Hallo,
ich befinde mich zur Zeit noch in der Ausbildung und soll eine Betriebsanweisung aus dem Jahr 2000 auf Aktualität prüfen.
Es handelt sich um eine BA zur CO-Messung. Da bei uns ein gasbetriebener Ofen in der Halle steht wird die Luftqualität täglich gemessen.Bis jetzt habe ich herausgefunden, dass der MAK-Wert noch stimmt aber AGW heißt. Der Immissionswert stimmt auch noch. 10mg/qm. Die obere Beurteilungsschwelle liegt bei 70%. In der BA steht, dass bei einer Überschreitung dieses Wertes (also ab 8 mg/qm) gelüftet werden muss und nach 2 Std. eine weitere Messung statt finden muss. Wie kommen die auf 2 Std.? Ist die Zeit irgenwo festgelegt oder ein betrieblich festgelegter Wert?
Vielen Dank schonmal für eure Mithilfe
Gruß
nicnic