Guten Morgen Jürgen,
ja ich meine die Bundeswehrpapiere. Da ich aktiver Soldat bin , kannst du mir auch deine Telefonnummer per PN senden, dann schauen wir mal wie ich dir eventuell helfen kann.
Gruß
Holger
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Neues Benutzerkonto erstellenGuten Morgen Jürgen,
ja ich meine die Bundeswehrpapiere. Da ich aktiver Soldat bin , kannst du mir auch deine Telefonnummer per PN senden, dann schauen wir mal wie ich dir eventuell helfen kann.
Gruß
Holger
Hallo,
wenn ich mich richtig erinnere, wird eine Reinigung/Dekontamination im Gerätebegleitheft (das graue Heft in der Mappe der Fahrzeugpapiere) eingetragen. Schau da mal nach. Ansonsten würde ich den technischen Offizier der abgebenden Einheit/Gerätedepot anrufen und nachfragen.
Gruß
Hogon
Guten Morgen Sebastian,
schau Dir mal dieses System an : https://blastgauge.com/
Es misst die Belastung durch Druckwellen die auf die entsprechenden Personen wirken. Die Belastung wird für die Person durch ein einfachen Ampelstatus angezeigt. Für genauere Daten können sie Sensoren ausgelesen werden.
Gruß
Hogon
TStOffz ist es oft noch. Aber mittlerweilen sind die Schirrmeister FAS in dritt, viert, Fünft.....Nebenfunktion - da hat man alle Zeit der Welt sich um den Arbeitsschutz zu kümmern
Gruß
Hogon
Guten Morgen zusammen,
da ich immer gern auf unseren Weiterbildungsveranstaltungen Webung für das SIFABOARD mache, hoffe ich das nun doch einige Bundeswehrkameraden im Forum sind. .
Ich suche einen Nachfolger auf meine Vollzeit FAS Stelle (UmP) im Großraum Stuttgart. Vielleicht ließt das ja hier ein Kamerad und hat den Wunsch nach Süddeutschland zu wechseln.
Bedingungen dürften ja klar sein - nicht älter als 25 und 30 Jahre Erfahrung als FAS bei der Bundeswehr
Infos bitte als PN an mich.
Gruß
Hogon
Hallo Kurt,
welche TLR bemängelt denn der Sachverständige? TLR als Abfall beim wiederladen von Munition? Oder geht es Ihm um die unverbrannten TLR die beim Schießen auf der Schießbahn anfallen und zu entsorgen sind?
Die Verantwortung bleibt meiner Meinung nach ja immer beim Arbeitgeber (bei euch der Betreiber?).
Ein MA ist beauftragt mit den TLR umzugehen, und hat die entsprechende Qualifikation. Die GB ist erstellt. Liegt ein ExSchutz Dokument für die Arbeiten mit TLR vor? Sind entsprechnede Maschienen vorhanden? ( Bei und z.B. ein ExGeschützter Staubsauber speziell zur Aufnahme von unverbrannten Treibladungsresten auf der Schießbahn) Sind die entsprchnenden Betriebsanweisungen vorhanden und ist der Mitarbeiter unterwiesen? Der genaue Entsorgungsablauf mit entsprechendem zertifizierten Entsorger ist ebenfalls geregelt?
Wenn ja - dann kann er sich ja nur daran Stöhren, das der MA einen "persönlichen" Pulverschein nach §27 hat. Dann muss der AG (Betreiber) einen "gewerblichen" Pulverschein nach §27 für seinen Betreib beantragen.
Gruß
Holger
Guten Morgen Frank,
die Prüfer bei uns schleppem immer jede menge Unterlagen mit durch die Hallen. Habe volgenden Wagen gekauft : http://www.gaerner.de/transpor…itter-dreiseitig/p/M6793/
Die Regalböden sind anpassbar und es kann durch die Gitter nix rausfallen.Ist allerdings etwas größer als ein Einkaufswagen
Vielleicht hilft es Dir.
Gruß
Holger
Guten Morgen,
für die Meinungen und Hinweise . Bei meiner Suche nach der richtigen Lösung bin ich noch auf die Verwaltungsvorschrift für fliegende Bauten gestoßen. Ich habe dazu mit meinem zuständigen Landratsamt verbindung aufgenommen. Der zuständige Mitarbeiter wird sich den Aufbau anschauen und wenn alles im rechtlichen Rahmen und sicher ist auch eine entsprechende Genemigung austellen .
Wenn die Abnahme erfolgt ist werde ich hier kurz berichten.
Viele Grüße
Hogon
@ Stephan
Danke für die schnelle Antwort, ich schau sie gleich mal durch. Beim überfliegen fehlt mir aber noch der Aufenthalt im Schwenkbereich, da sich ja Personen auch unter dem Kranausleger aufhalten
Gruß
Hogon
Also das Mindeste wäre dann doch wohl eine Helmpflicht auf der Feier, oder?
Sorry für die nicht ganz ernst gemeinte Antwort, aber das konnte ich mir grad nicht verkneifen.
Den vorschlag hatte ich auch für den Einkäufer - aber bitte verschiedene Farben wegen des bunten Treibens........
Gruß
Hogon
Guten Morgen,
hier im Forum habe ich bis jetzt eigentlich immer eine Antwort oder eine Anregung für meine Fragen gefunden. Vielen Dank an alle erstmal dafür.
Nun bin ich auf der Suche nach einem Tipp für folgendes Problem:
Für einen Feier in meinem Bereich soll ein Fallschirm (ca. 40Kg) an einem Kran als Sonnen/Wetterschutz aufgehängt werden. Ich bin der Meinung das der Aufenthalt unter schwebenden Lasten und im Schwenkbereich des Mobilkranes verboten ist.( BGR A1, DGUV 52 usw)
Nun wurde ich darauf hingewiesen, das auch bei Feuerwehrfesten solche Sonnenschütze aufgebaut werden.
Meine Argumentation: Wenn der Verantwortliche entgegen dem Hinweis in der GB von der FAS dieses anordnet und dokumentiert ist Ihm auch nicht mehr zu helfen .
Nichts desdotrotz möchte ich hier nochmal nachfragen, ob es vielleicht dafür Ausnahmeregelungen giebt, die ich nicht gefunden habe?
Vielen Dank im vorraus
Hogon
Hallo SiFa_Lucy,
Aber Soldaten werden natürlich wieder ausgenommen.... das Arbeitsschutzgesetz gilt dort ja nicht.
.... also bei vielen Vorgesetzten besteht ja dieser Irrglaube - ist aber so nicht! Arbeitsschutzgesetz gilt in Deutschland auch hinterm Kasernenzaun
Und im Ausland ist innerhalb des Lagerzaunes Deutschland!
Gruß
Hogon
Also meiner ist richtig gut sozialisiert und sehr umgänglich (nich aus'm Heim), den möchte ich schon gerne behalten. Mein alter war da ganz anders, prinzipiell nett aber völlig unberechenbar, das ist auf Dauer keine Basis.
Hallo zusammen,
Das ist ja das Problem!
Die Leute legen sich einen Chef zu,der macht dann Stress und versucht sich überall einzumischen – und schwups landet er im Heim.
Ich habe einen aus dem Heim. Nicht sofort übernommen, nur Stundenweise mit einem Pflegevertrag. Da kann man sich erstmal beschnuppern und schauen ob er denn so auch in die Firma passt. Wenn nicht kann man ja einen anderen versuchen.
Beim Züchter ist das so eine Sache. Die sehen alle lieb, kompetent und kollegial aus. Dann kommen die in die Pubertät und dann hat man Ihn an der Backe und muss mit Ihm auskommen.
Dann doch lieber aus dem Heim, da kann ich Ihn abends wieder in seine gewohnte Umgebung bringen, ohne das er Zugriff auf Handy oder Email hat.
So, jetzt muss ich aber schnell schauen, dass er nicht wieder was dummes anstellt.
Gruß
Holger
Die obere Beurteilungsschwelle liegt bei 70%. In der BA steht, dass bei einer Überschreitung dieses Wertes (also ab 8 mg/qm) gelüftet werden muss und nach 2 Std. eine weitere Messung statt finden muss. Wie kommen die auf 2 Std.? Ist die Zeit irgenwo festgelegt oder ein betrieblich festgelegter Wert?
Guten Morgen,
schau doch mal in die TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition. Diese schreibt zwar auch keine Zeiten vor, kann aber gut zur Festlegung der Wirksamkeitüberprüfung herangezogen werden.
Ich würde in diesem Fall auch zu einer Dauerüberwachung raten.
Gruß
Hogon
Mist...........
Tippfehler kelte hat recht
Gruß
Hogon
Hallo thoko
schau mal in die BGI 5015
Gruß
Hogon
Moin Ralfi,
bin im gleichen Bereich schon länger tätig. Schick mir doch mal ne PN mit deinen Bw - Kontaktdaten, dann können wir uns mal über einige Fehler, die ich am Anfang gemacht habe unterhalten.
Das wichtigste ist, dass Du deine Chefs und den Kdr beräts - und nicht Dir Ihre Aufgaben aufhalsen lässt.
Also, fröhliches Wehrschaffen
Hogon
Update:
Der Vorfall wurde als Beinahunfall gemeldet. Das Salatbuffet soll in den Bereich der Kasse umgestellt werden, damit solche Vorfälle nicht unbemerkt bleiben können.
Da tut sich doch was. Danke nochmal für Eure Beiträge, es ist immer wieder schön auf so geballtes Wissen zu treffen
Hogon
Das habe ich mir schon gedacht. Danke awen für die Bestätigung.
Hogon