Betriebsanweisung CO2 Löschanlage

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  • Hallo zusammen, :moin:

    wir haben bei uns in einem geschlossen Raum eine CO2 Löschanlage installiert. Hierfür will ich nun eine Betriebsanweisung erstellen. Gibt es vielleicht schon irgendwelche Vorlagen für so etwas? Bei Google finde ich nicht wirklich was darüber.

    Vielen Dank vorab! :thumbup:


    bienenhase

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  • Hallo Bienenhase,

    nur mal so ein paar allemeine Stichworte:

    Wer darf den Raum überhaupt betreten?

    Feuer, Rauchen... verboten.

    Bei Alarm Raum sofort verlassen, Türen schließen.

    Verletzte, wenn ohne Eigengefährdung möglich, mitnehmen.

    Raum nach Auslösung der Anlage nicht ohne Freigabe durch die Feuerwehr betreten.

    ...

    Gruß

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • ...Gibt es vielleicht schon irgendwelche Vorlagen für so etwas? ...


    Schon mal beim Lieferanten der Löschanlage nachgefragt, oder möchte der unverschämt viel Geld dafür? Vorteil: Der Hersteller sollte seine Anlage kennen und somit auch in der Lage sein, relevante Dinge in der Betriebsanweisung aufzuzeigen, die man bei einer Internet-BA nicht unbedingt erwarten kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hey Dalton.
    Is nen Anfang aber leider nur das, weil eine Anpassung schwierig ist, wenn Du nicht aus dem Bereich kommst. Nich böse sein aber da gibt es leider noch viel mehr zu beachten. Ich kann in dieser Hinsicht den Tipp geben, dass z. B. der Hersteler/Errichtet so einer Löschanlage eine Risikobeurteilung hat. Wie wird die Anlage, in welchen Bereichen und für welchen Löschzweck eingerichtet. Danach beraten die Planer. Somit müssen die eine Risikobewertung durchgeführt haben.
    Sonst verkaufen sie Dir Mist. Da mal nachfragen. Wenn da nix zu holen ist (was ich bezweifle, wenn Du sauber argumentierst) können Dir mit Sicherheit andere Errichter weiterhelfen. Ich kann da gerne vermitteln. Darf das aber hier nicht offen tun. Sonst bringt mich der Kollege um ;) Wenn etwas Brauchbares dabei ist, können wir das gerne zu m Download bereitstellen. Da sind zig Sicherheitseinrichtungen und geschultes Personal mit einzubeziehen. Aber die Idee von Dalton war schonmal Net schlecht. Super Idee. Ich werde mich mal mit entsprechenden Leuten in Verbindung setzen, die mir mit Sicherheit Auskunft geben können. Ich werde das dann öffentlich machen. Aber bienenhasen: Versuch erstmal das, was ich eben ewähnt hatte. Damit Du das für Eure Anlage bekommst. Bei Fragen PM an mich aber nur mit konkreten Infos. Sonst wirds auch nur ein Schätzen. Wie Raumgröße, Löschmittelvorrat, Löschobjekt, wieviel Personen max im Raum, welche Nutzung mit welchen Geräten ( ich schätze IT, wo ich so eine Löschanlage nicht immer empfehlen würde) punktuelle oder raumfüllende Anlage ... etc. Die Brandmeldetechnik ist unerheblich, da die entsprechend der Normen ausgelegt sein muss (Mehrkriterienabhängigkeit als Stichwort genannt)

    Dann geb mal Gas. Wenn Du keine Infos bekommst dann schrei grade um Hilfe ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • ...hier ist eine Allgemeine für solche Anlagen. ...


    Die BA sagt nichts zu einer Kohlendioxid Löschanlage. Übrigens, "KOHLENDIOXID, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG" gibt es nicht unter Normaldruck! Auch "Es ist farblos, gasförmig, geruchlos, schwerer als Luft, schwerer als
    Wasser" ist wohl falsch. Da wird munter Kohlendioxid als Gas und Trockeneis (Kohlendioxid als Feststoff) gemischt. Die Angaben zum Hautschutz passen hier auch nicht, sind wohl einfach Standardfloskeln übernommen worden. Einige andere Punkte der BA sind auch nicht wirklich sinnvoll und hilfreich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank an alle. :thumbup: Ich hab mich mit dem Errichter in Verbindung gesetzt. Dieser wird mir eine BA für die errichtete Anlage erstellen. Es handelt sich bei der Anlage um eine Löscheinrichtung in einer eingehausten Säge, die sich in einer Produktionshalle befindet. Dieser Raum (Einhausung) ist grundsätzlich frei von Mitarbeitern, beim Öffnen der Tür (zu Wartungszwecken) ist die Anlage außer Betrieb.

    Gruß bienenhase

  • Moin.
    @ bienenhase: Siehst Du? Alles gut ;)

    Ihr müsst nicht immer alles alleine machen. Normal ist es, dass Ihr auch bei Herstellern anfragen könnt. Egal ob Handtrennschleifer oder 80to-Presse oder eben eine Löschanlage. Jeder Hersteller macht eine Risikobeurteilung über sein Produkt. Er muss es ja zertifizieren/ prüfen lassen ob es den Richtlinien entspricht.
    Manchmal bekommt man das schon in der Gebrauchsanleitung aber eben nicht immer. Aber Ihr könnt jederzeit einfach mal ne Mail schreiben oder anrufen. Die machen manchmal im ersten Moment zwar dicke Backen aber es klappt eigentlich immer. Egal bei was ;) So als Tipp. Ähnlich dem Prizip mit dem Sicherheitsdatenblatt bei nicht als Gefahrstoff eingestuften Stoffen/ Gemischen. Erspart Euch viel Arbeit und Ihr seid auf der sicheren Seite.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Moin zusammen,

    einiges an Informationen kann man oft auch schon aus der Betriebsanleitung/Gebrauchsanleitung oder wie auch immer das Kind genannt wird heraussuchen.

    Zugegeben, das ist nicht allumfassend, aber zumindest ein Anfang und ein möglicher Einstieg.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Musterbetriebsanweisungen

    Hier http://www.gefahrstoffe-im-griff.de/12.htm

    Info/Vorlagen für Betriebsanweisungen

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ...Die stammt aus WEKA -Musterbetriebsanweisungen....


    Hoffentlich steht auf der Verpackung "Muster ohne Wert". :D
    Dieses Muster hat mich in meiner Meinung bestärkt, solche Muster nach Möglichkeit nicht zu verwenden. Da lohnt es sich ja schon fast, die guten Stellen der BA aufzulisten, denn die schlechten Stellen sind hier klar in der Überzahl.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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