Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 37
vom 31.08.2012 nun die neuen Arbeitsstättenregeln ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" und ASR V3a.2
"Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" bekanntgemacht. Die ASR A3.5 "Raumtemperatur" wurde aktualisiert.
ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume"
Ziel
Konkretisierung der Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche, Bereitschaftsräume sowie an Ruheräume
für schwangere Frauen und stillende Mütter nach § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit
dem Anhang Punkte 4.2 und 5.2 Abs. 1 b) und c).
Zum Inhalt
Anwendungsbereich
Gilt für das Einrichten und Betreiben von Pausen-, Ruhe und Bereitschaftsräumen.
Begriffsbestimmungen
Definitionen von Pausenräumen, Pausenbereichen, Bereitschaftsräumen und Einrichtungen für schwangere Frauen
und stillende Mütter
Pausenräume und Pausenbereiche
Allgemeine und zusätzliche Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche.
U.a. wird festgelegt unter welchen Vorraussetzungen Pausenräume im Betrieb erforderlich sind, wo der
Raum/Bereich gelegen sein muss, welche Grundfläche vorhanden sein muss und wie die Ausstattung mindestens
aussehen muss.
Bereitschaftsräume
Anforderungen mindestens wie beim Pausenraum. Zusätzliche Angaben über Anforderungen an spezielle
Einrichtung (Liegen, Rufsysteme, etc.).
Einrichtungen für schwangere Frauen und stillende Mütter
Besonderheiten bzgl. der Einrichtung und Lage.
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
Ab welcher Personenzahl und Beschäftigungsdauer ist ein Pausenraum vorgeschrieben? Kann auf Pausenräume
verzichtet werden wenn Unterkünfte vorhanden sind? usw.
ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
Ziel
Konkretisierung der Anforderungen aus §3a Abs. 2 der Abreitsstättenverordnung wonach der Arbeitgeber
Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben hat, dass die speziellen Belange der beschäftigten Menschen
mit Behinderungen in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz berücksichtigt sind.
Zum Inhalt
Anwendungsbereich
Bereiche von Arbeitsstätten, die barrierefrei zu gestalten sind, damit die Sicherheit und der
Gesundheitsschutz der dort beschäftigten Menschen mit Behinderung sichergestellt ist.
Begriffsbestimmungen
- Wann liegt eine Behinderung vor?
- Was bedeutet "barrierefreie" Gestaltung" der Arbeitsstätte?
- Definition: Zwei-Sinne-Prinzip
- Definition: Visuelle, aktustische und taktile Zeichen
Allgemeines
Wie sind die Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Arbeitsstätte zu planen und durchzuführen?
(Informationsfluss, Umsetzungsprinzipien, etc.)
Maßnahmen
Ergänzende Angaben für die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ und ASR A2.3
„Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ bzgl. der barrierefreien Gestaltung von
Arbeitsstätten.
ASR A3.5 "Raumtemperatur"
Die Änderungen
Der Punkt "Abweichende Anforderungen für Baustellen" wird zusätzlich eingefügt.
rd/BMAS
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi