Gaswarnanlage für LKW Halle

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  • Liebe SIFA-Gemeinde,

    in einer Halle, in der LKW´s und Busse kontrolliert werden, wurde eine Gaswarnanlage mit insgesamt 6 Sensoren (1xCO2; 1xNO2; 4xCO) installiert. Bei einigen Fahrzeugen müssen bestimmte Aggregate weiterbetrieben werden, was zu erhöhten Konzentrationen besonders im Winter bei geschlossenen Toren führen kann. Bei Überschreitung des ersten Schwellenwertes wird ein optischer Alarm (rotes Blinklicht) aktiviert und die Lüftungsanlage geht i.B. Bei Überschreitung des zweiten Schwellenwertes schaltet sich zusätztlich ein akustisches Signal (Hupe) ein.

    Bei Überschreitung des ersten Schwellenwertes ist ein Arbeiten in der Halle noch möglich. Bei Überschreiten des Zweiten müssen alle Beschäftigten die Halle verlassen und die vorderen und hinteren Hallentore sind zu öffnen.

    Folgendes Problem: bei Unterschreitung des zweiten Schwellenwertes werden die Warnsignale (akustisch und optisch) nicht automatisch deaktiviert. Die Fa. meint nun: ein Beschäftigter solle in die Halle gehen (2 meter in die Halle gehen, dann eine Treppe hoch und noch 2 meter an der hinteren Wand) und den Alarm ausschalten. Geht nicht! ist meine Auffassung. Es müsse doch möglich sein, dass bei Unterschreitung des zweiten Schwellenwertes das akustische Signal automatisch abschaltet und bei Unterschreitung des Ersten das optische Signal ausgeht . Die Lüftungsanlage solle dann noch ca. 30 min Nachlaufen. Die Fa. meinte: das gehe nicht.

    Hat jemand von Euch Erfahrungen oder in welchen Rechtsnormen finde ich dazu entsprechende Vorgaben.

    Danke und schöne Grüße aus Bonn

    Ramona

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  • Folgendes Problem: bei Unterschreitung des zweiten Schwellenwertes werden die Warnsignale (akustisch und optisch) nicht automatisch deaktiviert. Die Fa. meint nun: ein Beschäftigter solle in die Halle gehen (2 meter in die Halle gehen, dann eine Treppe hoch und noch 2 meter an der hinteren Wand) und den Alarm ausschalten. Geht nicht! ist meine Auffassung. Es müsse doch möglich sein, dass bei Unterschreitung des zweiten Schwellenwertes das akustische Signal automatisch abschaltet und bei Unterschreitung des Ersten das optische Signal ausgeht . Die Lüftungsanlage solle dann noch ca. 30 min Nachlaufen. Die Fa. meinte: das gehe nicht.


    Hallo Ramona,
    ich sehe das als kleines Problem der Steuerung der Lüftungsanlage an. Jeder Automatisierungs-, Steuerungstechniker, Industrieelektroniker, etc. sollte das hinbekommen. Hier handelt es sich nur um eine logische Verknüpfung, die entsprechend "eingebastelt" werden kann/muß.

    Das ein Mitarbeiter in den kontaminierten Bereich gehen soll ist doch wohl der Witz in Dosen? Wie wäre es denn, wenn die Deaktivierung dem Verantwortlichen überlassen bleibt? Vieles regelt sich dann von selber.

    VG,
    der Waldmann

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Ramona.
    Diese Anlage ist ja in erster Linie dazu da, um Leben zu schützen durch Vorwarnung und Alamierung im Gefahrfall. Wie eine Brandmeldeanlage.
    Das Bediengerät zum Abstellen des Alarms ist in diesem Bereich untergebracht, damit nach dem Verlassen durch alle Anwesenden, keiner mehr diesen Raum/ Halle betritt, weil der Alarm einfach so abgeschaltet wird.
    Heißt logischerweise: Der betreffende Bereich muss erst "freigemeldet" werden. Somit muss im Vorfeld eine Messung entsprechender Gaskonzentrationen stattfinden. Ich würde es nicht unbedingt dem Errichter dieser Einrichtung auferlegen genau diese Funktion zu umgehen. Er wird Dir deswegen so geantwortet haben, nicht weil es technisch nicht möglich ist, sondern weil iwelche Auflagen durch den Hersteller dieser Anlage gemacht werden oder es vllt. sog. Errichterbestimmungen gibt.
    Aber da gebe ich Waldmann Recht: Wasn das für ne Aussage???? 8|8|8|

    Hier muss an der Anlage technisch (nicht logisch) etwas geändert werden, um solche Alarme auszuschließen. Wie bei einer BMA. Aber in erster Linie würde ich mal das gesamte Belüftungskonzept überdenken. Vllt nicht einmal das Belüftungskonzept sondern eher das Absaugkonzept. Weil Luft zuführen ist das Pferd von hinten aufgezäumt. Hier müssen ordentliche Absaugmöglichkeiten geschaffen werden. Dann wirds im Winter auch nicht so schnell kalt ;) Weil den Alarm abschalten ist wie beim Auto auf die Ölwarnleuchte einen Aufkleber drauf zu machen, weil die stört, wenn die die gesamte Zeit an ist :D . Das macht ja auch keiner, zumindest kenne ich keinen, oder?

    Wenn Du etwas Rechtliches zu dem Thema suchst, dann such mal unter "Gefahrenmeldeanlagen" oder auch Brandmeldeanlagen. Vllt findest Du auch etwas in den Baurichtlinien. Für alle solche Anlagen gibt es besondere Zulassungen und Errichtungsbestimmungen die eingehalten werden müssen. Vllt muss sogar eine Errichterbescheinigung vorliegen. Damit erklärt die Errichterfa., dass die Anlage nach .... errichtet wurde und haftet somit auch dafür. Diese Anlagen müssen normalerweise auch regelmäßig geprüft werden. Vllt kann Dir z.B. der TÜV dort weiterhelfen. Oder beim Hersteller der Anlage nachfragen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • @ Jens

    Hallo,
    mit der logischen Verknüfung meinte ich nicht die Logik im Kopf, sondern den logischen Ablauf, also die Reihenfolge, der Funktion dieser komischen Anlage.


    Tschau,
    der Waldmann

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ja, das is mir auch klar :D Also technisch-logisch :D
    Ich sehe die Anlage jetzt trotzdem erstmal unter Grundbedingungen. Bei einer anständigen BMA wird der Alarm auch erst durch die Fw am Fw-Bedienfeld deaktiviert. Heißt also, dass Fachleute vor Ort sind, die sich der Sache annehmen könnten. In diesem Fall führt das die Zwangslüftung der Lüftungsanlage aus. Soll heißen: So lange der Alarm an ist, besteht für etwaige Personen in diesem Bereich Lebensgefahr, wenn sie diesen betreten wollen. Dann muss der Alarm so lange ertönen, bis die Lüftung ihre Arbeit getan hat. Also die angesprochene Zeitdauer. Natürlich kann einem das ganz schön auf die Nerven gehen. Es dient aber dem Schutz der Personen. Und selbst wenn die Anlage den Alarm abschaltet, wenn die Luft im Raum kurz unter den Grenzwert sinkt (z. B. nach 5 Minuten) würden die Leute sofort wieder anfangen obwohl der Grenzwert nur ein wenig unterschritten ist und man hat in kürzester Zeit wieder Alarm. Ich würde wie schon angesprochen mir das Absaugkonzept schnappen. Die Anlage zu verändern, damit sie z. B. später auslöst, einfacher abzuschalten ist oder anderes, mach das Vorhandensein dieser Anlage sinnlos. Ich habe diese doch, damit die Personen warnt vor giftiger Atmosphäre, also eine ständige Arbeitsplatzmessung/- prüfung.
    Warum lassen wir denn Arbeitsbereiche messen, um entsprechede Expositionen zu berechnen? Ist nix anderes, nur das die Anlage dazu dient Menschenleben zu schützen. Wenn die auslöst, hat man dann mit Sicherheit schon Werte erreicht, die über das Ungesundsein weit hinausgehen. Deswegen würde ich mir Gedanken um Absaugung und Belüftung machen, weil die AN in diesem Bereich mit Sicherheit schon weit größeren Belastungen in Bezug auf Exposition durch Schadstoffe in der Luft ausgesetzt sind, als überhaupt zugelassen. Damit wäre für mich dieser Arbeitsbereich sowieso schon mal "überwachungspflichtig" und ggf. müsste schnellst möglich was verändert werden um die Exposition zu verringern wenn das öfter vorkommt. Nicht den Alarm zu verzögern, automatisch sich abstellen lassen oder andere Sachen. Oder siehst Du das anders?

    Jens

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  • in einer Halle, in der LKW´s und Busse kontrolliert werden, ... Bei einigen Fahrzeugen müssen bestimmte Aggregate weiterbetrieben werden, was zu erhöhten Konzentrationen besonders im Winter bei geschlossenen Toren führen kann.


    Ich gehe einmal von Diesel betriebenen Fahrzeugen bzw. Aggregaten aus, da ist die Sachlage recht eindeutig. Dieselmotoremissionen gelten als krebserzeugend => eine Absaugung ist erforderlich. Ohne entsprechende Absaugung ist meiner Meinung nach eine Tätigkeit in der Halle, bei laufenden Motoren, nicht zulässig.

    ... ist wie beim Auto auf die Ölwarnleuchte einen Aufkleber drauf zu machen, weil die stört, wenn die die gesamte Zeit an ist :D . Das macht ja auch keiner, zumindest kenne ich keinen, oder?


    Doch ich, beim Auto meiner Frau. :D Sachlage war, dass beim 20 Jahre alten Auto bei warmem Motor die Ölkontrolleuchte gelegentlich aufblinkte. In der Regel immer beim Gas wegnehmen bzw. in niedrigen und unteren Drehzahlbereichen. Öl war genügend vorhanden. Öldruckprüfung in der Werkstatt zeigte normale Werte. Öldruckgeber wurden getauscht mit dem selben Ergebnis. Somit könnte noch ein Wachelkontakt in der Verdrahtung vorliegen. Aufwand und Nutzen wurden abgewogen und dann einfach ein kleines Stück schwarzes Klebeband auf die nervende Kontrolleuchte geklebt.

    So, zurück zum Thema.
    Ich halte es für ziemlich sinnlos, wenn man den gefährdeten Bereich betreten muss, um den Alarm zu deaktivieren. Ein Zutritt ist meiner Meinung nach nur möglich, wenn man ein entsprechendes mobiles Messgerät zur Hand hat, um eine ungefährliche Atmosphäre nachzuweisen, oder man geht mit umluftunabhängigem Atemschutz rein. Wenig praxisnah.
    Schaltungstechnisches Problem dürfte sein, dass, wenn der Hauptalarm (der mit Hupe) ertönt und nun diese Schaltschwelle unterschritten wird, die Anlage wieder deaktiviert werden soll, es zu einem Aufschwingen kommt. Erst wird ein Messwert über dem Alarm gemessen, der Alarm ertönt. Der nächste Messwert ist dann vielleicht unter der Alarmschwelle, der Alarm wird deaktiviert. Dann kommt wieder ein Wert über der Schwelle usw.
    Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll, wenn der Hauptalarm erst wieder automatisch deaktiviert wird, wenn die Schwelle zum Voralarm unterschritten wird. Dann sollte ja die Halle betreten werden können, von einer Vorerkundungstruppe, die evt. noch laufende Aggregate ausstellen kann. Der Voralarm sollte dann manuell zurück gesetzt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Servus,

    Dass da jemand freimessen muss, danach auch den Alarm abstellt halte ich eigentlich für eine saubere Sache; Auch und gerade in Analogie zu einer BMZ. Das setzt lediglich zweierlei voraus: Erstens muss der oder die Jemand eine unabhängige Messvorrichtung (Gasanalyse) haben, die ihm/ihr hier eine zuverlässige Aussage erlaubt, und er/sie muss zweitens vor der Halle eine Anzeige haben, die ihm/ihr anzeigt ob laut Meldeanlage der erste Schwellenwert unterschritten ist, und somit die Halle freigemessen werden kann.

    Blind reinschicken geht m.E. genauso wenig wie ohne unabhängige Messung Alarm abstellen.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Tach.
    Mein Vorschlag ist: Macht Euch nicht so viel Kopf um die Meldeanlage. Die ist vllt sogar genau so wie sie ist vorgeschrieben! Stichwort: Errichtungsbestimmungen bei Gefahrenmeldeanlagen!!!
    Die Arbeitsplatzbedingungen bewirken ein Auslösen dieser Anlage und wenn das zu oft vorkommt, muss im Arbeitsbereich etwas geändert werden. Allein schon um die AN vor erhöhter Exposition zu schützen, die definitiv vorhanden sein wird! Ihr müsst ja das Problem an der Wurzel angehen und nicht an den Blättern zupfen. Die Atmosphäre ist das Problem, nicht die Anlage! Deswegen heißt es ja auch "Meldeanlage". Sie meldet einen bestimmten Zustand, in diesem Fall Gefahr für Leib und Leben wie eine BMA, mehr macht die nicht. Ihr wollt ja auch nicht, dass eine BMA erst ab einer bestimmten Feuergröße auslöst,oder?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • Hallo Leute,

    vielen Dank für die Hinweise und Hilfe. tiefflieger hat natürlich Recht. In die Halle fahren ausschließlich Diesel betriebene Fahrzeuge ein. Eine Absauganlage ist vorhanden und wurde im letzten Jahr auf neuesten Stand gebracht. D.h. ein Absaugschlauch wird auf die Emissionsquelle gesteckt und die Abgase werden abgesaugt.

    Die Gaswarnanlage wurde notwendig, weil unter der Fahrbahn noch 2 Etagen sind in denen sich Sozialräume (Umkleide, WC, Pause), Technikräume und ein Archiv befinden. Der untere Bereich ist zum darüberliegenden - der Fahrbahn - auf der gesamten Länge offen. ich stelle mal ein Foto mit ein damit die Sache anschaulicher wird. Normalerweise sind Beschauhallen unter der Fahrbahn nicht unterkellert - nur in diesem Fall. Daher die Beschaffung der Anlage, falls oben die Absaugung nicht so funktioniert wie sie soll und die MA unter der Fahrbahn rechtzeitig und sicher raus können.

    Eure Hinweise haben mir natürlich sehr geholfen. Trotzdem denke ich, ich werde zur Bergündung der automaischen Abschaltung der Anlage nicht um eine dataillierte Gefährdungsbeurteilung herumkommen. Mein Ziel ist, dass bei Überschreitung des 2. Schwellenwertes der Alarm und die Lüftungsanlage solange aktiviert bleiben bis der 1. Schellenwert unterschritten ist. Dann sollte der Alarm - wenns geht automatisch - a.B. gehen. Die Lüftungsanlage sollte noch ca. 30 Mim nachlaufen. Denke damit wären wir auf der sicheren Seite.

    Komplizierter wollte ich es nicht machen, auch weil die Feuerwehr in der Gegend nur eine Minimalbesetzung hat - die würden sich bedanken ....

    Also nochmal recht herzlichen Dank an Waldmann, Globetrotter, tiefflieger und chrimu

    schöne Grüße aus Bonn

    Ramona

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  • ...Die Gaswarnanlage wurde notwendig, weil unter der Fahrbahn noch 2 Etagen sind in denen sich Sozialräume (Umkleide, WC, Pause), Technikräume und ein Archiv befinden. Der untere Bereich ist zum darüberliegenden - der Fahrbahn - auf der gesamten Länge offen. ...


    Ideal, die Abgase können schön in die Kellerräume dringen.

    Welche Bauaufsichtsbehörde hatt den diese Konstruktion abgenommen?

    Ein kleiner Schubs an den Tisch, schon landet er eine Etage tiefer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Ramona.
    Ja sauber. Ist das Objekt von Anfang an für diesen Nutzung gedacht gewesen oder ist die Nutzung "umgestrickt" worden ???
    Wenn das nicht genau so gedacht war, was meiner Ansicht nach, schon einen verdammt guten Grund benötigt, gehören alle Beteiligten mal richtig die Meinung darüber gesagt.
    Wenn die Halle so konstruiert wurde, mit dieser Nutzung hätte ich das als Verantwortlicher auf Behördenseite NICHT genehmigt. Sozialräume im Keller wahrscheinlich auch ohne Fenster etc und das Brandschutzkonzept, wo ja auch Risiken aufgenommen und abgewägt werden ... Ich weiß nicht, ob ich das so gelöst hätte, wenn ich 30 Jahre dafür haftbar gemacht werden kann. Kompensationsmaßnahmen sind ja ok aber wenn ich diese Nutzung sehen, halte ich das Objekt für absolut ungeeignet aber da machen wir uns mal keinen Kopf drum. Das haben andere zu verantworten und ich habe ja auch nur das Foto gesehen aber das allein hat mich schon a bissl erschreckt! 8|8|8|8|

    Gruß

    Jens

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  • Guten Morgen,

    das wußte ich, dass ich mit dem Foto das blanke Entsetzten auslöse. ich bin seit 2 Jahren hier und kann nicht sagen wie lange das Gebäude schon so genutzt wird. Glücklich sind alle Beteiligten nicht darüber.
    Als ich vor einem Jahr dort war, hatte der Vermieter der Halle die "alte" Gaswarnanlage gerade demontieren lassen und zur Krönung auch noch die Absaugschläuche - angeblich weil sie porös waren - entsorgen lassen. Bevor er auch noch die Absauganlage demontieren lassen konnte - hatts genallt und zwar heftig. Jetzt hat er alles wieder beschafft: die Absauganlage ist neu und die Garwaranlage für den unteren Bereich auch.
    Ich weiß es ist nicht optimal, dennoch kann ich den Vorgesetzten nicht verbieten, dass seine MA den Bereich betreten und sich dort aufhalten. Diese Entscheidung liegt nicht in meiner Befugnis. Andere Lösungen sind derzeit auch nicht in Sicht. Somit, denke ich, die Anlage und eine Unterweisung der MA sind da schon eine gute Lösung. Und diese muß noch optimiert werden.

    Schöne Grüße
    Ramona

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  • Hey Ramona.
    Na ja, was heißt Entsetzen ... Geht eher in Richtung worst case bei mir. Bist nicht zu beneiden. Ist denn überhaupt in der Baugenehmigung eine derartige Nutzung beschrieben? Sonst dürfte das Objekt gar nicht dafür genutzt werden. Da würde ich mal nachhaken. Wenn das z. B. als Abstellhalle definiert wurde und nicht als Werksatt, ist diese Nutzung auch ausgeschlossen. Ich weiß ja nicht wie alt das Objekt ist. Da würde ich mal nachhaken lassen.

    Gruß

    Jens

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