CO-Messung

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  • Hallo,

    ich befinde mich zur Zeit noch in der Ausbildung und soll eine Betriebsanweisung aus dem Jahr 2000 auf Aktualität prüfen.
    Es handelt sich um eine BA zur CO-Messung. Da bei uns ein gasbetriebener Ofen in der Halle steht wird die Luftqualität täglich gemessen.Bis jetzt habe ich herausgefunden, dass der MAK-Wert noch stimmt aber AGW heißt. Der Immissionswert stimmt auch noch. 10mg/qm. Die obere Beurteilungsschwelle liegt bei 70%. In der BA steht, dass bei einer Überschreitung dieses Wertes (also ab 8 mg/qm) gelüftet werden muss und nach 2 Std. eine weitere Messung statt finden muss. Wie kommen die auf 2 Std.? Ist die Zeit irgenwo festgelegt oder ein betrieblich festgelegter Wert?

    Vielen Dank schonmal für eure Mithilfe :rolleyes:

    Gruß
    nicnic

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  • Hallo erstmal und willkommen im Klub.

    Ohne genauere Kenntnis der Umstände kann man nur vermuten. Vermutlich ist dies ein betrieblich festgelegter Wert, der möglicherweise auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung oder der Betriebsanleitung des Ofens entstanden ist.

    In dieser Richtung würde ich zunächst mal weiterforschen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Tach und welcome.
    Erstmal was nj sagt prüfen. Sonst hätte ich da auch noch als Vorschlag, dass ein Wert ermittelt wurde, der aufgrund der Luftströmung bei geöffneten Fenstern?, Türen? Toren? Was auch immer .... stattfindet. Ähnlich wie bei einer Ermittlung natürlicher Entrauchung im Brandschutz (also durch Luftströmung).
    Dadurch ergibt sich dann der Wert, wann die Luft komplett ausgetauscht ist, bzw. es wird dann errechnet (weil das Öfchen ja weiterbrummt), wieviel CO da weiterproduziert wird. Das ist aber nur Spekulation.
    Richtig. MAK war die alte Bezeichnung. Du findest diesen Begriff nur noch in alten Unterlagen. AGW is Dein "Mann" ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (26. September 2012 um 07:44)

  • Hallo nicnic und willkommen !
    Mal dumm gefragt : wäre hier nicht eine permanente Luftüberwachung mit Alarmfunktion die einfachere Variante ? Schliesslich muss man dann nicht sicherstellen, dass auch wirklich zuverlässig und im vorgeschriebenen Intervall gemessen wird !?

    Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Moin, nicnic

    ... soll eine Betriebsanweisung aus dem Jahr 2000 auf Aktualität prüfen.
    Es handelt sich um eine BA zur CO-Messung. Da bei uns ein gasbetriebener Ofen in der Halle steht wird die Luftqualität täglich gemessen.Bis jetzt habe ich herausgefunden, dass der MAK-Wert noch stimmt aber AGW heißt. Der Immissionswert stimmt auch noch. 10mg/qm.

    Was soll das für ein Wert sein? Das Kürzel "qm" ist keine SI-Einheit; wenn es jedoch verwendet wird, dann steht es für "Quadratmeter".
    Der Bezug für AGWs ist "m³"
    Im Übrigen ist der AGW für CO 35 mg/m³ und darf kurzfristig um das Doppelte überschritten werden.
    Die Beurteilungsgrundlage hierfür ist die TRGS 900, insbesondere Kap. 2.3
    Ich schließe mich daher der Meinung an, dass die Angaben aus einer zurückliegenden Gefährdungsbeurteilung kommen.
    Zumindest seid Ihr mit diesen Werten in konservativer Betrachtungsweise auf der sicheren Seite.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • ... Da bei uns ein gasbetriebener Ofen in der Halle steht wird die Luftqualität täglich gemessen....


    Kontinuierlich oder nur als Stichprobe?

    ...wäre hier nicht eine permanente Luftüberwachung mit Alarmfunktion die einfachere Variante ?...


    Das hätte ich auch vorgeschlagen. Nach Alarm werden die Fenster geöffnet und der Raum verlassen. Vor erneutem Betreten hat eine Freimessung zu erfolgen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    danke für eure schnell Mithilfe.

    Ich werde eure vorgeschlagenen Hilfestellungen mal prüfen. Das mit der permanenten Messung wäre natürlich das Beste. Aber mal schauen, ob sich das umsetzen lässt... :S

    Gruß

    nicnic

  • ...Das mit der permanenten Messung wäre natürlich das Beste. Aber mal schauen, ob sich das umsetzen lässt...


    Die Gefährdung durch CO wurde ja offensichtlich erkannt. Eine strichprobenhafte Messung halte ich hier für überflüssig. Entweder muss über eine geeignete Meßreihe die dauerhaft sichere Einhaltung des AGW nachgewiesen werden oder eine Dauerüberwachung ist durchzuführen. Spätestens, wenn es zu einem Schaden kommt, wird sonst der Richter hier ein eindeutiges Urteil fällen. Gefahr erkannt, aber nicht gebannt => grob fahrlässiges Handeln.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die obere Beurteilungsschwelle liegt bei 70%. In der BA steht, dass bei einer Überschreitung dieses Wertes (also ab 8 mg/qm) gelüftet werden muss und nach 2 Std. eine weitere Messung statt finden muss. Wie kommen die auf 2 Std.? Ist die Zeit irgenwo festgelegt oder ein betrieblich festgelegter Wert?


    Guten Morgen,

    schau doch mal in die TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition. Diese schreibt zwar auch keine Zeiten vor, kann aber gut zur Festlegung der Wirksamkeitüberprüfung herangezogen werden.
    Ich würde in diesem Fall auch zu einer Dauerüberwachung raten. :thumbup:

    Gruß

    Hogon

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