolventen der Technikerschulen. Dort wird AS auch mit zum Abschluss gebracht.


    Aber vielleicht solltest du einen Umstand nutzen, der auf dich zu kommt ohne das du ihn gerufen hast und nicht mit der Brechstange . Bei mir war es ein Arbeitsunfall mit Personenschaden, die Landesbehörde stand vor der Tür und man stellte fest, man hat nicht einmal eine FASi am Standort. Das war mein Einstieg zur Ausbildung, die hat natürlich bei der BG stattgefunden und war für mich kostenlos.
    So kannst auch gehn.


    Ich habe 22€/h in Berlin mit Ost-Tarif, habe auch noch die Instandhaltung hier und 2 weitere Standorte in der Verantwortung. Habe jetzt eine Stelle mit AÜ in Aussicht, bei der 27€/ bei einer 35h -Woche gezahlt werden. Da könnte ich mir ein Wechsel noch einmal vorstellen. 100T€ das sind sicher Altverträge, an die keiner mehr ran kommt.



    Grüße

    Bei mir auch schon aufgetaucht mit dem gleichen Wortlaut. Auch abgelehnt.
    So richtig Lust hat die Geschäftsleitung aber auch nicht auf das Thema. Habe das Thema vor einem Jahr mal in eine Präsi gepackt und BR, Werkleiter.... vorgestellt. Auch die Möglichkeit recherchiert mit der Uni-Berlin hier einen Vertrag zu machen. Die hätten nicht nur die Befragung gemacht sondern auch die Auswertung mit Vorschlag von Maßnahmen.
    Leider vom WL angelehnt und so mache ich bei jeder GBU-Arbeitsplatzanalyse halt 4 Fragen zur Psyche mit. Is nicht dolle, aber immerhin etwas.
    Hat es jemand von euch geschafft die Leitung gegen ihren Willen zu überzeugen, die Beurteilung durchzuführen? Wie?
    Eine Lüftungsanlage für 20T€ kann ich leiter verkaufen.


    Grüße

    Hallo Kollegen,


    ich bin beim Stichwort OSHA hier fündig geworden und hänge meine Frage mal hier an. Ein neues Thema deswegen aufmachen....


    Ich habe ein SD von einer Niederlassung aus den USA in die Hand bekommen, wonach das Gefahrstoffgemisch (CAS: 67-63-0 und 7732-18-5; weiter nichts angegeben)nach OSHA eingestuft wird. Die Einstufung für dieses Gemisch weicht von REACH in Europa ab; die Gefahr ist größer, auch ein H361 ist dabei.
    Nun, es wird von mir als FASI nicht verlangt, dass ich auch den Werkleiter in den USA berate.
    Was soll ich aber mit dem Wissen in Bezug auf meine Werkleiter anfangen?
    Da die amerikanischen und europäischen Frauen vermutlich genetisch nicht wesentlich von einander abweichen, ist doch auch hier mit den gleichen Gefährdungen zu rechnen?
    Auch würde demnach der Hersteller, wenn er in USA vertreibt nur mit OSHA Klassifizierung vertreiben können und auch die Gefährdung H361 angeben obwohl er diese Erkenntnis gar nicht hat?


    Also, wer kennt sich aus und wie würdet ihr jetzt weiter machen am deutschen Standort?


    Grüße Steffen

    der Aschenbecher mit Sand wurde ja bereits angesprochen und das dieser nicht gerade schön zu reinigen sei.

    Man soll es nicht glauben, aber bei starkem Wind, und den haben wir jetzt ja öfter, kippen einige Konstruktionen um. Dann haste den Salat..... Da Model habe ich nach dem ersten Sturz vernichtet.
    Da also vorher mal die Statik abschätzen.


    Grüße

    Wenn du sogar selbststänig arbeiten möchtest. Da kannst du doch jedes Dienstleisterbüro anschreiben.


    Die Frage ist doch nur, ob du gut akquirieren kannst?


    Ist aber überall nicht einfach. Stadler in Berlin sucht gerade eine Fasi. Da hatte mein Ausbildungskollege angefangen. Es gab immer Knatsch mit der Geschäftsführung.
    Ich habe Glück. Bei uns geht recht viel, großer Konzern halt.


    Grüße

    Danke dir für deinen Link !
    Diese Art der "Ascher" hatten wir schon, aus Gründen des entleeren (zu schwer, etc.) werden diese "Ascher" abgelehnt....
    Da mein aktuelles Problem auch vor dem Firmeneingang steht, besteht hier die Befürchtung des Diebstahls über das Wochenende.


    Dann war es vielleicht die falsche Ausführung. Für gewöhnlich steht In dem Teil ein 10 Liter Eimer. Der lässt sich leicht leeren. Über einen Wartungsplan und Festlegung der Verantwortlichkeit wird er auch rechtzeitig geehrt.


    Die Wirksamkeit und auch die Sauberkeit im Umfeld des Entsorgers ist überzeugend. Ausdrücken braucht man den Stummel nicht. Die Glut erstickt im Eimer. Da ist ja kein Sauerstoff mehr drin.
    So, und nun musst du dir noch einen anderen Standort oder eine Diebstahlsicherung überlegen; fertig.


    Das Teil funktioniert bei uns schon seit vielen Jahren ohne Vorfälle.


    https://www.denios.de/shop/sic…pe-15-liter-volumen-grau/



    Grüße

    Moin,


    Respekt, was heute schon als Hausaufgabe raus geht.
    Das Kataster gleich im Gischem erstellen. Da kommen die BA`s auch fast schon raus.
    Für die GBU das EMKG einsetzen. Entweder als Software oder was ich auch gerne nehme, die Drehscheiben. Hier kannst du auch ganz schnell eine Vorauswahl treffen, welche Gefahrstoffe du weiter betrachten möchtest, damit es nicht zu schwer wird und du nicht in den geschlossenen Anlagen landest.
    Vorteil bei der Software ist, dass es auch gleich die Maßnahmen vorschlägt, die zur Umsetztung anstehen. Da kannst du den Seminarleiter sowas von voll ballern, dass er selbst abwinkt.


    Ach so, wo gibt es die tools: bei baua.


    Grüße

    Letztens sollte ein Erdungskabel (locker einen cm Durchmesser) abisoliert werden, damit sich ein Kran dranhängt (Gewitter stand an).


    Jetzt wird es doch elektrisch.?
    Also sollte eine Blitzschutzanlage gebaut werden?
    Ich glaube ich verstehe hier was falsch, deshalb höre ich auch auf.


    Grüße

    Für den Aufgabenkatalog ein Messer zu finden.....
    Kabelmesser z.B. da gibt schon da Name an, wo zu es geeignet ist. Klar bekommst du mit fast jeder Klinge die Isolierung von Kabeln und Leitungen runter und dann natürlich auch die Isolierung der Litze.
    Nur wenn die Klinge den falschen Schliff hat und du nicht mit dem Arbeitsschritt vertraut bist, dann wird das Kabel nach dem Anschließen bei der Prüfung durchfallen (Isolationswiderstand...).
    Ich meine, dieser Aufgabenkatalog ist ein Irrweg, den du nicht weiter beschreiten solltest.


    Um ein 5 adriges Kabel zu trennen nimmt man auch kein Messer mehr, sondern ein Kabelschneider.
    Grüße

    Moin, EuP`s,
    vor kurzem bin ich bei einem Dienstleister von uns an einem Aquarium in seinen Räumen stehen geblieben. Mir ist der Mehrfach- Verteiler aufgefallen. Dort steckte ein elektr. Gerät der Schutzklasse 2 in der Dose, dass seinen Weg und Bestimmung im Wasser hatte (Heizung?). Soweit so gut, es schien, dass das auch so handelsüblich und somit Stand der Technik ist.
    Nun ist es doch durch aus denkbar, dass der Heizstab bricht und das Wasser unter Spannung gerät (jeder Tauchsieder hat SK1). Da kein Schutzleiter vorhanden ist kann kein Fehlerstrom abfließen, folglich auch kein RCD abschalten. Erst wenn man (Kind) in das Wasser greift, fließt der Strom über den Körperwiderstand ab und der RCD schaltet ab.
    Scheinbar ist das konform mit den Fachvorschriften. Mich als Arbeitsschützer stört es trotzdem weil ich billigend in Kauf nehme, dass ein Mensch zum elektischen Leiter werden muss, bevor die Sicherheitseinrichtung abschaltet.
    Das Teil wird also jede elektrische Betriebsmittelprüfung bestehen.
    So lange ich es nicht besser weiß, würde ich so ein Teil in meinem Betrieb nicht aufstellen lassen. Wie seht Ihr das?


    Nullleiternetze, bis 2008 noch verbaut, stehen unter Bestandsschutz. Da gibt es keinen RCD! Da bleibe ich dann kleben, bis mich jemand mit dem Holzknüppel ab/erschlägt?


    Grüße

    Marktführer als Allroundlieferant verwenden Mikroplastik als Abrasiv.


    Hallo Kollegen,
    warum sollten sie das jetzt nicht mehr tun?
    Schon mal jemand daran gedacht, dass sie es trotzdem tun. Wir merken es nur nicht, weil sie es nicht mehr deklarieren müssen?
    Vielleicht haben sie den Anteil gesenkt, vielleicht aber auch nicht.
    Sicher wäre ich mir erst, wenn drauf stehen würde: Frei von Microplastik! Das finde ich nirgendwo.
    Ich meine von einer 5% Grenze gehört zu haben, ab der man deklarieren muss.... Weiß hier jemand mehr?
    Für Direktvermarkter von Lebensmitteln (ohne Fleisch- und Fleischzubereitung) in der Hoheit der Bayerischen Landesbehörde gilt (Stand Dez. 2016):


    <....Stellt die Menge rechnerisch nicht mehr als 5 % des Gewichts des Enderzeugnisses dar, so kann sie unberücksichtigt bleiben... >
    Hier kann man also Beimischen, Beimischen..... bis 5% ohne zu deklarieren.


    Grüße

    Hallo Kollegen,


    so teuer muss das nicht sein. Ich weiss nicht, wo mein Dienstleister einkauft jedoch ist der Preis hier doch auch schon attraktiv?


    https://www.idealclean.de/eilf…-sandfrei-10-l-eimer.html


    https://www.idealclean.de/yell…gungsgel-1-l-flasche.html


    Habe das Gel in der Werkstatt und in der Produktion im Einsatz. Es funktioniert. Das Gel ist etwas gewöhnungsbedürftig aber dann....
    Die Datenblätter weisen die Substanzen als biologisch abbaubar aus.


    Das Thema Reinigung gehört bei allen auf den Tisch und in der Regel hat von uns in der Ausbildung keiner etwas davon gehört. In der Regel wird das "Fachwissen" durch den Handelsvertreter vermittelt und das war es dann.
    Ich bin an unseren Reinigungsdienstleister ran und lasse mich dort bilden. Was ich hier in den letzten drei Jahren an Wissen bekommen habe ....
    Kann ich jedem nur empfehlen in der Hoffnung, dass euer Dienstleister auch einen vernünftigen Berufsabschluss hat.
    Die arbeiten mit Konzentraten und kakulieren demzufolge auf den cent genau.
    Bei dieser Klasse von Reinigungsmittel gilt: Weniger ist mehr! Überdosierungen landen immer im Ausguss und vernichten zusätzlich Geld.


    Grüße

    Hallo Toni,


    vielen Dank für deine Antwort.
    Du hast Recht, dass es sich im Detail nicht exakt erkennen lässt, um welche Tätigkeit bzw. Arbeitsmittel es sich jeweils handelt, da ich diese immer zusammengefasst und oben beschrieben habe. In dem Beispiel Werkstatt sind das Wartung, Inspektion, Hydraulik, Schweißarbeiten, Umgang mit Betriebsmitteln und Gefahrstoffen und Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen (Baumaschinen).
    Beim Innendienst in der selben Abteilung habe ich die Tätigkeiten z.B. auf Planung, Disposition, Kundenbetreuung, direkte und Telefonkontakte und Unterweisungen zusammengefasst.


    Mit Hilfe derA017 von der BGRCI habe ich versucht, Anhand der Übersicht der Gefährdungsfaktoren zu beurteilen, ob diese an den einzelnen Arbeitsplätzen zutreffend sind und wenn ja, mit welchen Maßnahmen dem entgegenwirken kann. Wenn dies bereits erfolgt ist und die Wirkungskontrolle somit positiv ausgefallen ist, habe ich es als anforderungsgerecht und somit erledigt betrachtet.

    diese an den einzelnen Arbeitsplätzen


    Hallo Martin,
    Die GBU ist klar gegliedert, die Gefährdungsfaktoren sind benannt, die Optik ist übersichtlich. Die hinterlegten Fragen bringen dich schnell an den Kern der Gefahr.


    Beschreibe zu Anfang das Arbeitssystem mit seinen Systemelementen (Eingabe, Ausgabe, Mensch, .....). Dabei solltes du schon feststellen, ob es sinnvoll ist, die "ganze Halle" zubetrachten oder eben einzelne Arbeitsplätze. Hat die GBU Handlungsbedarfe signalisiert, sollten Maßnahmen folgen, um die Risiken zu reduzieren. Selten ist es so, dass zu Anfang alles in den Akzeptanzbereich wandert. Deshalb wird eine Wirkungskontrolle gefordert, um zu sehen, ob und wie die Maßnahmen greifen. Auch können neue Wechselwirkungen entstehen oder gefahrbringende Bedingungen jetzt wirken, die neu bewertet werden müssen. Arbeitsplätze ohne Restrisiko gibt es für mich nicht. Wie hast du das Risiko hoch, mittel, niedrig definiert?
    Ich gehe hier nach Nohl und habe der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadensschwere die Ziffern 1-5 zugeordnet, so dass du bis 5x5=25 wichten kannst. Demnach hast du im Besorgnisbereich die Möglichkeit die 6,9 oder 12 zu vergeben.
    Ich hatte jetzt den Fall, dass der Standortleiter im "Konsenz" festgelegt hat, für einen Bereich keine Sicherheitsschuhe vorzuschreiben. Er hat sich aus der unfallfreien Zeit der Vergangenheit leiten lassen wollte das Thema mit organisatorischen Maßnahmen abarbeiten.Jetzt wollte er von mir die Bestätigung, dass er keine Gefahr mehr hat. Ich habe die Risikoeinschätzung lediglich von 12 auf 9 abgesenkt; fertig.
    Meine Geschäftsleitung mag Visualisierung, keine Details. Ich stelle bereits dem Prinzip folgend: Das Wichtigste zuerst" das Ergebnis der GBU auf der ersten Seite im Kreisdiagramm da.



    Grüße Steffen

    Sehr tiefgründig, damit kann ich was anfangen.
    Eins ist auch klar geworden. Erst am Schluss des SD liegen alle Fakten auf dem Tisch. Werde deine Verfahrensweise zur Beschäftigungsbeschränkung so annehmen.
    Auch Danke an die Kollegin für die ausführliche Antwort am Samstag um 0:30. Ich hoffe, du hast Nachtschicht gehabt. Ansonsten ist das die Zeit für den Schönheitsschlaf.


    Grüße

    Moin, Moin, vielen herzlichen Dank für eure Antworten.
    Zwei Sachen habe ich aus euren Antworten schon gezogen. Lieber Fragen, vor einer falschen Entscheidung und auch der Anfänger bekommt seine Chance.
    Viel weiter bin ich aber noch nicht. Klar habe ich das SD hoch und runter gelesen und deshalb bin ich ja verwirrt. Ich habe es angehängt.
    Mit GHS-Zeichen ist das Gemisch als leicht entzündlich eingestuft, mehr nicht und dann lese ich das hier:


    DFG: Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission)HautresorptivEin Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden


    Inhalative Gefährdung ist an dem Arbeitsplatz immer vorhanden. Dann ist doch klar, ich muss auf jeden Fall absaugen und die Abluft nach draussen bringen. Umluft reicht da lt. §10 Abs.5 Gefahrstoffverordnung nicht aus? Wie soll man gereinigte Luft zurückführen, ohne sie der Atemluft zuzuführen? Habt ihr da mal eine technische Beispiellösung für mich?


    Bei 8.2 im SD wird ABEK Filter als PSA vorgeschlagen. Was soll das für ein Filter sein, der gegen 4 verschiedene Grundstoffe gleichzeitig Wirkung entfaltet? Habt ihr hier einen Vorschlag?


    Grüße Steffen