Hallo Sicherheitsfachleute,
Ich hätte da ein paar Fragen die Ihr best. schon 1000mal gelesen habt. So ganz schlau bin ich aus vorangegangener Post nicht so richtig geworden, deswegen frag ich nochmal nach.
So ich wie ich hier nun schon gelesen habe, wird die BA aufgrund vorangegangener
Gefährdungsbeurteilung erstellt. Muss der Ersteller der BA gleichzeitig auch Ersteller der Gefährdungsbeurteilung sein oder kann er das auch an weitere MA weiter delegieren? Auch wenn der MA. keine oder wenig Ahnung hat die richtigen Infos aus den SDB´s zu ziehen?
Die Gefährdungsbeurteilung darf nur eine fachkundige Person erstellen. (§ 6 Abs.9) Die BA auch? Im Rahmen von Pflicht Übertragungen seitens des Unternehmers?
TRGS 55 sagt ja "(5) Verantwortlich für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist der Arbeitgeber.
Er kann die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen übertragen und sich von
Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder anderen Fachleuten (z. B.
Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger, Beratungsfirmen) beraten lassen." Die FASI gibts nun weiter an nichtfachkundige steht aber dafür gerade?
Wenn eine BGI Information, TRGS 420 oder VSK für bestimmten Bereich vorliegt, müssen dann auch für alle Gefahrstoffe/Maschinen Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden?
Vielen Dank für nachfolgende Antworten.