Mal wieder BA´s

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  • Hallo Sicherheitsfachleute,

    Ich hätte da ein paar Fragen die Ihr best. schon 1000mal gelesen habt. So ganz schlau bin ich aus vorangegangener Post nicht so richtig geworden, deswegen frag ich nochmal nach.


    So ich wie ich hier nun schon gelesen habe, wird die BA aufgrund vorangegangener
    Gefährdungsbeurteilung erstellt. Muss der Ersteller der BA gleichzeitig auch Ersteller der Gefährdungsbeurteilung sein oder kann er das auch an weitere MA weiter delegieren? Auch wenn der MA. keine oder wenig Ahnung hat die richtigen Infos aus den SDB´s zu ziehen?
    Die Gefährdungsbeurteilung darf nur eine fachkundige Person erstellen. (§ 6 Abs.9) Die BA auch? Im Rahmen von Pflicht Übertragungen seitens des Unternehmers?
    TRGS 55 sagt ja "(5) Verantwortlich für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist der Arbeitgeber.
    Er kann die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen übertragen und sich von
    Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder anderen Fachleuten (z. B.
    Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger, Beratungsfirmen) beraten lassen."
    Die FASI gibts nun weiter an nichtfachkundige steht aber dafür gerade?

    Wenn eine BGI Information, TRGS 420 oder VSK für bestimmten Bereich vorliegt, müssen dann auch für alle Gefahrstoffe/Maschinen Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden?

    Vielen Dank für nachfolgende Antworten.

    3 Mal editiert, zuletzt von bildertattoo (20. Juli 2012 um 19:34)

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  • senHallo


    bildertattoo,

    Die Inalte der BA folgt aus der Gefährdungsbeurteilung. Natürlich kann der Arbeitgeber jede beliebige Person anweisen die BA zu erstellen. Wenn diese Person dann auch noch Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, dann ist das zwar schön, sie wird die BA aber nicht in Ihrer Funktion als Fachkraft erstellen sondern in ihrer Funktion in der Linie.

    Bei der weitergabe in der Linie muss sichergestellt werden, dass wenn keine Sachkunde vorhanden ist, die entsprechende Beratung erfolgt.

    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für ihre Beratung bei der Erstellung verantwortlich.

    BGI, TRGS 420 oder VSK sind Quellen der Erkenntniss für die Gefährdungsbeurteilung und ersetzen sie nicht.

    viele grüße

    kuddel

  • Moin.
    Also. Ich habe die BAn hier für meinen Bereich selbst erstellt um auch ein bisschen Hintergrundwissen zu bekommen. Die Gefährdungsbeurteilung führt ja der Fachmann durch, wenn ich auf diesem Gebiet oder in diesem bestimmten Bereich keine Ahnung habe. Außerdem bin ich ja nicht dafür zuständig. Wenn ich beides machen musste, was grade erst vorgekommen ist, lege ich diese Gefährdungsbeurteilung dem Zuständigen vor. NUR DIESER prüft diese dann und unterschreibt sie. Ich bin dort nicht in Verantwortung und habe auch keine Zeichnungsbefugnisse. Ich erstelle diese und diese müssen bei meinem Auftraggeber geprüft und in Kraft gesetzt werden, da er allein dafür verantwortlich zu machen ist. Ich lege ihm sozusagen einen Entwurf vor. Ob er den übernimmt, steht ihm frei. So hab ich das bis jetzt immer gehalten. Dieses ist auch aufgrund der Vertragslage so festgelegt.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Da biste leider in einer Sackgasse.


    Der GF wird immer wollen, das die Sifa es macht, damit die Meister usw. mehr Zeit für die Produktion haben.

    Also wirste dich auf dauer fragen müssen, was willst Du für eine Sifa sein!?

    Im Grunde ist der Meister der, der die GBU erstellt, weil er die Fachkunde hat. Zumindest soviel, das der GF in dafür bestellt hat und sein Gehalt für dieese position bezahlt. Wenn er diese Fachkunde hat, sollte er auch die BA machen. Den eine BA ist eine Anweisung. Eine Sifa kann keine Weisung machen. Sie kann nur beraten. Basta.

    Machste mehr, biste mehr, bekommst vieleicht mehr. Aber du hast dann auch mehr Verantwortung, weil du die Beratung ( Stabstelle) verläßt und zur eine Weisende ( Linienfunktion ) wirst. Dann musste die genügende Fachkenntniss haben. Ob du diese hast? Dieses muss dann der GF oder andere Stellen klären und dir dieese möglichkeit übertragen. Dann haste die Fachkunde, indem der Vorgesetzter es Dir zutraut. Sich selber zu etwas machen, was man ggf. garnicht abschätzen kann, halte ich für sehr mutig.

    Lieber auf das sich berufen was man gelernt hat. Also bei uns, Sifa. Beraten und helfen. Unterstützen und lieb sein

  • Okay, ich danke mal soweit für die Antworten.

    Noch kurz zu mir, ich bin keine Sifa ich las hier ab und an mal mit und hab mich nun entschlossen mich hier zu registrieren. Ich bin lediglich ein kleiner sehr neugieriger SIBE mit Fachkundelehrgang TRGS 402.

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  • Hallo Bildertattoo,

    erst einmal herzlich willkommen.

    Die Kollegen haben Dir ja schon reichlich Tips gegeben.
    Meiner Meinung nach sollten die Fachvorgesetzten die Gefährdungsbeurteilung sowie die Betriebsanweisungen erstellen.
    Spezialist (An der jeweiligen Anlage / Bereich) ist ja der Fachvorgesetzte in seiner jeweiligen Abteilung, der aus dem Routinebetrieb seine Anlagen und deren Tücken
    am besten kennt. Natürlich sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Fachmann von Anfang bis Ende dabei involviert sein, und mit Rat und Tat
    zur Seite stehen. Ich persönlich denke, dass die Konstellation so am effektivsten greift, da erstens versteckte Gefährdungen, die man nur im
    Routinebetrieb wahrnimmt berücksichtigt werden und die Sensibilisierung der Vorgesetzten für die Arbeitssicherheit und deren Verantwortung
    bewusst gemacht wird.
    Wir handhaben es so, dass wie oben beschrieben die Fachvorgesetzten die Gefährdungsbeurteilungen sowie die Betriebsanweisungen erstellen, dabei
    von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützt werden und bevor die Dokumente ins Management einfließen, von der Fachkraft für Arbeitssicherheit
    kontrolliert und ggf. überarbeitet werden. Danach ein letztes Gespräch mit den Fachvorgesetzten über eben Änderungen usw. und dann werden sie offiziell eingepflegt.

    Anmerkung: Im Vorfeld sollten natürlich alle Fachvorgesetzten dementsprechend geschult werden (z.B. von der Fachkraft für Arbeitssicherheit / BG) um Grundwissen
    über Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebsanweisungen zu erlangen. Ein Fundament an Wissen über diese Thematik ist natürlich Voraussetzung.

    Ich hoffe, ich konnte Dir weitere Informationen liefern, die Dir helfen können.

    Schöne Grüße, securitatem

    Bohre den Brunnen, ehe du Durst hast.


  • Danke schön, so seh ich das eigentlich auch, aber die Praxis relativiert sich völlig anderst, zumindest mal bei uns.

  • Hallo bildertattoo,

    willkommen im Klub. Wie das immer so ist: Theorie und Praxis - zwei Welten prallen schmerzhaft aufeinander.

    Wichtig ist auf jeden Fall: Der Unternehmer ist letztendlich für die Erstellung von GFB un BA´s verantwortlich. Wie auch immer diese Dokumente zustande kommen: Das musst Du ihm unmissverständlich klar machen indem Du ihn alle Dokumente unterschreiben lässt.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.