Neue Arbeitsstättenregeln ASR A4.2 und ASR V3a.2

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  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 37
    vom 31.08.2012 nun die neuen Arbeitsstättenregeln ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" und ASR V3a.2
    "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" bekanntgemacht. Die ASR A3.5 "Raumtemperatur" wurde aktualisiert.


    ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume"


    Ziel
    Konkretisierung der Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche, Bereitschaftsräume sowie an Ruheräume
    für schwangere Frauen und stillende Mütter nach § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit
    dem Anhang Punkte 4.2 und 5.2 Abs. 1 b) und c).

    Zum Inhalt


    Anwendungsbereich
    Gilt für das Einrichten und Betreiben von Pausen-, Ruhe und Bereitschaftsräumen.

    Begriffsbestimmungen
    Definitionen von Pausenräumen, Pausenbereichen, Bereitschaftsräumen und Einrichtungen für schwangere Frauen
    und stillende Mütter

    Pausenräume und Pausenbereiche
    Allgemeine und zusätzliche Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche.
    U.a. wird festgelegt unter welchen Vorraussetzungen Pausenräume im Betrieb erforderlich sind, wo der
    Raum/Bereich gelegen sein muss, welche Grundfläche vorhanden sein muss und wie die Ausstattung mindestens
    aussehen muss.

    Bereitschaftsräume
    Anforderungen mindestens wie beim Pausenraum. Zusätzliche Angaben über Anforderungen an spezielle
    Einrichtung (Liegen, Rufsysteme, etc.).

    Einrichtungen für schwangere Frauen und stillende Mütter
    Besonderheiten bzgl. der Einrichtung und Lage.

    Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
    Ab welcher Personenzahl und Beschäftigungsdauer ist ein Pausenraum vorgeschrieben? Kann auf Pausenräume
    verzichtet werden wenn Unterkünfte vorhanden sind? usw.


    ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"


    Ziel
    Konkretisierung der Anforderungen aus §3a Abs. 2 der Abreitsstättenverordnung wonach der Arbeitgeber
    Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben hat, dass die speziellen Belange der beschäftigten Menschen
    mit Behinderungen in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz berücksichtigt sind.

    Zum Inhalt


    Anwendungsbereich
    Bereiche von Arbeitsstätten, die barrierefrei zu gestalten sind, damit die Sicherheit und der
    Gesundheitsschutz der dort beschäftigten Menschen mit Behinderung sichergestellt ist.

    Begriffsbestimmungen


    • Wann liegt eine Behinderung vor?
    • Was bedeutet "barrierefreie" Gestaltung" der Arbeitsstätte?
    • Definition: Zwei-Sinne-Prinzip
    • Definition: Visuelle, aktustische und taktile Zeichen


    Allgemeines
    Wie sind die Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Arbeitsstätte zu planen und durchzuführen?
    (Informationsfluss, Umsetzungsprinzipien, etc.)

    Maßnahmen
    Ergänzende Angaben für die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ und ASR A2.3
    „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ bzgl. der barrierefreien Gestaltung von
    Arbeitsstätten.


    ASR A3.5 "Raumtemperatur"


    Die Änderungen
    Der Punkt "Abweichende Anforderungen für Baustellen" wird zusätzlich eingefügt.


    rd/BMAS
    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

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  • Merci, aber leider ist das "sollen" immer noch nicht durch ein MUSS in der ASR A 3,5 ersetzt worden!


    Tja. So ist das eben. Aber ich kann Euch beruhigen. Die Reihenfolge ist: 1. kann, 2. soll, 3. muss
    Ich habe auch schon den Satz von einem Richter gehört, dass 2. mit 3. gleichgestellt ist, wenn etwas passiert. Soll heißt, dass es dringlichst empfohlen wird, diesem Ratschlag zu folgen. Somit wird es bei einem Vorfall zum muss. Kann ( ;) )jeder beurteilen, wie er möchte. Das ist jedoch meine Erfahrung und ich dränge grundsätzlich darauf, dass "Soll-Bestimmungen" umgesetzt werden.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • ein soll kann doch auch ein muss sein....
    Ein Richter hat ebenfalls bei einem Urteil festgestellt, dass dies durchaus so sein kann und zitierte die Bibel:

    "Du sollst nicht töten....." - ist das eine Kann-Bestimmung? ;)

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Tach AL MTSA.
    Das war aber kein Richter vom "jüngsten Gericht" oder? :D:D:D:D^^

    Ja das ist so eine Sach mit den Soll-Bestimmungen.... das ist aber genau wie die Situation, wenn es keine rechtsverbindlichen Umdrucke/ Regeln sind.
    Wenn Ihr genau in die Situation kommt, dass etwas passiert und Ihr diese Sachen außer Acht gelassen oder gar ignoriert habt ... ich gebe Euch Brief und Siegel darauf, dass genau diese Sachen bei einer Verhandlung auf den Tisch kommen und die Bemerkung dazu kommt:
    "Auch wenn diese nicht rechtsverbindlich sind, hat der Vorfall/ Unfall doch deswegen stattgefunden, weil Rat-/ Vorschläge von Experten außer Acht gelassen wurden, über die sie Kenntnis hatten."
    Dann bricht Eure ganze Argumentation in einem Schlag zusammen, und dann? ?(?(?(

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)