Liebe SIFA-Gemeinde,
in einer Halle, in der LKW´s und Busse kontrolliert werden, wurde eine Gaswarnanlage mit insgesamt 6 Sensoren (1xCO2; 1xNO2; 4xCO) installiert. Bei einigen Fahrzeugen müssen bestimmte Aggregate weiterbetrieben werden, was zu erhöhten Konzentrationen besonders im Winter bei geschlossenen Toren führen kann. Bei Überschreitung des ersten Schwellenwertes wird ein optischer Alarm (rotes Blinklicht) aktiviert und die Lüftungsanlage geht i.B. Bei Überschreitung des zweiten Schwellenwertes schaltet sich zusätztlich ein akustisches Signal (Hupe) ein.
Bei Überschreitung des ersten Schwellenwertes ist ein Arbeiten in der Halle noch möglich. Bei Überschreiten des Zweiten müssen alle Beschäftigten die Halle verlassen und die vorderen und hinteren Hallentore sind zu öffnen.
Folgendes Problem: bei Unterschreitung des zweiten Schwellenwertes werden die Warnsignale (akustisch und optisch) nicht automatisch deaktiviert. Die Fa. meint nun: ein Beschäftigter solle in die Halle gehen (2 meter in die Halle gehen, dann eine Treppe hoch und noch 2 meter an der hinteren Wand) und den Alarm ausschalten. Geht nicht! ist meine Auffassung. Es müsse doch möglich sein, dass bei Unterschreitung des zweiten Schwellenwertes das akustische Signal automatisch abschaltet und bei Unterschreitung des Ersten das optische Signal ausgeht . Die Lüftungsanlage solle dann noch ca. 30 min Nachlaufen. Die Fa. meinte: das gehe nicht.
Hat jemand von Euch Erfahrungen oder in welchen Rechtsnormen finde ich dazu entsprechende Vorgaben.
Danke und schöne Grüße aus Bonn
Ramona